Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrechte. Eine entsprechende Richtlinie der EU, die seit Jahren gilt und auch in Deutschland immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen war und ist, hat der EuGH heute gekippt. Während Datenschützer aufatmen, arbeiten die Regierungsparteien an einer neuen PR-Strategie. Die hatten sich nämlich in ihrem Koalitionsvertrag mit Ansage auf den Verstoß gegen die Grundrechte geeinigt.
Wie war das Geschrei groß, als im Januar der neue Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ankündigte, die Richtlinie vorerst nicht umsetzen zu wollen, bis das Verfahren vor dem EuGH beendet worden ist. Besonders die CSU äußerte Kritik. Deren Innenpolitiker Hans-Peter Uhl bestand auf der Einhaltung des Koalitionsvertrages. Schließlich stünde in dem Papier nichts von einem EuGH Urteil, das erst abgewartet werden müsse.
Die Wahrung von Grundrechten ist aus seiner Sicht offenbar nicht so wichtig wie die Wahrung eines Koalitionsvertrages. Das maßgebende Gremium ist folglich auch nicht das Verfassungsgericht, sondern der Koalitionsausschuss. Dabei stellten im Januar und auch lange davor Rechtsexperten bereits klar, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen Grundrechte verstößt. Nun ist das auch offiziell mit höchstrichterlichem Siegel bestätigt.
Die Mitglieder der Regierungsfraktionen werden in dem Luxemburger Urteil dennoch eine Bestätigung ihrer Haltung finden. Während die SPD einen Triumph verbuchen kann, schließlich hatte Maas die Umsetzung der Richtlinie öffentlichkeitswirksam verhindert, versucht sich die Union mit Innenminister de Maizière an der Spitze in einer Trotzreaktion. Der EuGH hätte es auch andersrum machen können, also die Richtlinie in Kraft lassen und Vorgaben für nötige Änderungen machen können, sagte der Innenminister sichtlich überrascht.
Vom Bundesverfassungsgericht aus Deutschland ist er ja so eine larifari Rechtsprechung gewohnt, die dem verfassungsbrechenden Gesetzgeber in beständiger Regelmäßigkeit die Möglichkeit verschafft, dennoch sein Gesicht zu wahren. Das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung hat der EuGH auch nicht gänzlich verworfen, wie es heißt. An diesen Strohhalm werden sich daher die Hardliner klammern und all ihre Energie darauf verschwenden, ein noch nutzloseres Werkzeug als bisher angedacht zu schaffen, nur um nicht als Verlierer dastehen zu müssen.
Warum? Weil es so im Koalitionsvertrag steht. Und der ist nicht dafür da, die Rechte der Bürger zu schützen, sondern die Interessen der profilneurotischen Parteien.
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APR