Wie hätte wohl eine Bundespräsidentin Ursula von der Leyen ihre Weihnachtsansprache gestaltet? Sie hätte in jedem Fall auch gestanden, wie vor gut zwei Monaten, als sie ihre ganz speziellen Arbeitslosenzahlen noch vor allen anderen verkündete und meinte, dass es sich hierbei um einen großen Erfolg der Regierung Merkel handeln würde. Oder können sie sich noch an die Zeit erinnern, als von der Leyen Bundesfamilienministerin war und sich zur Schirmherrin der Tafeln kühren ließ? Damals sprach sie ebenfalls stehend genau denselben Mist in die Mikrofone wie der aktuelle Bundespräsidentenversuch Wulff, der meinte, dass es Menschen bräuchte, denen Menschlichkeit wichtig sei.
von der Leyen (2006)
„Für mich ist einer der Schlüsselbegriffe für die Zukunft unseres Landes die Verantwortung – das heißt auch Verantwortung für die Menschen, die Hilfe benötigen. Eine Zivilgesellschaft muss in der Lage sein, gemeinschaftliche Fürsorge aktiv wahrzunehmen. Dafür ist die Tafel-Bewegung ein Musterbeispiel. Eine einfache und gute Idee wird zielstrebig und konsequent umgesetzt. Diese Erfolgsgeschichte zeigt, dass unsere Zivilgesellschaft funktioniert. Wir sehen, wie viele Menschen bereit sind, sich für Andere einzusetzen und uneigennützig zu helfen.“
Quelle: Bundesfamilienministerium (BMFSFJ)
Wulff (Weihnachten 2010)
„Der Staat kann im Rahmen seiner Möglichkeiten Menschen in Not finanziell unterstützen. Aber jemandem Mut zusprechen, jemandem auf die Schulter klopfen, jemandem die Hand reichen: Dafür braucht es Menschen, für die Menschlichkeit wichtig ist.“
Quelle: Bundespräsidialamt
Dumm nur, dass weder der stehende Wulff noch die stehende Frau von der Leyen mit ihren Einschätzungen auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen. Denn wie das Bundesverfassungsgericht zu Beginn dieses Jahres unmissverständlich feststellte, dürfe sich der Staat nicht einfach aus seiner Verantwortung stehlen und darauf verweisen, dass es schließlich so etwas wie ein zivilgesellschaftliches oder ehrenamtliches Engagement gäbe, welches den Bedürftigen helfen würde.
„Ein Hilfebedürftiger darf nicht auf freiwillige Leistungen des Staates oder Dritter verwiesen werden, deren Erbringung nicht durch ein subjektives Recht des Hilfebedürftigen gewährleistet ist.“
Quelle: BverfG
Statt an den Zusammenhalt einer Gesellschaft zu appellieren, der sich auf privatwirtschaftliches Engagement stützen soll und gegen das die Bedürftigen dann keine einklagbaren Rechte mehr besitzen, hätte spätestens Herr Wulff den Spruch der Richter zu Hartz IV genauer kennen können, um dann zu fordern, dass der Staat eben nicht nur im Rahmen seiner Möglichkeiten den Bedürftigen helfen könne, sondern verpflichtet sei, Bedürftigen so zu helfen, dass deren Grundrechte nicht verletzt werden.
So hätte sich Herr Wulff statt ehrenamtlichen Helfern Sozialleistungsempfänger, also Opfer einer politisch vorangetriebenen Spaltung der Gesellschaft, einladen sollen, um sich bei diesen Menschen zu entschuldigen, dass sie seit Einführung der Agenda 2010 unter einem verfassungswidrigen Zustand zu leben haben und eine dauerhafte Verletzung ihrer Grundrechte hinnehmen müssen, die auch zum 1. Januar 2011 noch Bestand haben wird, weil die derzeitige Bundesministerin für Arbeit und Soziales und Beinahe-Präsidentin Ursula von der Leyen noch immer nicht verstanden hat, worum es bei dem in der Verfassung verankerten Sozialstaatsgebot eigentlich geht.
Sie wolle mit der SPD im Vermittlungsausschuss nicht um die Höhe des künftigen Regelsatzes „feilschen“, heißt es heute in einer Sonntagszeitung. Mit solchen Botschaften heizt die ehemalige Schirmherrin der Tafeln und erklärte Botschafterin für zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt die Spaltung innerhalb der Gesellschaft weiter an. Denn es nimmt nicht nur die Aggression und die Abneigung gegen Sozialleistungsempfänger sprunghaft zu, sondern auch die Bereitschaft der noch Bessergestellten rapide ab, Bedürftigen überhaupt zu helfen. Auch da ist Deutschland unter den großen Volkswirtschaften der Welt inzwischen spitze oder Schlusslicht, je nach dem wie herum man das betrachten will.
Wie gut, dass es da mit dem „ProChrist“ Christian Wulff einen Bundespräsidenten gibt, der wie ein Prediger in der Kirche einfach Realitäten auszublenden vermag und daran glaubt, dass ein Schulterklopfen genügt, um die soziale Schieflage in diesem Land, dessen Existenz er gar vermeidet anzusprechen, zu beseitigen.
„Von Weihnachten geht die Botschaft des Friedens und der Zuversicht aus. Was vor 2000 Jahren auf den Feldern von Bethlehem als Gruß der Engel an die Hirten erklang, das ersehnen wir uns auch heute: Friede auf Erden.“
Und seit 2000 Jahren besteht der elendige und nie aufgeklärte Widerspruch zwischen dem angeblich gerechten und zärtlichen Gott und dem Schrecken ewiger Qualen. Von wegen Friede auf Erden. Ein Bundespräsident, der nach Aufklärung, Revolutionen und Säkularisierung den fragmentarischen Rest einer christlichen Religion widerbeleben will und so tut, als könne Gott eine Antwort geben, während aktuell die schwarz-gelbe Koalition als weltliche Verbrecherbande Gesetze gegen jedes Menschenrecht mit dem Segen des Staatsoberhaupts erlassen darf, der hat einfach nicht mehr alle Tassen im Schrank.
„Wie kann Gott, der doch später das Menschengeschlecht durch den Tod seines einzigen Sohnes erlöst, oder der vielmehr, selbst zum Menschen geworden, für die Menschen stirbt, wie kann er, sag‘ ich, eben jenes Menschengeschlecht, für das er gestorben, fast ohne Ausnahme dem Schrecken ewiger Qualen preisgeben?
Es macht Gott entweder zur Bosheit selbst, und zwar zur unendlichen Bosheit, die denkende Wesen geschaffen, um sie ewig unglücklich zu machen, oder zur Ohnmacht und Blödsinnigkeit selbst, die das Unglück ihrer Geschöpfe weder vorher zu sehen, noch zu verhüten vermocht.“ (Voltaire: Ueber das Gute und das Böse in der physischen und in der moralischen Welt.)
Ja, man könnte auch sagen, der Mann am Kreuze hat sichs bequem gemacht. Das ließ jedenfalls Georg Büchner seinen Danton aussprechen, damit er dann fragen konnte, „Was ist das, was in uns lügt, hurt, stiehlt und mordet?“ Wulff und von der Leyens christlicher Gott hat darauf nämlich keine Antwort. Das muss er auch nicht, weil er nur als Blendwerk dient, um die frevelhaften Taten einer Regierung, die im Sinne des Volkes zu handeln vorgibt, zu verdecken.
In diesen Tagen sollte man nicht auf die Grüße der Engel warten, sondern ergründen, ob es eigentlich noch einen Unterschied gibt, zwischen dem einstigen klaren System der direkten Beherrschung und der Demokratie, deren gewählte Vertreter die einst gegen Kirche und Adel erkämpften Menschen- und Grundrechte wieder mit Füßen treten, weil sie glauben, dass Banken systemrelevanter sind als der in der Verfassung stehende Souverän.
DEZ
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.