Fakten und Regeln sind bei Hetzjagden egal

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Wer hat sich im Fall Edathy eigentlich nicht blamiert? Inzwischen ist der schwarze Hans-Peter zurückgetreten, nachdem die Mutti ein intensives Gespräch mit ihm am Telefon führte. Offensichtlich ging es dabei um einen neuen Job, denn Friedrich kündigte an: “Ich komme wieder!” Bei der Bahn dürfte diese Ankündigung für Aufregung sorgen. Die Schaffung eines weiteren Vorstandsposten droht. Was bleibt, sind die Widersprüche in den offen vorgetragenen Äußerungen von SPD-Spitzen und BKA-Präsident. Wer wusste was, zu welchem Zeitpunkt und ließ sich das Gewusste wie bestätigen, obwohl das rechtlich gar nicht erlaubt ist? Die Staatsanwaltschaft Hannover ist „fassungslos“ und hat weiterhin nichts Belastendes gegen Edathy in der Hand.

Die Behörde sieht sich vornehmlich als Opfer vieler undichter Stellen, aus denen Dienstgeheimnisse heraus getropft sein mussten. Nicht einmal die Post (ich weiß nicht welche) spielt mit, wenn ein Brief aus Hannover, am Freitag abgeschickt, erst am Mittwoch in Berlin beim Bundestagspräsidenten angekommen sein soll. Lustig ist aber, dass das Bekannte im Städtchen Rehburg der Staatsanwaltschaft in Hannover ebenfalls völlig fremd gewesen war. In dieser Woche soll sie nämlich einen Tipp bekommen haben, wonach Edathy auch ein Büro direkt neben der zuerst durchsuchten Wohnung unterhalte, weshalb sie dieses mit einem Richterbeschluss bewaffnet ebenfalls durchsuchte. Das sagt viel über die affektierten Ermittlungsmethoden aus.  

Hinzu kommt das verschwurbelte Amtsdeutsch, um die Rechtmäßigkeit des Vorgehens im Nachhinein zu legitimieren. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover, Jörg Fröhlich, verwies darauf, dass das Bundeskriminalamt ja eine Kategorisierung bei kinderpornografischem Material vorgenommen habe. Eindeutige Fälle gehörten der Kategorie eins an, weniger eindeutige Fälle der Kategorie zwei. „Was Edathy zur Last gelegt werden kann, sind Bestellungen der Kategorie zwei“, so Fröhlich. Das heißt also, dass ihm gar nichts zur Last gelegt werden kann, wenn die weniger eindeutigen Fälle nicht zu eindeutigen Fällen hinführen. Es wird ja weiterhin nur vermutet, dass derjenige, der solches Material bestellt, möglicherweise auch im Besitz schlimmeren Materials sei, also die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten habe.

Verdacht ist nicht gleich Verdacht

Doch worauf gründet die Annahme, dass das im Fall Edathy zutrifft? Entweder gibt es einen Anfangsverdacht auf Besitz kinderpornografischen Materials oder nicht. Was die Staatsanwaltschaft Hannover, die vorgibt, nur Spezialisten zu beschäftigen, hier aber gemacht hat, sind Beweisermittlungsdurchsuchungen, sagt Monika Frommel, emeritierte Professorin für Strafrecht, im Deutschlandfunk. Das sei ein Verstoß gegen Grundrechte. “Ich kann nicht einfach, um einen Verdacht erst mal zu bekommen, in die Privatsphäre eindringen und dann auch noch unter Einschaltung der Presse. Das ist ja dann noch mal eine Stufe.”

Die Bemerkung ist interessant, weil sie den Blick auf die Medien richtet, die offenbar im Verbund mit den Sicherheitskreisen Informationen und wilde Spekulationen in die Öffentlichkeit getragen haben, über die sich ein Staatsanwalt, der ja Teil der Ermittlungsbehörde ist und nicht Teil der Justiz, dann auch noch beklagen kann. In meinen Unterlagen zum Verfahrensrecht für angehende Journalisten steht zu den Verdachtsarten.

Anfangsverdacht:

Voraussetzung für Einleitung eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens. Für Anfangsverdacht genügt die auf Tatsachen gegründete Möglichkeit, dass eine Straftat vorliegt und der Verdächtige an der Tat beteiligt sein kann.

Handschriftlich habe ich hinzugefügt, dass der Anfangsverdacht in den seltensten Fällen berichtenswert ist, da rund 90 Prozent der Ermittlungsverfahren aufgrund dünner Faktenlagen wieder eingestellt werden. Eigene Recherchen des Journalisten wären notwendig. Über die Qualität dieser Recherchen ist schon einiges gesagt und geschrieben worden. Neben dem Anfangsverdacht gibt es aber auch noch den hinreichenden und den dringenden Tatverdacht, die beide eine ganz andere Qualität besitzen, im Fall Edathy aber überhaupt keine Rolle spielen.

Trotzdem erzählt der Leiter der Staatsanwaltschaft, dass Edathy grenzwertiges nicht indiziertes Material gekauft und sich dabei konspirativ verhalten habe. Damit erweckt die Behörde, die rein gar nichts in der Hand hat, dennoch den Eindruck eines höherwertigen Tatverdachtes. Er hätte ebenso korrekt und damit verständlich für alle sagen können, dass Edathy moralisch fragwürdige, aber vollkommen legale Bilder und Fotos gekauft hat, für die er ein eigenes Konto und eine eigene Email-Adresse verwendet hat. Mit den Zuspitzungen “grenzwertig”, “nicht indiziert” und “konspirativ” hilft er aber denjenigen, die mit Vorverurteilungen bereits um sich werfen. Diese scheinen auf einer soliden Grundlage zu stehen und niemand fragt sich mehr, ob es in Ordnung ist, jemanden strafrechtlich zu verfolgen, dem ein legales Verhalten vorgeworfen wird.

Eigene Spielregeln in Berlin

Festzustellen bleibt, dass jeder an dem Verfahren Beteiligte, seine Haut zu retten versucht. Was wir hier aber beobachten können, ist der Einsturz einer Fassade, hinter der Demokratie und Rechtsstaat nur noch vermutet werden können. Natürlich hat es eine Warnung an Edathy gegeben, weil die Clique im politischen Berlin zusammenhält und glaubt, in eigenen Rechtsräumen agieren zu dürfen, wie übrigens auch der Anruf des ehemaligen Richters und jetzigen SPD-Fraktionschefs Oppermann beim BKA-Präsidenten Ziercke beweist. Diese Leute brauchen sich auch nicht vor Strafverfolgung zu fürchten, weil sie dem Establishment bereitwillig dienen und eigene Spielregeln haben.

Deshalb hat Friedrich aus Sigmar Gabriels Sicht auch vollkommen richtig gehandelt, wie er im ARD-Brennpunkt sagt. Ihnen sei es nur darum gegangen, keine Ämter zu beschädigen und die Bildung der GroKo nicht zu gefährden. “Man würde Herrn Friedrich heute den Vorwurf machen, warum hast du damals nichts gesagt, bevor Menschen in ihre Ämter gekommen sind.” Das heißt, die SPD-Führung hat Sebastian Edathy ganz bewusst bei der Vergabe von Posten ausgeklammert. Gleichzeitig behauptet Gabriel aber auch, dass er, Oppermann und Steinmeier nicht mehr mit Herrn Edathy gesprochen hätten.

Es ist schwer zu glauben, dass ein Übergehen Edathys bei der Zusammenstellung des Personaltableaus stillschweigend vonstatten ging. Immerhin hatte sich der Mann als Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses einen Namen gemacht. Möglicherweise hat sich ja Edathy die Stille gefallen lassen, der Rest der SPD aber bestimmt nicht. Vor allem aus Niedersachsen dürften Nachfragen gekommen sein, die sicherlich auch beantwortet wurden, was wiederum die Quelle erklären könnte, auf die der Redakteur der “Harke” Anfang der Woche stieß. Was dann aber folgte, war nicht weniger als eine Hetzjagd, die sich weder an Fakten noch an Regeln hielt.


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"Embedded" journalism

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Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. Zu diesem Zweck ist unter anderem eine Privatwohnung des Politikers im niedersächsischen Rehburg von der Polizei durchsucht worden. Mit dabei auch ein Redakteur der in Nienburg erscheinenden Zeitung „Die Harke“. In der Dienstagsausgabe veröffentlichte das Blatt Fotos von der Durchsuchung, die nicht nur aus Sicht des Betroffenen Edathy, sondern auch aus Sicht anderer Medienvertreter und des Journalistenverbandes als mindestens problematisch eingestuft werden. Zu Recht, wie ich finde.

Zunächst einmal erschließt sich mir der Informationsgehalt der geschossenen Fotos nicht. Eines der Bilder zeigt in Nahaufnahme die Wohnung des Verdächtigen. Kaffeemaschine auf der Küchenzeile und Bilder an der Wand sind deutlich zu erkennen. Die eigentliche Durchsuchung spielt sich unscheinbar im Hintergrund ab. Der verantwortliche Redakteur behauptet, die Wohnung des Politikers gar nicht betreten zu haben. Im Interview mit dem NDR gibt er an, das Foto von einem öffentlichen Zugang aus gemacht zu haben, welcher zu den einzelnen Wohnungen und an deren Fenstern vorbeiführe. Ob dieser Zugang öffentlich war, kann ich nicht beurteilen. Wenn er es nicht war, hätte der Redakteur vor dem Drücken des Auslösers die Erlaubnis des Eigentümers einholen müssen.

Unabhängig von der juristischen Frage, bleibt aber auch noch die Verletzung journalistischer Regeln. Hätte der Redakteur nur eine Außenaufnahme von dem Haus gemacht und eventuell von Ermittlungsbeamten, die hineingehen oder Kisten mit gesicherten Beweismaterial heraus tragen, niemand würde ihn dafür kritisieren. Er hätte seine journalistische Sorgfaltspflicht erfüllt und sachlich den Vorgang in Wort und Bild geschildert, der natürlich von öffentlichem Interesse ist. Die vorliegenden Fotos legen aber eher den Schluss nahe, dass der Journalist mehr oder weniger „embedded“ war und einigen mal zeigen wollte, was eine „Harke“ ist.

Inhaltlich erfährt der Leser nicht viel, da die Behörden auch nichts bestätigen, was die Journalisten ihnen als vagen Verdacht hinwerfen. Dennoch gilt Edathy schon jetzt als vorverurteilt. Irgendetwas muss ja dran sein an der Geschichte, wenn so viele darüber berichten. Dabei wird die Andeutung der niedersächsischen Zeitung derart aufgeblasen, das sie am Ende wie eine Tatsache erscheint. Der Redakteur, der sich auf eine anonyme Quelle aus Parteikreisen beruft, was sein gutes Recht ist, musste aber um die zerstörerische Wirkung seiner Berichterstattung wissen. Bei so einer dünnen Faktenlage hatte er eine Entscheidung zu treffen. Und zwar zwischen einer sachlichen Berichterstattung einerseits und dem publizistischen Voyeurismus andererseits.

So gesehen muss sich der Journalist, der glaubt, die Vorwürfe hätten sich inzwischen „bekräftigt“, auch die Frage gefallen lassen, vor welchen Karren er sich hat spannen lassen oder in welche Kampagne er womöglich eingebettet war.


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Mal kurz zum JMStV

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Ich kann die Aufregung um den neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag, was für ein quälend langes Wortungetüm, nicht verstehen. Es wird sich doch nichts ändern. Einige Blogger hatten ja bereits mit einer Einstellung ihrer Angebote gedroht. Dabei wird kein Blogger gezwungen, seine Angebote mit einer Altersfreigabe zu kennzeichnen, noch bestraft, wenn er keinen Jugendschutzbeauftragten benennt oder Inhalte vor 22 Uhr zur Verfügung stellt. Das Gesetz an sich ist schon ein großer Schmarrn. Aber es gibt halt keine Pflicht zur Alterskennzeichnung und somit auch kein Recht, jemanden dafür abzumahnen, dass er keine Altersfreigabe gesetzt hat.

Im Übrigen sollte man sich einmal vor Augen halten, was das Geschlechtsteil der deutschen Boulevardzeitungen „Bild“ alles unter dem gesetzlichen Freibrief Journalismus im Internet rund um die Uhr verbreiten darf. Da werden Titten neben zerissenen Menschenleibern abgebildet und direkt unter dem Test von acht Online Sex-Shops findet man den Link „Ein Herz für Kinder“. Wenn dieses Zentralorgan des moralischen Analphabetismus (Zitat: Michael Naumann) keine Altersfreigabe braucht, dann wohl die zahlreichen Blogs auch nicht, die wenigstens den journalistischen Anspruch nach ordentlicher Recherche erfüllen.

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