Es geht doch, wenn man will

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Das Bankhaus Wegelin & Co. ist von einem amerikanischen Gericht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 74 Millionen Dollar verurteilt worden. Die Entscheidung besiegelt damit nach 272 Jahren das Aus des ältesten Schweizer Geldhauses. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bank ihren amerikanischen Kunden dabei geholfen hat, mehr als 1,2 Milliarden Dollar am Fiskus vorbei zu schleusen. Allerdings ist der Deal mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt worden und geht auf ein Schuldeingeständnis der Bank zu Beginn des Jahres zurück.

Doch immerhin zeigt das Verfahren, dass es möglich ist, Steuerhinterziehung aktiv zu bekämpfen. Es bedarf also keines Abkommens, das mehr amnestiert als Straftaten verfolgt. Der klassische Steuerfahnder, der einfach seinen Job erledigen darf, ist da viel wichtiger. Von dieser Sorte braucht es mehr. Und warum ist es eigentlich so schwer, von Deutschland aus gegen Schweizer Finanzinstitute vorzugehen? Weil deutsche Vorzeigebanker wie Axel Weber das Land und seine Banken als beliebten Rückzugsort so sehr schätzen?

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Unschuldslämmer wollen Frieden schließen

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Der Chef der Schweizer Großbank UBS, Axel Weber, will erreichen, dass der deutsche Fiskus mit seinen Steuerbürgern Frieden schließen kann. Dafür müsse das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland recht bald ratifiziert werden. Gleichzeitig distanziert sich der Ex-Bundesbankchef aber von dem Vorwurf, die UBS würde Deutschen bei der Steuerhinterziehung behilflich sein. Wieso aber, frage ich mich, braucht es dann noch ein Abkommen, in dem eine großzügige Amnestieregelung verabredet wird?

Damit soll ein Schlussstrich unter die Vergangenheit gezogen werden, sagt Weber. Doch gerade das darf nicht passieren, weil es die Aufarbeitung von Sachverhalten, die Anklage von Straftätern und damit auch deren Bestrafung verhindert. Offensichtlich bereiten sich verschiedene Staatsanwaltschaften auf Verfahren vor. Das würde sie nicht tun, wenn keinerlei Verdacht bestünde. Dass gerade die UBS kein Unschuldslamm ist, hatte ja bereits ein Mitarbeiter der Bank vor einem amerikanischen Gericht gestanden.

Doch viel interessanter als der Streit um ein Steuerabkommen, der ja nur aus Gründen des Wahlkampfes geführt wird, ist doch auch die Frage, ob es überhaupt noch einer solchen Vereinbarung bedarf. Denn relativ unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit hat die Schweiz am 17. Juli der Neuauslegung des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung in Paris zugestimmt. (Quelle: WOZ)

In diesem Abkommen wurde ebenfalls im Juli 2012 der Artikel 26 “Informationsaustausch” überarbeitet. Demnach hätte nach Überzeugung von Experten beispielsweise Deutschland als “ersuchender Staat” das Recht zu entscheiden, welche Informationen relevant seien und welche nicht. Folglich müsse die Schweiz als “ersuchter Staat” praktisch jede gewünschte Information liefern, Bankgeheimnis hin oder her.

Doch einen Trend in Richtung eines automatischen Informationsabgleichs ist natürlich nicht im Sinne der Banken, von denen auch die Idee der Abgeltungssteuer stammt. Es scheint auch nicht im Sinne deutscher Finanzpolitiker wie Schäuble zu sein, die nach wie vor auf ein Abkommen drängen, das SteuerdelinquentInnen ermögliche, abzuschleichen, wie es SP-Finanzpolitikerin Margret Kiener sagt.

Darüber hinaus würden sie auch noch mit Anonymität und “tiefen Ablasssteuern” belohnt: “Wenn Steuerbetrug keine Strafverfolgung mehr erfährt, stecken wir mitten in der Korruption.”

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Steuerabkommen oder von der Steuer abkommen

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Das bisher mit der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen stößt im Bundesrat auf Widerstand. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will die noch fehlende Zustimmung der Opposition nun durch einen neuen Anlauf doch noch erobern. Dabei soll das Steuerabkommen überarbeitet werden. Demnach könnten für Zinseinkünfte 35 Prozent erhoben werden und für alle anderen Kapitaleinkommen wie Dividenden oder Kursgewinne der pauschale Abgeltungssatz von etwas mehr als 26 Prozent.

Wohl gemerkt, wir reden hier von Schwarzgeld. Also von jenem Kapital, dass illegal am deutschen Fiskus vorbei auf Schweizer Bankkonten transferiert wurde. Mit den moderaten Abgeltungssätzen können sich Steuerflüchtige von ihrer Schuld quasi freikaufen. Eine Strafverfolgung fände nicht statt. Darüber hinaus würde in dem Abkommen eine Begrenzung der Fälle geregelt, in denen deutsche Behörden von den Schweizer Kollegen Auskunft verlangen können. CDs mit Daten von Steuerhinterziehern dürften zudem nicht mehr zu Ermittlungszwecken angekauft werden.

Kriminelle werden belohnt

Da wiegt die Kleinkriminalität, mit der vertrauliche Daten beschafft werden, eben schwerer, als die hohe kriminelle Energie von Vermögenden, mit der Millionen und Milliarden an Steuern hinterzogen werden. Statt wertvoller Informationen zur Strafverfolgung gibt es halt die Abgeltungssteuer, mit der sich kriminelle Vermögende wie auch die Banken in der Schweiz einfach freikaufen können.

Das ist ein toller Deal für die Besitzer von vorsichtig geschätzt rund 130 und mehr Mrd. Euro Schwarzgeld allein aus Deutschland. Angeblich sollen dem deutschen Fiskus durch diese Regelung Einnahmen in Höhe von rund zehn Milliarden Euro zufließen. Das wäre dann der Preis für die staatliche Mittäterschaft an der Steuerhinterziehung und die Reinwaschung der kleinen Bankenrepublik zum “Discount-Steuersatz”. Zudem bliebe das heilige Bankgeheimnis, das hierzulande schon längst nicht mehr für alle Bevölkerungsgruppen gilt, weiterhin gewahrt.

Die amerikanische Politik hat derweil längst erkannt, dass dieses Bankgeheimnis vor allem zur jahrelangen Steuerflucht und zum Steuerbetrug verleitet habe, dem die Behörden schließlich mit einer rigorosen Politik begegneten. Ein Verzicht auf Offshore-Banking für US-Bürger plus einer Entschuldigung vor dem US-Senat durch die größte Bank UBS folgten. In Deutschland wäre so etwas schlicht undenkbar. Warum nur? Vielleicht will man gar kein Steuerabkommen, sondern eher von der Steuer abkommen.

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Kurz zum Steuerabkommen mit der Schweiz – Strafvereitelung im Amt

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Der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble lobt das neue Steuerabkommen mit der Schweiz, obwohl es streng geheim ausgehandelt wurde und “Steuersündern”, die man gerechterweise als Kriminelle bezeichnen sollte, Straffreiheit und Anonymität zusichert. Der Finanzminister kalkuliert eine steuerliche Mehreinnahme in Höhe von einmalig 1,9 Milliarden Euro. Wenn man bedenkt, dass zwischen 100 und 300 Milliarden Euro Schwarzgeld von deutschen Kunden auf Schweizer Bankkonten lagern, ist dieser Betrag geradezu lächerlich.

Es handelt sich um ein Amnestie-Abkommen oder ein großes Geschenk an die Vermögenden in diesem Land. Steuerfahnder, die nachweislich Steuerbetrügern auf die Schliche kommen und Millionen an hinterzogenen Steuern aufspüren und zurückholen, werden nicht eingestellt oder gar entlassen. Von deutscher Seite wird auch darauf verzichtet, eine strikte Offenlegung der Namen von Steuerflüchtigen zu fordern, wie das zum Beispiel die Amerikaner erfolgreich getan haben.

Das Bankgeheimnis ist ein hohes Gut, meint auch die deutsche Bundesregierung. Es darf nur aufgehoben werden, wenn man Soziallleistungsempfänger ist. Dann bestehe nämlich aus Sicht der Behörden automatisch der Verdacht, den Staat um einige Euros betrügen zu wollen, was eine Offenlegung von Finanzen und Vermögenswerten letztlich unumgänglich mache.

Merke: Ein Sozialleistungsempfänger ist ein Schmarotzer und Betrüger, der sich auf Kosten der Allgemeinheit am üppigen Hartz-IV-Geld bereichert. Ein Steuerhinterzieher, der Millionen Euros durch Vermögensverwaltung, Erbe oder unverschämt hohes Einkommen in die Schweiz geschafft hat, weil er es gar nicht zum Leben braucht, ist ein sündigender Leistungsträger, dem keinerlei Sanktionen mehr drohen.

Schäuble und sein Ministerium machen sich der Strafvereitelung im Amt schuldig. Ein Verfahren muss Schubladen- und Schwarzekassen-Schäuble wohl nicht fürchten.

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