Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein Urteil gefällt und die Beschlüsse der EZB zu einem der vielen Staatsanleihekaufprogramme als kompetenzwidrig bezeichnet. Damit kommt das Gericht zu einer anderen Auffassung als der EuGH, der die Praxis der Zentralbank nicht beanstandete. Karlsruhe begründet seine Haltung mit albernen Stammtisch-Argumenten und setzt mit einem ultra-vires-Akt sogar noch einen drauf. Diese Dummheit hat Folgen, aber auch Gründe, für die das Gericht nicht wirklich etwas kann.
MAI