- BND löscht versehentlich NSA-Selektoren: Es ist Donnerstag und das heißt, es gibt was Lustiges aus dem #NSAUA. Heute wurde bekannt, dass der BND trotz Löschverbotes „versehentlich“ Mails gelöscht hat, die im Zusammenhang mit der NSA-Affäre stehen könnten. Der Mitarbeiter K.M. (steht wohl nicht für „Keine Mails“) hat das bei seiner Vernehmung eingeräumt. Die Begründung: Eine Umstellung beim verwendeten Email-Programm Lotus Notes. Da hat wohl jemand vergessen, seinen Email-Knigge zu lesen. Dort steht unter Löschen:
90 Prozent aller E-Mails kann man löschen. Ist man sich nicht hundertprozentig sicher, dass man die E-Mail noch einmal brauchen könnte, sollte man sie löschen. Die meisten Nachrichten kann man nach einfacher Sichtung des Betreffs ungelesen in den Papierkorb verbannen. Neben Spam gehören dazu laut Weick und Schur E-Mails mit leeren Betreffzeilen, Nachrichten, die zigmal weitergeleitet wurden, Fun-Post oder veraltete Newsletter. Daher: Bevor man mit der Bearbeitung beginnt, erst einmal alles dem Betreffzeilen-Check unterziehen und gnadenlos löschen. Erlaubt das Unternehmen das Löschen aus rechtlichen Vorbehalten nicht, sollten die E-Mails zumindest in einem Archivordner verschwinden, wo sie nicht mehr stören.
Langsam verstehe ich, warum #NSAUA auf „Aua“ endet. #Lachkrampf https://t.co/OF8TWWMajt
— Daniel Weber (@dw4817) 24. September 2015
SEP.