Westerwelles legale Tötungstheorie

Geschrieben von: am 06. Aug 2010 um 13:07

Der Bundesaußenminister Guido Westerwelle ist ja aktuell die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland. Angela Merkel macht Urlaub und der Vizekanz-Nicht hält derweil den Chefsessel warm. Eigentlich hatte ich nicht vor, meine Renovierungs- und Umzugsarbeiten zu unterbrechen, um kurz etwas über den Oberschnösel der FDP zu schreiben. Aber es fiel mir nur gerade wieder auf, wie dämlich unsere weltlichen Führer ihre Richtlinien der Politik verkaufen.

Beispiel Westerwelle, Beispiel Afghanistan-Krieg. Mit Blick auf den brisanten Inhalt der Wikileaks-Dokumente, aus denen hervorgeht, dass sich auch die Bundeswehr an der Erstellung von Todeslisten beteiligte, teilt Spaß-Guido der Öffentlichkeit mit, dass man diese Geschichte juristisch betrachten müsse. Und wenn man sie juristisch betrachtet, müsste nach Westerwelle auch jedem klar sein, dass Bedenken und Kritik unangebracht seien.

Quelle: Telepolis

Heute erklärte Bundesaußenminister Westerwelle, dass gezielte Tötungen nach dem Völkerrecht in Afghanistan ganz legal seien. Die Rechtslage sei eindeutig:

“Diesbezüglich geht es nicht um Legitimität, sondern um Legalität. Wir müssen wissen, dass gegnerische Kämpfer in einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt in dem vom humanitären Völkerrecht gesteckten Rahmen gezielt bekämpft werden können und dürfen”, so Westerwelle.

“Ob es uns gefällt oder nicht, so ist die Lage.“ Man habe die Aufgabe, die Sicherheit von Deutschland und der Soldaten zu sichern.

Ob es uns gefällt oder nicht, so ist die Lage. Genau. Die Deutschen haben ihn mit 15 Prozent gewählt und nun müssen sie auch ertragen, dass der Westerwelle in seiner Mehrfachfunktion als oberster Leistungsträger ohne Berufserfahrung und Qualifizierungsnachweis dummes Zeug erzählt. Dass dieser Idiot selbst nicht merkt, welch sprachlichen Unsinn er da verbreitet, kann man ja noch nachvollziehen, aber es scheint auch sonst keinen weiter zu interessieren.

Ich habe mich immer gefragt, was ein unter dem Dach des humanitären Völkerrechts subsumierter nicht-internationaler bewaffneter Konflikt sein soll, in dem es auch noch gegnerische Kämpfer gibt. Gegner von wem? Offensichtlich fällt es doch sehr schwer, klar zu sagen, welche Rolle die Soldaten der NATO in einem Krieg übernommen haben, der nicht-international sein soll und offiziell auch nicht Krieg genannt werden darf. Das humanitäre Völkerrecht verbietet es also nicht, Todeslisten zu erstellen. Es ist also human, andere Menschen gezielt abzuknallen. Und es ist auch human, wenn deutsche Soldaten dabei helfen, Todesurteile ohne Prozess zu fällen.

Mit dieser juristischen Auffassung hätte Guido Westerwelle wohl auch Präsident des Volksgerichtshofs werden können.

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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Kommentare

  1. Ormuz  August 6, 2010

    nennt man das nicht schlicht Mord ? Soll er sich doch mit ner Knarre an die Front stellen und drauf hoffen, daß die Afghanen das anders sehen …was für ein armseliger Wicht.

  2. mvbeinen  August 6, 2010

    Meine Güte, da werden gezielt Menschen umgebracht, die mit ihrem Leben nichts anderes vorhatten, als möglichst viele andere Menschen umzubringen oder selbst Märtyrer zu werden? Und das bevor sie ihre Ziele verwirklicht haben? Wer hätte das gedacht.

  3. Marcel S  August 7, 2010

    Nun ja das versteht die 4. Gewalt unter „Fehlverhalten“
    http://www.ftd.de/politik/europa/:fehlverhalten-die-geschichte-von-europas-unwilligster-aussenministerin/50152252.html

    Was würden wir bei Bankenrettung und Krieg nur ohne die 4. Gewalt machen? Nachdenken?!