Arbeitsfaulheit oder Ahnungslosigkeit im Amt

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Kinder verlasst die Schulen und lasst das Lernen sein. Das Wissen wird ja nicht mehr gebraucht, wenn sich die halbe Republik über den Ausdruck „gut gestylter Nato-Strichjunge“ mehr beklagt, als über die unfassbaren Äußerungen eines Regierungsmitglieds, das früher mal Justizminister war und heute Außenminister ist.

Ja klar, der „Strichjunge“ ist eine Entgleisung, die per Erklärung ausgesprochene Aussetzung des Rechtsstaatsprinzips hingegen nicht. Na klar muss der Politiker, der den Minister beleidigte, sofort aus der Partei ausgeschlossen werden, der Minister, der offensichtlich noch nie wusste, was er in seinen Jobs zu tun hat, darf hingegen bleiben. Ein absurder Vorgang.

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Verfassungsrechtlicher Analphabetismus

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Generalbundesanwalt Harald Range hat die Unabhängigkeit der Justiz instrumentalisiert, um seine Haltung in der Causa #Landesverrat zu rechtfertigen. Die Unabhängigkeit gilt explizit aber nur für Richter, sagt der ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic im Interview mit dem Deutschlandradio Kultur. Sie gilt nach den Buchstaben des Grundgesetzes ausdrücklich nicht für Staatsanwälte, also für die Ermittlungsbehörden. Diese Herren und Damen sind an Weisungen gebunden, unterstehen also der Exekutive. Übrigens ist das auch auf der Seite des Generalbundesanwalts nachzulesen, wie Stephan Hebel in der Frankfurter Rundschau bemerkt.

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