Marodes Selbstverständnis: Ein Nachruf auf Hoeneß

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Als der FC Bayern München das Halbfinale der Champions League erreichte, in dem neben dem zweiten deutschen Vertreter Borussia Dortmund auch die beiden spanischen Topclubs FC Barcelona und Real Madrid vertreten sind, häuften sich wieder die Meldungen vom angeblich so seriösen und nachhaltigen Geschäftsmodell der Münchener. Sogar die Spanier zollen den kaufmännischen Fähigkeiten der Vereinsführung Respekt. Umgekehrt sieht es anders aus, zumindest was die Art des Wirtschaftens anbelangt.

Kurz vor Bekanntwerden seiner Selbstanzeige, hat Uli Hoeneß noch kritisiert, dass den spanischen Vereinen ein Teil ihrer Schulden, die sie bei den Finanzämtern haben, erlassen werden könnten. Dazu Hoeneß: “Das ist für mich ein Hammer, das ist für mich undenkbar.“ Heute wissen wir, denkbar ist vieles, auch im Kosmos des angeblichen so seriös agierenden Geschäftsmannes Uli Hoeneß. Dessen bislang tadelloser Ruf wurde auch mit dem objektiven Beleg “Festgeldkonto” untermauert. Schulden werden nicht gemacht, sondern erst dann investiert, wenn man es sich leisten kann. Das gefiel vielen Deutschen, deren Vereine als sportlich Unterlegene häufig mit leeren Händen dastehen.

Heute wissen wir, dass Hoeneß offenbar auch ein Zocker war, der nicht nur privat, wie einige verharmlosend formulieren, sondern wohl auch den FC Bayern in Geschäfte verwickelte, die zumindest der Aufklärung bedürfen.

Ich verstehe nur nicht, was alle immer mit dieser Moral haben. Bei Hoeneß ist doch nicht der Verlust einer ihm angedichteten Moral so dramatisch, sondern die Erschütterung jenes falschen Scheins, den er und seinesgleichen als integeres bürgerliches Selbstverständnis bloß und immer wieder verkaufen. Es geht nicht um eine bürgerliche Doppelmoral, sondern um die Frage, wie viel kriminelle Energie in diesem, nennen wir es ruhig, Milieu noch vorhanden ist. Wer glaubt, Hoeneß sei ein Einzelfall, wird auch das nächste halbherzige Geständnis eines anderen bekannten Gesichts wieder völlig überrascht und entsetzt zur Kenntnis nehmen.

Von Hoeneß enttäuscht sein, können aber nur Menschen, die auf die Fassade vom bürgerlichen Saubermann immer wieder hereinfallen oder nur so tun. Erstere durchschauen nicht, dass es die bürgerliche Gesellschaft schon sehr lange nicht mehr gibt und die anderen wissen es ganz genau, wollen aber den Schein gewahrt wissen, um die Abstände und Grenzen in der Gesellschaft, von denen sie ja auch profitieren, nicht zu gefährden. Von der schwarz gelben Bundesregierung wissen wir seit heute, dass man Hoeneß dankbar dafür sein muss, eine Selbstanzeige gestellt zu haben. Denn ohne seine gönnerhafte Mithilfe hätte man die Straftat, die offenbar mit Hoeneß selbst nur am Rande etwas zu tun hat, gar nicht aufdecken können, so Vertreter aus der Koalition.

Ganz anders wäre das ja gelaufen, wenn rot-grün dem Steuerabkommen mit der Schweiz bloß zugestimmt hätte. Straftaten und Straftäter gäbe es dann zwar per Definition keine mehr, aber immerhin einen Teil des unversteuerten und versteckten Geldvermögens ganz legal zurück. Auf die Idee zu kommen, dass die Aufgabe des Geldzurückholens durch geschultes Personal, genannt Steuerfahnder, sehr erfolgreich erledigt werden könnte, kommen die Parteien, deren Mitgliederlisten wahrscheinlich mit jenen Listen auf illegal erworbenen CDs teilweise übereinstimmen dürften, natürlich nicht.  

Besonders die Bayern rühmen sich in diesem Zusammenhang, eine sehr effiziente Steuerverwaltung zu haben, so Herr Söder heute irgendwo in der Nähe eines Mikrofons. Dabei sind die bayerischen Behörden chronisch unterbesetzt. Eine planerische Personalaufstockung fand auch erst nach einer Rüge des Rechnungshofes statt, der eine Häufung von Steuerbetrugsfällen jedenfalls nicht ausschließen wollte und Hinweise auf häufige Vergehen vorliegen sah.

Wie wird die Sache enden? In einem Exzess, wie Hoeneß sagt. Er versucht gerade die Deutungshoheit zurückzuerobern. Denn nicht er und seine Machenschaften sind der Skandal, sondern der Umgang mit ihm und seinem maroden Selbstverständnis, an das hoffentlich immer weniger Menschen glauben werden.

Zum Glück findet das Spiel der Bayern morgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Kameras wären wohl ähnlich inflationär auf Hoeneß gerichtet, wie auf Merkel, wenn sie im Stadion sitzt. Die Sky-Abonnenten sind dann bedauerlicherweise live dabei und sehen etwas Besseres, wie der Slogan des Pay-TV-Anbieters verrät. Auch das, die gebührenpflichtige Teilnahme an der Welt von Hoeneß, gehört übrigens zum maroden Selbstverständnis dazu.

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Es geht doch, wenn man will

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Das Bankhaus Wegelin & Co. ist von einem amerikanischen Gericht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 74 Millionen Dollar verurteilt worden. Die Entscheidung besiegelt damit nach 272 Jahren das Aus des ältesten Schweizer Geldhauses. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bank ihren amerikanischen Kunden dabei geholfen hat, mehr als 1,2 Milliarden Dollar am Fiskus vorbei zu schleusen. Allerdings ist der Deal mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt worden und geht auf ein Schuldeingeständnis der Bank zu Beginn des Jahres zurück.

Doch immerhin zeigt das Verfahren, dass es möglich ist, Steuerhinterziehung aktiv zu bekämpfen. Es bedarf also keines Abkommens, das mehr amnestiert als Straftaten verfolgt. Der klassische Steuerfahnder, der einfach seinen Job erledigen darf, ist da viel wichtiger. Von dieser Sorte braucht es mehr. Und warum ist es eigentlich so schwer, von Deutschland aus gegen Schweizer Finanzinstitute vorzugehen? Weil deutsche Vorzeigebanker wie Axel Weber das Land und seine Banken als beliebten Rückzugsort so sehr schätzen?

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Unschuldslämmer wollen Frieden schließen

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Der Chef der Schweizer Großbank UBS, Axel Weber, will erreichen, dass der deutsche Fiskus mit seinen Steuerbürgern Frieden schließen kann. Dafür müsse das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland recht bald ratifiziert werden. Gleichzeitig distanziert sich der Ex-Bundesbankchef aber von dem Vorwurf, die UBS würde Deutschen bei der Steuerhinterziehung behilflich sein. Wieso aber, frage ich mich, braucht es dann noch ein Abkommen, in dem eine großzügige Amnestieregelung verabredet wird?

Damit soll ein Schlussstrich unter die Vergangenheit gezogen werden, sagt Weber. Doch gerade das darf nicht passieren, weil es die Aufarbeitung von Sachverhalten, die Anklage von Straftätern und damit auch deren Bestrafung verhindert. Offensichtlich bereiten sich verschiedene Staatsanwaltschaften auf Verfahren vor. Das würde sie nicht tun, wenn keinerlei Verdacht bestünde. Dass gerade die UBS kein Unschuldslamm ist, hatte ja bereits ein Mitarbeiter der Bank vor einem amerikanischen Gericht gestanden.

Doch viel interessanter als der Streit um ein Steuerabkommen, der ja nur aus Gründen des Wahlkampfes geführt wird, ist doch auch die Frage, ob es überhaupt noch einer solchen Vereinbarung bedarf. Denn relativ unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit hat die Schweiz am 17. Juli der Neuauslegung des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung in Paris zugestimmt. (Quelle: WOZ)

In diesem Abkommen wurde ebenfalls im Juli 2012 der Artikel 26 “Informationsaustausch” überarbeitet. Demnach hätte nach Überzeugung von Experten beispielsweise Deutschland als “ersuchender Staat” das Recht zu entscheiden, welche Informationen relevant seien und welche nicht. Folglich müsse die Schweiz als “ersuchter Staat” praktisch jede gewünschte Information liefern, Bankgeheimnis hin oder her.

Doch einen Trend in Richtung eines automatischen Informationsabgleichs ist natürlich nicht im Sinne der Banken, von denen auch die Idee der Abgeltungssteuer stammt. Es scheint auch nicht im Sinne deutscher Finanzpolitiker wie Schäuble zu sein, die nach wie vor auf ein Abkommen drängen, das SteuerdelinquentInnen ermögliche, abzuschleichen, wie es SP-Finanzpolitikerin Margret Kiener sagt.

Darüber hinaus würden sie auch noch mit Anonymität und “tiefen Ablasssteuern” belohnt: “Wenn Steuerbetrug keine Strafverfolgung mehr erfährt, stecken wir mitten in der Korruption.”

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Plänkeleien im Sommerloch

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Von der Vermögenssteuer, die in Deutschland nicht abgeschafft, sondern wie die Wehrpflicht bloß ausgesetzt ist, über einen lächerlich geringen Ehegattensplittingvorteil, der unter viel „Getöns“ gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mehr oder weniger vorenthalten werden soll, damit die Moralvorstellungen von Sittenaposteln bestehen bleiben können, bis hin zur milliardenschweren Umverteilung durch die Mehrwertsteuer, über die niemand redet, obwohl sie gespartes Einkommen (also Vermögen) schont, hat sich Egon W. Kreutzer im aktuellen Paukenschlag einmal Gedanken um das Steuergeplänkel im Sommerloch gemacht.

Passend dazu lohnt sich aber auch ein Blick auf die Pläne der Sozialministerin Ursula von der Leyen, die den Beitragssatz in der Rentenversicherung mal eben um 0,6 Prozentpunkte absenken will, um auch weiterhin Armutsrenten ab 67 garantieren zu können. Offensichtlich wirft das gesetzliche Rentensystem trotz permanent betriebener politischer Demontage unter dem Vorwand eines dramatisch stattfindenden demografischen Wandels immer noch Überschüsse ab. Die dürfen aber keinesfalls den Rentnern zugute kommen, weil sonst ja der Eindruck entstehen könnte, dass man sich den ganzen Schwachsinn mit der teuren und verlustreichen privaten Altersvorsorge auch sparen könnte, ja müsste.

Da die “Ölquelle” (Zitat: Maschmeyer) der Versicherungsgesellschaften aber weiterhin sprudeln soll, haben nun jene Arbeitnehmer die Chance auf ein “Sozialhilfe plus” im Alter, die jetzt von ihren ohnehin schon niedrigen Einkommen trotzdem noch etwas an Allianz und Co verschenken. Damit würden die Betroffenen bei der Rente aber erneut über den Tisch gezogen. Denn erst findet aus haltlosen demografischen Gründen heraus eine politisch veranlasste Kürzung der Rente statt, die bei vielen kaum mehr das Grundsicherungsniveau übersteigen wird. Und nun sollen die Betroffenen aus ihren bisweilen viel zu niedrigen, aber politisch immer noch tolerierten Einkommen, Geld locker machen, um im Armenhaus später eine privilegiertere Position einnehmen zu können.

Über den Rest des Einkommens, das ja vollständig in die Lebenserhaltung und damit in Konsumgüter des täglichen Bedarfs fließen muss, freuen sich dann wiederum die Versicherungsgesellschaften, denen dank Riesterförderung der Zugriff auf zusätzliche Steuermilliarden erlaubt wurde. Diese, aus Sicht der Bundesregierung absolut notwendige Subvention, macht natürlich Einsparungen an anderer Stelle erforderlich.

Und so folgt nach der angeblich so segensreichen Arbeitsmarktreform “Hartz IV” nun mit Blick auf die sich abzeichnende Altersarmut ein “Beschiss im Quadrat”.

Denn Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble meinte heute in einem anderen Zusammenhang: “Wir halten nichts von Steuergerechtigkeit nach dem Zufallsprinzip.” Doch hält er überhaupt etwas von Gerechtigkeit? Bundesländer, die Steuer-CDs kaufen würden, hätten aus Sicht der Union “jedes Maߔ verloren und nicht etwa die kriminellen Steuerhinterzieher, denen Schäuble mit einer günstigen Nachveranlagung strafrechtliche Amnestie verspricht. Das Land habe ja auch kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem, wie es die Gegner des Aktionsbündnisses “Umfairteilen – Reichtum besteuern!” der Öffentlichkeit weismachen wollen. 

umFAIRteilen

Das “Qualitätspersonal” in der Bundesregierung und in den Redaktionen der großen Blätter bestimmt die öffentliche Meinung und das Sommerloch. Da passt es auch, dass der Bundeswehr-Oberst Georg Klein nun wegen seiner Verdienste in den Rang eines Generals erhoben wird. Ein Ministeriumssprecher sagte, der Oberst sei “dafür gut geeignet”. Zudem erfülle er auch alle fachlichen Voraussetzungen. Zu Guttenberg hätte ihn wahrscheinlich lobend als Original im wahrsten Sinne des Wortes bezeichnet.    

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Steuerabkommen oder von der Steuer abkommen

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Das bisher mit der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen stößt im Bundesrat auf Widerstand. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will die noch fehlende Zustimmung der Opposition nun durch einen neuen Anlauf doch noch erobern. Dabei soll das Steuerabkommen überarbeitet werden. Demnach könnten für Zinseinkünfte 35 Prozent erhoben werden und für alle anderen Kapitaleinkommen wie Dividenden oder Kursgewinne der pauschale Abgeltungssatz von etwas mehr als 26 Prozent.

Wohl gemerkt, wir reden hier von Schwarzgeld. Also von jenem Kapital, dass illegal am deutschen Fiskus vorbei auf Schweizer Bankkonten transferiert wurde. Mit den moderaten Abgeltungssätzen können sich Steuerflüchtige von ihrer Schuld quasi freikaufen. Eine Strafverfolgung fände nicht statt. Darüber hinaus würde in dem Abkommen eine Begrenzung der Fälle geregelt, in denen deutsche Behörden von den Schweizer Kollegen Auskunft verlangen können. CDs mit Daten von Steuerhinterziehern dürften zudem nicht mehr zu Ermittlungszwecken angekauft werden.

Kriminelle werden belohnt

Da wiegt die Kleinkriminalität, mit der vertrauliche Daten beschafft werden, eben schwerer, als die hohe kriminelle Energie von Vermögenden, mit der Millionen und Milliarden an Steuern hinterzogen werden. Statt wertvoller Informationen zur Strafverfolgung gibt es halt die Abgeltungssteuer, mit der sich kriminelle Vermögende wie auch die Banken in der Schweiz einfach freikaufen können.

Das ist ein toller Deal für die Besitzer von vorsichtig geschätzt rund 130 und mehr Mrd. Euro Schwarzgeld allein aus Deutschland. Angeblich sollen dem deutschen Fiskus durch diese Regelung Einnahmen in Höhe von rund zehn Milliarden Euro zufließen. Das wäre dann der Preis für die staatliche Mittäterschaft an der Steuerhinterziehung und die Reinwaschung der kleinen Bankenrepublik zum “Discount-Steuersatz”. Zudem bliebe das heilige Bankgeheimnis, das hierzulande schon längst nicht mehr für alle Bevölkerungsgruppen gilt, weiterhin gewahrt.

Die amerikanische Politik hat derweil längst erkannt, dass dieses Bankgeheimnis vor allem zur jahrelangen Steuerflucht und zum Steuerbetrug verleitet habe, dem die Behörden schließlich mit einer rigorosen Politik begegneten. Ein Verzicht auf Offshore-Banking für US-Bürger plus einer Entschuldigung vor dem US-Senat durch die größte Bank UBS folgten. In Deutschland wäre so etwas schlicht undenkbar. Warum nur? Vielleicht will man gar kein Steuerabkommen, sondern eher von der Steuer abkommen.

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Kurz zum Steuerabkommen mit der Schweiz – Strafvereitelung im Amt

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Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble lobt das neue Steuerabkommen mit der Schweiz, obwohl es streng geheim ausgehandelt wurde und “Steuersündern”, die man gerechterweise als Kriminelle bezeichnen sollte, Straffreiheit und Anonymität zusichert. Der Finanzminister kalkuliert eine steuerliche Mehreinnahme in Höhe von einmalig 1,9 Milliarden Euro. Wenn man bedenkt, dass zwischen 100 und 300 Milliarden Euro Schwarzgeld von deutschen Kunden auf Schweizer Bankkonten lagern, ist dieser Betrag geradezu lächerlich.

Es handelt sich um ein Amnestie-Abkommen oder ein großes Geschenk an die Vermögenden in diesem Land. Steuerfahnder, die nachweislich Steuerbetrügern auf die Schliche kommen und Millionen an hinterzogenen Steuern aufspüren und zurückholen, werden nicht eingestellt oder gar entlassen. Von deutscher Seite wird auch darauf verzichtet, eine strikte Offenlegung der Namen von Steuerflüchtigen zu fordern, wie das zum Beispiel die Amerikaner erfolgreich getan haben.

Das Bankgeheimnis ist ein hohes Gut, meint auch die deutsche Bundesregierung. Es darf nur aufgehoben werden, wenn man Soziallleistungsempfänger ist. Dann bestehe nämlich aus Sicht der Behörden automatisch der Verdacht, den Staat um einige Euros betrügen zu wollen, was eine Offenlegung von Finanzen und Vermögenswerten letztlich unumgänglich mache.

Merke: Ein Sozialleistungsempfänger ist ein Schmarotzer und Betrüger, der sich auf Kosten der Allgemeinheit am üppigen Hartz-IV-Geld bereichert. Ein Steuerhinterzieher, der Millionen Euros durch Vermögensverwaltung, Erbe oder unverschämt hohes Einkommen in die Schweiz geschafft hat, weil er es gar nicht zum Leben braucht, ist ein sündigender Leistungsträger, dem keinerlei Sanktionen mehr drohen.

Schäuble und sein Ministerium machen sich der Strafvereitelung im Amt schuldig. Ein Verfahren muss Schubladen- und Schwarzekassen-Schäuble wohl nicht fürchten.

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