Kurz notiert: Gegen die Wand

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  • Der Tatvorwurf Rebellion ist von vornherein unzulässig, hatte das Oberlandesgericht in Schleswig im Fall Puigdemont entschieden. Eine schallende Ohrfeige für die Generalstaatsanwaltschaft, die das deutsche Strafrecht offenbar nicht kennt. Das hindert dieselbe Behörde aber nicht daran, noch einmal vor dieselbe Wand zu laufen.
  • Nun gebe es angeblich neue Hinweise auf Gewalttätigkeiten gegen Polizisten, natürlich wieder aus spanischer Quelle.
  • Die Generalstaatsanwaltschaft hält damit den Tatvorwurf der Rebellion immer noch für gegeben.

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Richter erteilen schallende Ohrfeige

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Conmongt / Pixabay

Wenn ein Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass ein Tatvorwurf „von vornherein unzulässig“ ist, dann ist das eine schallende Ohrfeige für die Anklägerin. Die klare Rechtsauffassung fällt auf die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein zurück, die nach angeblich „intensiver Prüfung“ zu dem Ergebnis gelangte, dass der Vorwurf der „Rebellion“ auch nach deutschem Strafrecht zulässig sei.

Eine absurde Annahme, die sich eine Justizbehörde und die sie überwachenden Fach- und Dienstaufsichten in den zuständigen Ministerien eigentlich nicht leisten dürften.

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Arbeitsfaulheit oder Ahnungslosigkeit im Amt

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Kinder verlasst die Schulen und lasst das Lernen sein. Das Wissen wird ja nicht mehr gebraucht, wenn sich die halbe Republik über den Ausdruck „gut gestylter Nato-Strichjunge“ mehr beklagt, als über die unfassbaren Äußerungen eines Regierungsmitglieds, das früher mal Justizminister war und heute Außenminister ist.

Ja klar, der „Strichjunge“ ist eine Entgleisung, die per Erklärung ausgesprochene Aussetzung des Rechtsstaatsprinzips hingegen nicht. Na klar muss der Politiker, der den Minister beleidigte, sofort aus der Partei ausgeschlossen werden, der Minister, der offensichtlich noch nie wusste, was er in seinen Jobs zu tun hat, darf hingegen bleiben. Ein absurder Vorgang.

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