Weiße Fahne

Geschrieben von:

Die Worte des Papstes zwingen die Kriegsbegeisterten zur Verteidigung ihrer unhaltbaren Position. Das ist gut so, weil sich dann auch jeder ein Urteil im Lichte der vollständig enthüllten Scheinheiligkeit bilden kann. So wird zum Beispiel erklärt, dass die Sehnsucht nach Frieden nicht dazu führen dürfe, dass das Recht des vermeintlich Stärkeren siegt. Wie entlarvend, denn darin drückt sich im Grunde nur das tiefe Bedauern darüber aus, selbst nicht mehr stark genug zu sein, um eine regelbasierte Ordnung durchzusetzen, die wiederum nur eine vom Westen erfundene freundliche Umschreibung jenes Rechts des Stärkeren ist.

weiterlesen

0

Grundrechte werden für Grundwerte geopfert

Geschrieben von:

In den Augen der Mehrheitsgesellschaft und jenen, die Regierungsverantwortung tragen, wählen immer mehr Menschen falsch. Über die Jahre sind verschiedene Erklärungsmuster bespielt worden, um die eigene Anhängerschaft bei der Stange zu halten. Das hat immer weniger Erfolg. Inzwischen arbeitet der Gesetzgeber aber an Normen, die das Recht der freien Meinungsäußerung nicht nur einschränken, sondern sogar unter Strafe stellen sollen. Verkauft wird das Opfern von Grundrechten dann als die Verteidigung von Grundwerten.

weiterlesen

0

Hilflose Rufe

Geschrieben von:

Die SPD steht in einer Umfrage in Sachsen plötzlich bei 3 Prozent und fordert nun ein Verbot der AfD, die bei mittlerweile 37 Prozent gesehen wird. Der Bundeswirtschaftsminister warnt vor dem Hintergrund der Bauernproteste vor „Umsturzfantasien“ und ein Recherchenetzwerk liefert fast wie auf Bestellung Informationen über einen „Geheimplan gegen Deutschland“. Nun ist die Aufregung groß. Verbieten, verbieten oder ersatzweise den besonders schlimmen Einzelpersonen ein paar Grundrechte entziehen, damit sie sich nicht mehr zur Wahl stellen können. Das geht in der wehrhaften Demokratie. Die Forderung danach ist aber nicht mehr als ein weiterer hilfloser Ruf.

weiterlesen

0

Stilblüten des Rechtsstaats

Geschrieben von:

Die Generalstaatsanwaltschaft München und das Landeskriminalamt Bayern haben die Gruppe Letzte Generation mal eben als „kriminelle Vereinigung“ eingestuft. Ein peinlicher Fehler, wie sich inzwischen herausstellte. Denn so eine Feststellung kann nur von einem Gericht getroffen werden, wie auch die Bundesregierung bestätigte, wobei die es ebenso peinlichst vermied, das Kommunikationsverhalten der betreffenden Landesbehörde zu bewerten. Dabei liegt hier der versuchte Missbrauch staatlicher Gewalt auf der Hand. An die Stelle der neutralen rechtlichen Bewertung eines Sachverhalts treten moralisch überfrachtete Argumentationsmuster, von denen man sich offenbar eine gewisse öffentliche wie auch rechtliche Wirkung verspricht. Dass diese Missachtung der Grundprinzipien des Rechtsstaates gehörig schiefgehen kann, hat neben den bayerischen Landesbehörden in dieser Woche auch eine Staatsanwältin aus Schleswig-Holstein erfahren, die offenbar zu faul war, ihre Beweismittel im Prozess gegen Sucharit Bhakdi zu sichten, um den schwerwiegenden Vorwurf der Volksverhetzung belegen zu können. Unklar ist, ob die Generalstaatsanwaltschaften das alles aus purer Dummheit tun oder wissentlich auf politische Anweisung, was durchaus nahe läge, da sie als Organ der Exekutive eben auch Teil der vollziehenden Gewalt sind und damit nicht unabhängig agieren. Die Frage ist also, ob der Staat hier in unzulässiger Weise, aber aus voller, meist wertegeleiteter Überzeugung, das Recht durch Weisungsgebundene missbrauchen lässt, um politische Gegner zu bekämpfen und einzuschüchtern.

1

Und fertig war die Laube

Geschrieben von:

Wir wissen nicht, ob die Maßnahmen was bringen, verhängen sie aber trotzdem, weil wir es dürfen und sowieso etwas machen müssen, damit es so aussieht, als täten wir was. Diese Grundlage der bisherigen Pandemiebekämpfung darf sich nicht wiederholen. Insofern sind Forderungen, möglichst weitreichende Grundrechtseinschränkungen jetzt wieder ins Gesetz zu schreiben, abzulehnen. Die Politik hatte mehr als zwei Jahre Zeit, begleitende Untersuchungen zu dem vorzunehmen, was sie als wirksam in der jeweiligen Lage beschrieben, aber nur sehr allgemein begründet hat.

weiterlesen

0

Im Namen des Volkes

Geschrieben von:

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse ist höchst irritierend. Die Ankündigung, dass das Gericht so etwas wie Orientierung für künftige Entscheidungen bieten wolle, hat sich nicht bewahrheitet. Der Beschluss, der mangels öffentlicher Anhörung eben kein Urteil ist, liest sich stattdessen wie eine Rechtfertigung der Regierungspolitik, getragen vom Geist jener Experten, die auch die Bundesregierung stets zu Rate zog. Der Spruch der Richter bleibt daher äußerst einseitig.

weiterlesen

0

Sind 2 und 3G Eingriffe in Grundrechte Geimpfter?

Geschrieben von:

Die Corona-Maßnahmen sind ein Fest für Juristen, weil sich spannende Fragen stellen, die von den Verordnungsgebern, also der Politik, aufgeworfen und vermeintlich leicht beantwortet werden. Neuerdings gelten Zugangsbeschränkungen in Form von 3G oder auch 2G wie in Hamburg. Es besteht also eine Nachweispflicht für alle Menschen, die beispielsweise im Gastraum eines Restaurants sitzen möchten. Sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein oder nur geimpft und genesen. In der Diskussion geht es aber nur darum, ob die Ausgrenzung der Ungeimpften rechtskonform ist. Auf der anderen Seite erklärt die Politik, dass sie den Geimpften und Genesenen bestimmte Freiheitsrechte zurückgeben muss. Aber geschieht das auch mit 3G oder 2G? Vielleicht werden ja durch die Nachweispflicht die Grundrechte der Geimpften immer noch unzulässig eingeschränkt und zwar dann, wenn die 3G oder 2G-Regel nur dazu dient, die Ungeimpften indirekt zur Impfung zu nötigen (Impfpflicht durch die Hintertür). Falls das zuträfe, wofür einzelne Äußerungen der zuständigen Minister sprechen, wäre eine allgemeine Impfpflicht das mildere Mittel.

0

Das Ziel im Blick behalten

Geschrieben von:

Die Aufhebung sämtlicher Maßnahmen und vor allem die Rücknahme der Grundrechtseinschränkungen ist das erklärte Ziel. Doch was die Politik daraus macht, wird immer abstruser. Sie gewährt Sonderrechte für Geimpfte und Genesene, was bei manchen mittlerweile in der Vorstellung gipfelt, dass Impftrödler selbstverständlich soziale Nachteile hinzunehmen haben. Da nun aber die Impfpriorisierung am 7. Juni enden wird , besteht kein Grund mehr für derlei absurde Gedankenspiele.

weiterlesen

0

Verbremst?

Geschrieben von:

Am Freitag debattiert der Bundestag erneut über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das erst am 22. April, Stichwort Bundesnotbremse, geändert worden war. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat dieses Vorgehen auf einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung heute angeregt. Dem Gesetz soll in Paragraf 28c ein weiterer Satz hinzugefügt werden, der es den Ländern wiederum erlaubt, Ausnahmeregelungen zu treffen. Das sei nötig, damit die geplanten Erleichterungen für Geimpfte, Genesene und Getestete rasch Realität werden. Im Klartext heißt das also, dass die Bundesregierung erst die Kompetenz an sich zieht, weil Frau Bundeskanzlerin bei Anne Will das so verkündet hat, nun aber feststellt, dass es doch einer Länderhoheit bedarf, um entsprechende Erleichterungen für eine bestimmte Gruppe durchsetzen zu können, die bereits geimpft ist und demnach nicht mehr fürchten muss, schwer zu erkranken. Warum dann aber alle anderen noch eingeschränkt bleiben müssen, deren Risiko schwer zu erkranken auch ohne Impfung eher gering ist, überzeugt nicht, vor allem auch dann nicht, wenn immer mehr Impfstoffe einfach so auf Halde liegen.

0

Katz und Maus Spiel

Geschrieben von:

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute für NRW die Beschränkungen im Einzelhandel wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit durften alle Geschäfte wieder öffnen. Allerdings muss man den Beschluss bis zum Ende lesen. Dort steht: „Der Senat hat allerdings darauf hingewiesen, dass es dem Land unbenommen ist, auch kurzfristig eine Neuregelung zu treffen, die keine unzulässigen Differenzierungen enthält.“ Kurzfristig ist das geschehen. Das Land hat seine Verordnung umgehend angepasst. Nun gelten halt überall dieselben Beschränkungen. Beschluss und Reaktion zeigen, Exekutive und Judikative liefern sich zunehmend ein Katz und Maus Spiel. Denn ähnliche Beschlüsse dürfte es auch bei weiteren Einschränkungen geben, die noch ersonnen werden.

0
Seite 1 von 2 12