Zwischen Geimpften und Ungeimpften zu unterscheiden, ist diskriminierend, vor allem dann, wenn die eine Gruppe bewusst besser und die andere bewusst schlechter gestellt werden soll. Das Ziel, die Impfquote zu erhöhen, darf nicht über direkten oder indirekten Zwang erfolgen. Das ist verfassungswidrig und nur im äußersten Ausnahmefall als letztes Mittel unter sehr strengen Auflagen zulässig. Der Staat muss zunächst selbst Überzeugungsarbeit leisten, also einen Dialog mit den Bürgern führen und auf diese Weise die Bereitschaft zu einer freiwilligen Impfung erhöhen. Das tut er aber nicht. Das Gegenteil ist sogar der Fall. Das Pandemiemanagement sowie die Krisenkommunikation der Regierung sind zutiefst widersprüchlich und im Ergebnis ein Desaster. Das hat zu einem massiven Vertrauensverlust beigetragen, der nun nicht durch die Androhung einer Impfpflicht, ob nun direkt oder indirekt, oder die Stigmatisierung von Teilen der Bevölkerung geheilt werden kann. Die Regierung hat nicht das Recht, laufend schwere Fehler zu begehen und dann die Bürger für die Konsequenzen verantwortlich zu machen. Sie muss das verlorene Vertrauen wiederherstellen.
JUL