Besonderheiten des Wahlrechts

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Jubel nach der Parlamentswahl in Frankreich: In der zweiten Runde konnte ein Durchmarsch des RN (Rassemblement National) doch noch verhindert werden, obwohl, was allgemein untergeht, die Rechten deutliche Zugewinne verbuchen konnten und nach Stimmen eigentlich die stärkste Kraft sind. Das Bündnis gegen den RN hat die Wähler aber mobilisiert. Die Franzosen wollen keine rechtsextreme Regierung. Was sie nun aber stattdessen bekommen, ist unklar. Wie erwartet, wird bereits alles unternommen, um die „Nouveau Front Populaire“ (Neue Volksfront) zu spalten.

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Gewählt ist gewählt

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Oder wie die dreisten Drei von der Linkspartei plus Dietmar Bartsch ein demokratisches Prinzip auf den Kopf stellen wollen. Da erklären Gregor Gysi, Gesine Lötzsch und Sören Pellmann heute, der Schritt von zehn Bundestagsabgeordneten der eigenen Fraktion sei unmoralisch und eine Mandatsmitnahme Diebstahl. Hat man das eigentlich auch über Thomas Lutze gesagt, der neuerdings bei der SPD mitmacht? Huch, den hat man wohl vergessen, weil der ja auch gegen Sahra Wagenknecht ist. Vielleicht sollte die kümmerliche Rest-Linke einfach auch der SPD-Fraktion beitreten. Willkommen wären sie wohl.

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Die Berufsempörten machen sich lächerlich

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In Berlin hat es eine Bürgermeisterwahl gegeben. Drei Wahlgänge waren nötig, damit Kai Wegner als neuer Regierender Bürgermeister ins Amt gelangt. Eigentlich ein ziemlich demokratischer Vorgang, weil so in der Verfassung vorgesehen. Diesen Eindruck teilen aber nicht die Berufsempörten, die einmal mehr der AfD auf den Leim gehen wollen. Darunter viele Politiker, aber auch Top-Journalisten, die die Sache mit den Wahlgängen nicht verstehen.

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Wahlrecht der Bockigen

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Die Ampel-Koalition hat unter großem Protest der Opposition ein neues Wahlrecht durchgesetzt und damit fortgesetzt, was unter der Großen Koalition bereits begonnen worden ist. Die weitgehende Missachtung der Opposition. Nun droht aus purer Bockigkeit mit der nächsten Regierung eine abermalige Änderung des Wahlrechts zugunsten der dann gefundenen Mehrheit.

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Vergrößern statt schrumpfen

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Noch in dieser Woche soll endlich ein neues Wahlrecht beschlossen werden, das sicherstellt, dass der Bundestag schrumpft. Allerdings ist das Gegenteil der Fall. So soll die Regelgröße künftig nicht mehr 598, sondern 630 Abgeordnete betragen. In der umfassenden Kritik an den Details der Reform, wie etwa mit Blick auf die Streichung der Grundmandatsklausel, kommt die Aufgabe des eigentlichen Ziels, nämlich eine Verkleinerung des Bundestages zu erreichen, gar nicht vor.

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Eine Regelungslücke

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Dank der Pandemie haben wir inzwischen für alles Regeln, nur für die Regierungsbildung gibt es keine. Wer nun wann mit wem spricht, keiner weiß es so genau, auch nach zig Pressekonferenzen am heutigen Tage nicht. Klar scheint nur zu sein, dass viel miteinander geredet werden soll, allen voran Grüne und FDP. Wann, das wird gerade vorbereitet. Die MPK ist Geschichte, es lebe die Sondierung. Vielleicht bilden Grüne und FDP eine Minderheitsregierung, die sich wechselseitig von SPD und Union tolerieren lässt oder sie schließen sich nach den gegenseitigen Harmoniebekundungen gleich zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammen. Es wäre dann die stärkste im Bundestag. Aber Spaß beiseite. Die Medien präsentieren wieder allerhand Zahlensalat, mitunter aufschlussreich, die Inzidenz gehört jedenfalls nicht dazu und das ist gut.

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Gagaland

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Eine neue Woche im Gagaland und zum Bergfest am Mittwoch ist die Hashtagtrommel schon wieder voll. Vorläufiger Höhepunkt: Demonstrationen sind vorerst nur in Diktaturen wie Weißrussland erlaubt und akzeptiert, weil so beeindruckend und rührend. Da kann die Demokratie momentan nicht mithalten. Journalist und Autor Frank Lübberding hat einen hübschen Tweet dazu verfasst und schreibt:

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Erststimme endlich abschaffen

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Wir brauchen dringend eine Wahlrechtsänderung. Der Bundestag ist viel zu groß. Derzeit sind es 709 Abgeordnete, künftig könnten es noch mehr werden, da weitere Ausgleichsmandate für die zunehmenden Überhangmandate der Union erforderlich werden. Das Wachstumsproblem des Bundestages ist schon lange bekannt. Der ehemalige Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode auf eine Änderung des Wahlrechts gedrungen, scheiterte aber mit seinem Vorschlag. Eine Lösung böte die Abschaffung der Erststimme. Sie ist unsinnig, nur schwer verständlich und daher überflüssig.

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Zur Wahlrechtsreform

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Bundestagspräsident Lammert hat einen weiteren Sargnagel für die Demokratie ausfindig gemacht. Drei Jahre lang habe der Gesetzgeber Zeit gehabt, dass bundesdeutsche Wahlrecht so zu gestalten, dass es dem Grundgesetz entspricht. Die Verfassungsrichter hatten  2008 das negative Stimmgewicht im Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Die Sache mit den Überhangmandaten. Bis Ende Juni 2011 wurde die Frist für eine Änderung gesetzt, die die Bundesregierung nun verstreichen lässt.

Interessant sind nun die Reaktionen.

Als „beispiellose Respektlosigkeit“ gegenüber dem Verfassungsgericht kritisierte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann die Verzögerungen. Er rief die Koalition auf, sich einer überparteilichen Lösung zu öffnen.

„Wer in fast drei Jahren ein Urteil nicht umsetzt, blamiert sich als Gesetzgeber bis auf die Knochen“, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck an die Adresse von Schwarz-Gelb dem „Handelsblatt“.

Quelle: Tagesschau

Zunächst einmal ist die schwarz-gelbe Regierung noch nicht einmal zwei Jahre im Amt (mir kommt’s auch wie eine Ewigkeit vor), d.h. die schwarz-rote Vorgängerregierung hätte genauso gut eine Änderung des Wahlrechts bewerkstelligen und damit auch die Bundestagswahl 2009 verfassungskonform ablaufen lassen können. Beides war nicht der Fall. Sich jetzt aufzuregen und über eine beispiellose Respektlosigkeit  dem Verfassungsgericht gegenüber zu jammern, kann sich Herr Oppermann wirklich sparen. Im Jahr 2009 hat die SPD keine Notwendigkeit gesehen, den Regierungspartner zu einer offenen und überparteilichen Lösung in dieser Frage zu bewegen.

Wen wundert’s? Es sind doch dieselben Parteien beteiligt, die mit Blick auf die Hartz-IV-Gesetzgebung geschlossen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts missachten und es stoisch für richtig halten, gegen die ersten Artikel des Grundgesetzes zu verstoßen, nur um die gescheiterten Agenda-Reformer zu schützen. Man braucht sie ja noch für die nächste Bundestagswahl, die, wie ein Verfassungsrichter betonte, zu einer Staatskrise führen könne.

Der langjährige frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm warnte vor einer Annullierung der Bundestagswahl 2013, wenn erneut nach dem von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärten Gesetz gewählt wird. Eine solche Aufhebung der Wahl sei höchst wahrscheinlich und würde bedeuten, „wir hätten dann für eine gewisse Zeit keinen Bundestag“, sagte er im Deutschlandfunk. „Das könnte man eine Staatskrise nennen“, fügte Grimm hinzu.  

Quelle: Tagesschau

Für eine gewisse Zeit keinen Bundestag? Was wäre dann anders? Das aktuelle Parlament ist doch bereits zur Abnickerbude der Exekutive verkommen. Zuletzt hatte die Bundesregierung dem hohen Haus 700 Seiten vorgelegt oder acht Gesetze, die nach drei Tagen beschlossen werden sollten. Dabei ging es um das Atomausstiegsgesetz, die Endlagerfrage, Erneuerbare Energien usw. Welcher Abgeordnete hat das schon genau lesen können?

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