Vor der Vertrauensfrage

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Der Spiegel schreibt, der Kanzler wäre nach verlorener Vertrauensfrage nur noch geschäftsführend im Amt. Das ist falsch, da die Amtszeit des Kanzlers und seiner Regierung erst mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages endet (Art. 69, Abs. 2 GG) oder durch Wahl eines Nachfolgers aus dem jetzigen Parlament (Art. 67 GG). Nach einer Bundestagswahl bleiben Kanzler und Bundesregierung auf Ersuchen des Bundespräsidenten solange geschäftsführend im Amt, bis ein neuer Kanzler gewählt worden ist (Art. 69, Abs. 3 GG).

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„Ich mach‘ mir die Welt, widde widde wie sie mir gefällt.“

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Nach der Bundestagswahl und als die Jamaika-Sondierungen scheiterten, ist die Sache mit den Neuwahlen tage- und wochenlang durchgekaut worden. Ergebnis: Das geht nicht so ohne weiteres, da ist im Prinzip ein Riegel vor (siehe Artikel 63 GG). Jetzt, wo die SPD mit der Frage konfrontiert ist, in eine neue GroKo einzusteigen oder nicht, reden wieder alle von Neuwahlen, die es sofort geben würde, wenn sich die SPD einer Regierungsbeteiligung verweigerte. Vor allem die SPD-Spitze selber verbreitet diesen Unsinn, weil sie sich dadurch einen taktischen Vorteil erhofft.

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Die Möglichkeiten endlich nutzen

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Quelle: geralt / Pixabay

Es ist falsch gewesen, kurz nach 18 Uhr am Wahlabend zu verkünden, als Fraktion geschlossen in die Opposition zu gehen. Es wäre richtig gewesen, kurz nach 18 Uhr den ein oder anderen Rücktritt zu erklären, um den Weg für eine personelle und inhaltliche Erneuerung der SPD früh zu ebnen. Beides hätte in den Gesprächen um eine Regierungsbildung nützlich sein können. Stattdessen blieben alle im Amt und vergeudeten vor allem viel Zeit. Doch es ist noch nicht zu spät.

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Ins Abseits gepokert

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Nichts geht mehr in Niedersachsen. Die vorgezogene Landtagswahl hat mitnichten zu jenen stabilen Verhältnissen geführt, die sich alle Beteiligten erhofften, nachdem sie sich ohne mit der Wimper zu zucken in vorgezogene Neuwahlen stürzten, nur weil eine persönlich beleidigte Abgeordnete die Seiten wechselte. Nun ist zu lesen, dass die Liberalen ja eine rot-grüne Minderheit tolerieren könnten, wenn sie schon nicht zu einer Koalition bereit sind. Abenteuerlich.

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Lähmung bleibt

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Der Zeitplan für Sondierungsgespräche im Bund ist streng an den Termin der Landtagswahl in Niedersachsen am kommenden Sonntag gekoppelt. Das ist keine Neuigkeit. Die allgemeine Lähmung wird darüber hinaus aber anhalten, weil auch die Mehrheitsverhältnisse in Hannover alles andere als klar sein werden.

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Jede Menge Mehrarbeit für Nichts

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Der Termin für Neuwahlen in Niedersachsen steht. Es ist nicht der 24. September, wie von einigen Strategen erhofft, sondern der 15. Oktober, letzter Feriensonntag. Der neue Landtag tritt dann vermutlich im November zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und damit ganze drei Monate früher als das ohne Auflösungsbeschluss der Fall gewesen wäre. Der ganze Vorgang zeigt, den Aufwand hätten sich alle Beteiligten sparen können. Denn der viele Lärm führt vor allem zu jeder Menge Mehrarbeit.

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Neuwahlen: Die Begründung ist schwach

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Aus der Pressemitteilung des Ministerpräsidenten Stephan Weil:

Dass eine Abgeordnete aus eigennützigen Gründen eine Fraktion verlässt und damit die von den Wählerinnen und Wählern gewünschte Mehrheit im niedersächsischen Landtag verändert, betrachte ich als unsäglich und schädlich für die Demokratie. Dies gilt umso mehr, als ohnehin in etwas mehr als fünf Monaten Neuwahlen anstehen würden.

Das ist ein seltsames Demokratieverständnis. Mehrheiten stehen nie fest, sondern müssen immer wieder neu gefunden werden. Mehrheiten können auch mal wechseln. Das ist das Wesen von Demokratie und in anderen Ländern völlig normal, ohne dass es ständig Neuwahlen deswegen gibt.

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