Das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist schon lustig und dumm zugleich. Über die Dummheit der Verwaltungsrichter hat Albrecht Müller von den NachDenkSeiten heute einen sehr schönen Beitrag geschrieben.
Um die Dreistigkeit und zugleich die Doofheit der Verfassungsschützer zu beschreiben muss ich eine kleine Geschichte erzählen: Ich war ab Februar 1973 Leiter der Planungsabteilung im sozialdemokratisch geführten Bundeskanzleramt. Als solcher wurde ich gelegentlich von Verfassungsschützern befragt, wenn eine/r meiner Mitarbeiter vom Status eines Honorarvertrags-Mitarbeiters zum Status eines Angestellten wechseln konnte. Die Befragung kreiste um alles Mögliche, dann auch um die Gefährdung der Kandidaten durch die berühmten „Fs“ – erpressbar durch finanzielle Probleme oder durch Frauengeschichten? Bei Letzterem musste ich schon immer lachen, weil meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen solcher Geschichten in der Regel nicht erpressbar waren. Aber diese Des-Orientierung der Verfassungsschützer konnte man ihnen gerne durchgehen lassen.
Richtig amüsant wurde es dann, wenn das Thema „Neigung zum Extremismus“ aufgerufen wurde. Ich wurde befragt, ob der/die Kandidat/in rechtsextreme Neigungen habe. Ich verneinte wahrheitsgemäß. Dann wurde ich gefragt, ob der Kandidat linksextreme Neigungen habe. Darauf fragte ich regelmäßig zurück, was der Befragende mit „linksextrem“ meine. Dann kam in mindestens drei Fällen, also bei drei verschiedenen Gelegenheiten, die Antwort: „Juso oder so.“
Für mich ist jetzt nicht so sehr die juristische Dimension interessant, sondern vielmehr die politische. Denn bisher war es ja so, dass das politische Establishment die Linke gern in zwei Lager gespalten hat. Die Fundis und Realos. Zweifellos gehörte dabei der vom Verfassungsschutz beobachtete Bodo Ramelow per Definition zu den Realos, mit denen man reden könne. Nach diesem Urteil stellt sich also die Frage, ob die herrschenden Kreise nun ihr Verhältnis zur Linkspartei überprüfen müssen. Denn nach Ansicht der Richter ist der „Realo“ Bodo Ramelow ein gefährlicher „Fundi“, den zu überwachen rechtens sei.
Die Beobachtung des Klägers war verhältnismäßig. Sie erwies sich insbesondere als angemessen. Zwar birgt die nachrichtendienstliche Beobachtung von Parlamentsabgeordneten erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit und auf die Mitwirkung der betroffenen Parteien bei der politischen Willensbildung und damit für den Prozess der demokratischen Willensbildung insgesamt. Das Gewicht dieser Belastung für den Kläger war hier jedoch dadurch gemindert, dass das BfV sich auf eine offene Beobachtung beschränkte und den Kern der parlamentarischen Tätigkeit des Klägers ausgenommen hat. Demgegenüber spricht für die Rechtmäßigkeit der Beobachtung das besondere Gewicht des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Umstand, dass der Kläger ein führender Funktionär der Partei DIE LINKE ist.
Quelle: BVerwG
Die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts ist natürlich vollkommen hohl. Wenn die Aufgabe des Verfassungsschutzes nun lediglich darin besteht, Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen zu sammeln, um verfassungsfeindliche Tendenzen einer Person aufzuspüren, kann man den Dienst auch gleich ganz abschaffen. Das ist dann nämlich eine sinnlose Ressourcenverschwendung, bei der sich die Frage nach einer Verhältnismäßigkeit primär überhaupt nicht stellt. Denn entweder ist man der Auffassung, dass eine Partei verfassungsfeindlich ist und deren Mitglieder auch bei ihrer parlamentarischen Arbeit zu überwachen sind oder sie ist nicht verfassungsfeindlich, weil es keinerlei Beweise dafür gibt. Dass es innerhalb der Linken Gruppen gibt, die den demokratischen Sozialismus anstreben, streitet weder gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung noch gegen die Verfassung als Ganzes. Die SPD strebt diesen Zustand doch auch ganz offen an, nur mit dem Unterschied, dass sie die Verfassung mit einer gegenteiligen Politik und ihren Verbündeten aus den anderen politischen Parteien mehrere Male bereits real gebrochen hat.
Es ist also nicht die Linke, die der Beobachtung durch den Verfassungsschutz bedarf, sondern jene regierende Parteien, die permanent mit ihren politischen Entscheidungen die Verfassung mit Füßen treten. Und war es nicht Dr. Wolfgang Schäuble in seiner Funktion als Innenminister, der letztes Jahr zum 60 Jährigen Bestehen des Grundgesetzes meinte, dass das Bundesverfassungsgericht bitteschön nicht so häufig in die Gesetzgebung des Bundes eingreifen solle? Siehe dazu das Streitgespräch zwischen Schäuble und dem früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer.
Quelle: FAZ
„Den einmaligen Kompetenzen des Verfassungsgerichts entsprechen eine ganz hohe Verantwortung und auch ein hohes Maß an Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen. Da haben Politiker eine ganz andere Legitimation. Wir müssen in der öffentlichen Debatte ständig Position beziehen. Verfassungsrichter müssen Anspruch auf Respekt haben. Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden.“
Mit anderen Worten: Das Bundesverfassungsgericht solle bitteschön so eine Art Grußonkel sein und sogar bei verfassungswidrigen Gesetzen die Klappe halten, da nur dem Gesetzgeber die Gestaltungshoheit in Sachfragen zustünde.
Schäuble, ein wahrer Verfassungsfreund! Den braucht man natürlich nicht zu überwachen, obwohl da eine Sammlung der öffentlichen Äußerungen sehr nutzbringend sein würde. Hier ein Auszug aus meinem Blogeintrag vom 25. Oktober 2009 mit dem Titel „Schäuble präsentiert sein perverses Weltbild auch bei Anne Will“
Der designierte Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble spricht über die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder. Er sagt, dass es natürlich klar sei, die Regelsätze zu überprüfen, so bald das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abgeschlossen sei. Auf den Vorwurf, warum man das nicht schon jetzt tue, sagt Schäuble:
„Stellen sie sich doch mal vor, die Bundesregierung würde jetzt eine Prüfungskommission einsetzen, wo gerade die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht stattgefunden hat. Da würde sich die Bundesregierung ja der Lächerlichkeit preisgeben.“
Mit anderen Worten: Nach Dr. Schäuble ist die Tatsache zwar schlimm, dass Kinder in Deutschland auch weiterhin in Armut leben müssen. Aber viel schlimmer wäre es, wenn die neue Bundesregierung bereits zu Beginn ihrer Amtszeit blöd dastünde.
Das Urteil des Verfassungsgericht kennen inzwischen alle. Und ja, die Bundesregierung hat gegen die Verfassung verstoßen und ja, sie steht auch nach der Prüfung der Richter blöd da. Aber der jetzige Finanzminister Schäuble unternimmt nichts, um diesen grundgesetzwidrigen Zustand zu beseitigen.
JUL
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.