Es soll ja einen Rücktritt im Landtag von Thüringen gegeben haben oder so etwas Ähnliches. Die Medien recherchieren da leider nicht mehr so genau, weil die Effekthascherei, Klicks in den asozialen Netzwerken und das Gerede über Demokratie irgendwie wichtiger ist, als die Fakten, die einen etwas klarer sehen lassen würden. Nun, es hat keinen Rücktritt des gewählten Ministerpräsidenten gegeben. Denn so etwas hätte nach § 4 des geltenden Ministergesetzes schriftlich gegenüber der Präsidentin des Landtages erfolgen müssen. Der Herr Kemmerich erklärte indes nur, dass ein Rücktritt unumgänglich sei. Das reicht aber nicht.
FEB