- Der Tatvorwurf Rebellion ist von vornherein unzulässig, hatte das Oberlandesgericht in Schleswig im Fall Puigdemont entschieden. Eine schallende Ohrfeige für die Generalstaatsanwaltschaft, die das deutsche Strafrecht offenbar nicht kennt. Das hindert dieselbe Behörde aber nicht daran, noch einmal vor dieselbe Wand zu laufen.
- Nun gebe es angeblich neue Hinweise auf Gewalttätigkeiten gegen Polizisten, natürlich wieder aus spanischer Quelle.
- Die Generalstaatsanwaltschaft hält damit den Tatvorwurf der Rebellion immer noch für gegeben.
MAI