Gestern hat die Landesregierung eine neue Version der Coronaverordnung vom 24. August veröffentlicht, die schon einmal am 21. September geändert worden war und eine vergleichsweise lange Gültigkeit bis zum 10. November hat. Neu ist eine Regelung für Herbst- und Weihnachtsmärkte, die man angesichts der gestrigen Entwicklungen auf Bundesebene nur noch als hochgradig lächerlich bezeichnen muss. Denn die Datengrundlage für die Fortsetzung der epidemischen Lage war leider falsch, auch in Niedersachsen.
OKT