Die Union beklagt sich über den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, der in Hintergrundgesprächen die künftige Linie / Rechtsauffassung in Sachen Homo-Ehe preisgegeben haben soll. Ein beispielloser Vorgang sei das, meinen Volker Kauder und Horst Seehofer. Letzterer sagte auch, dass nicht das Verfassungsgericht, sondern Bundestag und Bundesrat gesellschaftspolitische Grundsatzentscheidungen zu fällen hätten. Doch zumindest die CDU denkt gar nicht daran, irgendetwas zu fällen, wie Seehofer selbst zugibt:
„Es gibt jetzt und auch bis zum Sommer überhaupt keine Veranlassung, die steuerliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften gesetzlich neu zu regeln.“
Quelle: Zeit Online
Eben, und daher muss das Verfassungsgericht das übernehmen. Da kann Volker Kauder noch so viele vermeintliche Therapeuten ins Feld führen, die meinen, dass vor allem „Buben“ unter gleichgeschlechtlichen Eltern zu leiden hätten.
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Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.