Belastungsprobe

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Der Bund und die Länder wollen Maßnahmen verlängern, weil diese bislang nicht wirken. Das ist die seltsame Regierungslogik. Die nationale Kraftanstrengung, von der die Bundeskanzlerin Ende Oktober sprach, wird damit immer mehr zu einer Dauerübung und Belastungsprobe selbst für die Menschen, die das Vorgehen und die Beschlüsse bislang unterstützt und mitgetragen haben. Auf der anderen Seite ist von einer nationalen Kraftanstrengung der Regierenden wenig zu sehen. Zwischen dem 13. Dezember, Tag der letzten Ministerpräsidentenkonferenz, und heute ist nichts passiert, außer schöne Fotos zum Impfstart, der diese Woche schon wieder zum Erliegen gekommen ist. Bei den Überbrückungshilfen für Betriebe wird mittlerweile auf den März vertröstet. Dann soll es mit den Auszahlungen für die Betroffenen endlich klappen. Beim Ankündigen sind Bund und Länder groß, bei der Einlösung der Versprechen folgt hingegen eine Blamage nach der anderen.

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Anhaltendes Regierungsversagen

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Anhaltendes Regierungsversagen darf jetzt kein Grund mehr für eine Verlängerung des Lockdowns sein. Der Impfstoff steht zwar zur Verfügung. Doch die Beschaffung und die Verteilung ist ein Desaster. Dafür tragen nicht die Menschen die Verantwortung, die unter anderem mit Ausflügen in Schneegebiete dem verordneten spätmerkelschen Biedermeier trotzen, sondern der Bundesgesundheitsminister, der sich mit Brüssel und einer europäischen Strategie herauszureden versucht. Nur Ursula von der Leyen ist nicht Kommissionspräsidentin, weil Sie Dinge so gut beschaffen kann.

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Unverändert dürftige Erkenntnislage

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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat über die Eilanträge gegen die aktuelle Corona-Verordnung bereits am Freitag entschieden. Die Schließung von Gastronomiebetrieben und Fitnessstudios wird demnach nicht außer Vollzug gesetzt. Das ist das Ergebnis einer Folgenabwägung, wie man sie bereits aus dem Frühjahr kennt. Die Schließungsanordnung sei als das kleinere Übel hinzunehmen. Dem steht eine möglicherweise größerer gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung und eine Überlastung des Gesundheitssystems gegenüber, falls man den Eilanträgen jetzt stattgeben würde. Eine Bestätigung des Regierungskurses sind die beiden Beschlüsse aber keinesfalls. Denn das Gericht bemängelt weiterhin eine „nahezu unverändert dürftige Erkenntnislage“, auf der man zu entscheiden habe.

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