Politischer Spielball

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Die Impfpflicht ist nicht nur mit doppel-pf schwer hinzuschreiben, sie ist auch schwer zu begründen. Die erste Instanz, auf die man diese heikle Frage zunächst abzuwälzen versuchte, ist daran nun gescheitert. Der Deutsche Ethikrat kann keine einheitliche Position formulieren. So bleibt die Impfpflicht das, was sie von Anfang an war. Ein Spielball politischer Auseinandersetzung.

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Im Namen des Volkes

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Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse ist höchst irritierend. Die Ankündigung, dass das Gericht so etwas wie Orientierung für künftige Entscheidungen bieten wolle, hat sich nicht bewahrheitet. Der Beschluss, der mangels öffentlicher Anhörung eben kein Urteil ist, liest sich stattdessen wie eine Rechtfertigung der Regierungspolitik, getragen vom Geist jener Experten, die auch die Bundesregierung stets zu Rate zog. Der Spruch der Richter bleibt daher äußerst einseitig.

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Feindbilder pflegen

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Ein neuer Krieg droht im Osten, der Zerfallsprozess der Europäischen Union beschleunigt sich und im Innern wird, weil am Donnerstag mal wieder eine Ministerpräsidentenkonferenz stattfindet, das Sperrfeuer auf Ungeimpfte verstärkt. Damit deutet alles auf eine friedliche und besinnliche Vorweihnachtszeit hin.

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Närrische Zeiten

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Heute beginnt die fünfte Jahreszeit. Die Narren ziehen los, allerdings ohne das Dreigestirn. Der Kölner Prinz ist gestern positiv getestet worden. Prinz, Jungfrau und Bauer müssen daher in Quarantäne und können ihren Auftritt am 11. November nicht wahrnehmen. Derweil steigen die Fallzahlen auf ein weiteres Rekordniveau. Nun gibt es eine Debatte über den Sinn des Karnevals unter diesen „katastrophalen“ Bedingungen. Das Interessante dabei: Es ist ein Streit innerhalb von 2G. Hier gibt es nun zwei Lager.

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Sind 2 und 3G Eingriffe in Grundrechte Geimpfter?

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Die Corona-Maßnahmen sind ein Fest für Juristen, weil sich spannende Fragen stellen, die von den Verordnungsgebern, also der Politik, aufgeworfen und vermeintlich leicht beantwortet werden. Neuerdings gelten Zugangsbeschränkungen in Form von 3G oder auch 2G wie in Hamburg. Es besteht also eine Nachweispflicht für alle Menschen, die beispielsweise im Gastraum eines Restaurants sitzen möchten. Sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein oder nur geimpft und genesen. In der Diskussion geht es aber nur darum, ob die Ausgrenzung der Ungeimpften rechtskonform ist. Auf der anderen Seite erklärt die Politik, dass sie den Geimpften und Genesenen bestimmte Freiheitsrechte zurückgeben muss. Aber geschieht das auch mit 3G oder 2G? Vielleicht werden ja durch die Nachweispflicht die Grundrechte der Geimpften immer noch unzulässig eingeschränkt und zwar dann, wenn die 3G oder 2G-Regel nur dazu dient, die Ungeimpften indirekt zur Impfung zu nötigen (Impfpflicht durch die Hintertür). Falls das zuträfe, wofür einzelne Äußerungen der zuständigen Minister sprechen, wäre eine allgemeine Impfpflicht das mildere Mittel.

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