Die bevorstehenden Landtagswahlen rufen erneut jene Kleingeister auf den Plan, für die es nur eine politische Aufgabe zu geben scheint. Sparen und Schulden bremsen. Die Verbindlichkeiten der öffentlichen Haushalte sind hoch und die Rezepte dagegen dünn. In Nordrhein-Westfalen hat gerade ein Verfassungsgericht den Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung mit dem schönen wie treffenden Titel, „Nachtragshaushalt für 2010 – Landesregierung zieht Schlussbilanz für Schwarz-Gelb“, auf Grundlage falscher Annahmen über die wirtschaftliche Entwicklung gekippt. Die Richter sahen die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nicht ausreichend durch die Landesregierung begründet und unterstellten sogar eine verbesserte Wirtschaftslage.
Auf die im Jahr 2010 unerwartet deutlich verbesserte Wirtschaftslage habe die Landesregierung lediglich die Ergebnisse der November-Steuerschätzung umgesetzt und die deutlich positiver als erwartet verlaufende wirtschaftliche Entwicklung in der Begründung erwähnt, weitere Ausführungen zum Fortbestehen einer Störungslage jedoch unterlassen. Damit beruhe ihre Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Lage weiterhin auf Daten, die seit Monaten überholt seien, obwohl bei Vorlage der Ergänzung zum Gesetzentwurf aktuelle Daten bekannt gewesen seien.
Quelle: VGH NRW
Die Landesregierung habe es unterlassen, zum Fortbestehen einer Störungslage Stellung zu beziehen. Da reibt man sich verwundert die Augen und möchte wissen, ob die Richter ihre eigene Sehstörung übersehen und nicht erkannt haben, dass sie das Budgetrecht des Parlaments mit dererlei Rechtssprechung aushebeln. Denn ein einfacher Blick in die Finanzplanung hätte genügt, um zu begreifen, warum die Landesregierung gezwungen war, eine höhere Neuverschuldung in Kauf zu nehmen.
Allein 1,3 Mrd. Euro muss die Landesregierung zusätzlich bereithalten, um eine Zweckgesellschaft der krisengeschüttelten WestLB abzusichern, für deren Schrottpapiere die Vorgängerregierung unter Rüttgers eine Bürgschaft ausgestellt hatte.
Für die dort gelagerten Risikopapiere mit einem Einkaufswert von 23 Milliarden muss das Land als Mehrheitseigentümer der Landesbank mit bis zu 5 Milliarden bürgen. Auch diese Vorsorge ist eine Altlast der Vorgängerregierung und resultiert aus den Fehlern des früheren Ministerpräsidenten Rüttgers.
Quelle: NachDenkSeiten
Nun kann man, wirtschaftliche Lage hin oder her, nicht an der Tatsache vorbei, dass die Folgekosten der Finanzkrise als Sondervermögen getarnt in erheblichen Maße die Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte belasten. Laut Meldung des statistischen Bundesamts vom 21. Februar 2011 hat sich der Schuldenstand aller Etats im abgelaufenen Jahr um 18 Prozent auf fast 2 Billionen Euro erhöht. Davon entfallen allein 232,2 Milliarden Euro, also über 76 Prozent der Neuverschuldung, auf die Rettung von Banken. Wortwörtlich ist zu lesen:
Wesentlich zum Anstieg beigetragen haben die im Jahr 2010 neu gegründeten (beziehungsweise in Geschäftsbetrieb gegangenen) Bad Banks. Die Übertragung von Risikopapieren der Hypo Real Estate in die FMS Wertmanagement sowie die Stützungsmaßnahmen der Ersten Abwicklungsanstalt für die WestLB erhöhten den Schuldenstand zum Jahresende um 232,2 Milliarden Euro.
Die Stützung der WestLB wird also explizit genannt und herangezogen, um eine Schieflage der öffentlichen Finanzen zu beschreiben. Wie kommen also die Richter in Münster dazu, die Störung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts anzuzweifeln? Mehr Störung geht ja schon fast nicht.
Schlimm genug, dass für die Verluste der Banken der Steuerzahler aufkommen muss, nun wird aber auch noch so getan, als könne man die entstandenen Defizite durch verstärkte Sparanstrengungen an anderer Stelle kompensieren. Wir haben ja Aufschwung. Prost. Ein übles Spiel. Die brutalen Haushaltssanierer stehen schon bereit und wettern gegen eine angebliche Politik des Schuldenmachens und schimpfen über unsolide Finanzpolitik. Dabei waren gerade sie es, die mit ihren Bankenrettungsschirmen dafür gesorgt haben, dass die Verschuldung deutlich zulegte.
Aber das ist natürlich kein Problem. Schließlich gehören von der Pleite bedrohte Finanzinstitute wie Naturkatastrophen zu jenen schlimmen Ereignissen, die laut grundgesetzlich verankerter Schuldenbremse eine Erhöhung der Staatsschulden über das vorgeschriebene Maß hinaus erlauben.
Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden.
Quelle: Art. 115 Grundgesetz
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MRZ