Der Arbeitsgruppe Gesundheit ist nach Meinung zahlreicher Medien ein Überraschungserfolg geglückt. So habe es eine Einigung bei der künftigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben. Besonders entlarvend ist dabei das Statement des CDU-Unterhändlers Jens Spahn ausgefallen, der den faulen Kompromiss auf seine Weise schönzureden versuchte.
„Für uns als Union war wichtig, dass es bei der Entkopplung steigender Gesundheitsausgaben von den Arbeitskosten bleibt, also steigende Gesundheitsausgaben nicht den Arbeitgeberanteil erhöhen.“
Er hätte auch sagen können:
„Für uns als Union war wichtig, die solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens auch weiterhin zu verhindern und die steigenden Gesundheitsausgaben einseitig und ausschließlich den Arbeitnehmern aufzubürden.“
Dafür verhindert die Union ja standhaft Steuererhöhungen, um die Bürger nicht zusätzlich zu belasten. Dabei gilt für die Krankenversicherung, was für die Rentenversicherung auch gilt. Über beide Systeme werden versicherungsfremde Leistungen abgerechnet, die eigentlich von der Allgemeinheit und damit der Gesamtheit der Steuerzahler zu tragen wären.
Leitungen bei Schwangerschaft, bei Mutterschaft sowie Mutterschaftsgeld, Kuren und Kosten für Haushaltshilfen sind ihrem Sinne nach eigentlich Aufgaben, die die Allgemeinheit und damit der Steuerzahler zu tragen hätte. Insgesamt geht es hierbei um ein Volumen von vier Milliarden Euro jährlich. Warum werden diese Leistungen zur Familienförderung nicht von der gesamten Gesellschaft getragen, anstatt sie der kleinen Gruppe von Beitragszahlern aufzubürden, aus der sich Besserverdienende dank Beitragsbemessungsgrenze verabschieden können?
Karl Lauterbach, das Pendant zu Jens Spahn, sprach hingegen nicht minder peinlich von einem historischen Ende der Kopfpauschale nach jahrzehntelangem Kampf der SPD. Für diese übertriebene Einschätzung musste der Herr Lauterbach aber ein paar Mal an seiner Fliege drehen.
Übrigens: Eine gesetzliche Deckelung der seit Jahren hohen Dispo-Zinsen ist vom Tisch. Dafür soll es beim Übertritt in den Dispositionskredit künftig einen Warnhinweis für die Betroffenen geben. Die Idee ist super. Einen Warnhinweis sollten die Medien auch vorweg schicken, wenn sich das nächste Arbeitsgruppenpärchen anschickt, einen faulen Kompromiss zu verkünden.
NOV
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.