Das Bundesverfassungsgericht hat vor einem Jahr den Gesetzgeber aufgefordert, die Regelsätze neu und vor allem richtig zu berechnen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 hätte das dann umgesetzt werden müssen. Das ist nicht geschehen, wie wir wissen. Konkret heißt das aber, dass die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts folgenlos bleibt. Nicht einmal Sanktionen drohen denen, die mutmaßlich gegen das Urteil verstoßen haben, wohingegen Hilfebedürftige noch immer dem rigorosen Bestrafungskatalog des SGB II selbst bei Nichtigkeiten ausgesetzt sind.
Die Bundesregierung verweist immer wieder darauf, dass die Leistungen rückwirkend zum 1. Januar erbracht werden und somit die Frist, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, eingehalten würde. Das ist natürlich Blödsinn, weil die Sicherstellung bestimmter Bedarfe im Rahmen des Existenzminimums, wie zum Beispiel die Nahrungsaufnahme, gar nicht verschoben werden können, um sie dann rückwirkend abzuwickeln.
Ich frage mich schon seit geraumer Zeit, wie Frau von der Leyen die Leistungen aus dem Bildungspaket, also zum Beispiel den Zuschuss zum Schulessen, dem Verfassungsgerichtsurteil entsprechend rückwirkend zum 1. Januar leisten will. Soweit ich weiß, müssen auch „kleine Erwachsene“, die offiziell wieder Kinder genannt werden, jeden Tag essen, um zu überleben. Oder hat Frau von der Leyen vor, das verpasste Essen nach erfolgreicher Novellierung jedem einzelnen Kind nachzuliefern?
Wenn Frau von der Leyen also tatsächlich der Auffassung ist, dass der Zuschuss zum Schulessen etwas mit der Sicherung des Existenzminimums zu tun hat, dann müsste sie dieses Geld sofort zur Verfügung stellen, weil die Leistungen für Ernährung laut Rechtssprechung dann erbracht werden müssen, wenn sie anfallen. Dafür bräuchte sie auch keine Mehrheiten, sondern einfach nur die Behörden entsprechend anzuweisen.
Aber wie ich höre, will die große Hartz-Koalition wieder verhandeln. Man fragt sich nur um was. Ein bisschen mehr oder weniger bedürftig? Das Wahljahr ist schließlich noch jung und der Wahlkampf gerade angelaufen.
Spannend ist natürlich auch die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht noch eine Einrichtung auf der Höhe der Zeit ist. Dem Gesetzgeber scheinen die Urteile aus dieser Richtung jedenfalls völlig egal zu sein. Während die angeblichen Verfassungsfeinde permanent beobachtet und von den Verhandlungen über das Existenzminimum ausgeschlossen werden, zeichnen sich die erklärten und von der Öffentlichkeit akzeptierten Verfassungsfreunde durch die skrupellose Ignoranz ebendieser aus.
Das ist das Selbstverständnis der erklärten Gestalter der Republik. Dabei lohnt es sich, noch einmal Wolfgang Schäuble in Erinnerung zu rufen, der in einem Streitgespräch mit dem ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer im Jahr 2009 dieses Selbstverständnis klar formulierte:
„Den einmaligen Kompetenzen des Verfassungsgerichts entsprechen eine ganz hohe Verantwortung und auch ein hohes Maß an Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen. Da haben Politiker eine ganz andere Legitimation. Wir müssen in der öffentlichen Debatte ständig Position beziehen. Verfassungsrichter müssen Anspruch auf Respekt haben. Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden.„
Quelle: FAZ
Mit anderen Worten: Das Bundesverfassungsgericht solle bitteschön so eine Art Grußonkel sein und sogar bei verfassungswidrigen Gesetzen die Klappe halten, da nur dem Gesetzgeber die Gestaltungshoheit in Sachfragen zustünde.
Das scheint sich ja nun bewahrheitet zu haben. Wahrscheinlich sollten wir auch deshalb der bevorstehenden Fusion des Gerichts mit dem juristisch völlig referenz- und talentfreien saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller etwas entspannter entgegensehen. Wer einen Schäuble als Gestalter hat, der braucht einen urteilenden Müller nicht zu fürchten. Denn nach wie vor ist Schäubles perverses Weltbild Grundlage deutscher Verfassungspolitik.
Schäuble bei Anne Will am 25.10.2009:
„Stellen sie sich doch mal vor, die Bundesregierung würde jetzt eine Prüfungskommission einsetzen, wo gerade die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht stattgefunden hat. Da würde sich die Bundesregierung ja der Lächerlichkeit preisgeben.“
Mit anderen Worten: Nach Dr. Schäuble ist die Tatsache zwar schlimm, dass Kinder in Deutschland auch weiterhin in Armut leben müssen. Aber viel schlimmer wäre es, wenn die Bundesregierung nach außen hin blöd dastünde.
Auf welchem Friedhof liegen eigentlich Demokratie und Grundgesetz begraben?
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FEB