Karslruher Richter kassieren Vorratsdatenspeicherung

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Wie viele Verfassungsbrüche darf sich eine Regierung eigentlich erlauben? Es ist unglaublich, mit welch hoher Schlagzahl die Karlsruher Richter sogenannte Sicherheitsgesetze für verfassungswidrig erklären. Ob es um das flächendeckende automatisierte Überprüfen von Kfz-Kennzeichen geht oder um Online-Durchsuchungen oder um den Abschuss von Zivilflugzeugen oder eben jetzt um die Vorratsdatenspeicherung, das Bundesverfassungsgericht zeigt der Exekutive regelmäßig die Grenzen auf. Dabei wird im vorliegenden Fall einmal mehr deutlich, dass offensichtlich Gesetze erlassen werden, die in ihrer Grundkonstruktion bereits fatale Fehler enthalten. Doch wie kann das passieren, angesichts des juristischen Fachpersonals in den Ministerien sowie in den immer öfter mit der Ausarbeitung von Gesetzen beauftragten externen Kanzleien, die für ihre in machen Politiker-Augen unverzichtbare Expertise einen Haufen Steuergeld überwiesen bekommen?

Zur Vorratsdatenspeicherung urteilten die Karlsruher Richter, dass die vom Gesetzgeber geschaffenen Vorschriften weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten gewährleisten würden. Auch genügten diese Vorschriften nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz- und Rechtsschutzanforderungen. Damit seien die Regelung insgesamt verfassungswidrig und nichtig.

Im Klartext: Alle bisher erhobenen Daten müssen umgehend gelöscht werden. Doch gleichzeitig sagen die Richter auch, dass grundsätzlich nichts dagegen spräche, Daten zu speichern. Das wiederum ist interessant auch im Hinblick auf andere Datenbanken, die sich bereits im Aufbau bzw. im Einsatz befinden, wie das Elena-Verfahren zur Erfassung sämtlicher Einkommensinformationen oder die Fluggastdatenbank, die sich die Amerikaner und weite Teile der CDU ja immer noch wünschen. Denken sie auch an die elektronische Gesundheitskarte, auf der ebenfalls personenbezogene Daten gespeichert werden sollen. Diese Dinge sind mit dem Urteil noch lange nicht vom Tisch.

Im Gegenteil. Ich glaube, dass der Gesetzgeber auf diesem Feld nachlegen wird. Dafür sind die Daten für unsere Hardliner in der Regierung einfach viel zu wertvoll. Grundgesetz hin oder her.
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Quelle: Urteil

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Wie mit unscheinbaren Meldungen die öffentliche Meinung manipuliert wird

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Diesmal zum Thema elektronische Gesundheitskarte. Zu Beginn des Monats wurde ja bekannt, dass der neue Gesundheitsminister Philipp Rösler, entgegen des FDP-Wahlversprechens, die Gesundheitskarte stoppen(!) zu wollen, diese nun doch passieren lassen würde. Zwar mit Einschränkungen wie es hieß, aber die bezogen sich auf einen Verzicht der Aktivierung von entsprechenden Funktionen, die mit der neuen Karte möglich sind, wie die Online-Funktion, mit der Dritte auf die gespeicherten Daten zugreifen könnten. (Ich berichtete hier im Blog darüber)

Seit zwei Wochen ruhte das Thema. Wahrscheinlich haben die PR-Agenturen getagt und sich überlegt, wie sie aus dem Bruch des Wahlversprechens doch noch einen Erfolg für Rösler machen können. Und die Lösung war ganz simpel. Man behauptet einfach, Rösler hätte die Gesundheitskarte gestoppt. So lese ich das zum Beispiel in einer Meldung der Neuen Presse Hannover von heute.

Rösler stoppt Gesundheitskarte

Man beachte den Satz, Rösler verhänge über die anderen Funktionen, die zweifelsfrei auch mit der Rösler-Karte gehen würden, ein „unbefristetes Moratorium“. Damit hat er doch nichts verhindert oder gestoppt, sondern nur ausgesetzt bzw. aufgeschoben. Aktivieren kann man die Funktionen immer noch. Lassen sie sich nicht verarschen. ;)

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Die FDP bricht weiteres Wahlversprechen: Gesundheitsminister Rösler lässt elektronische Gesundheitskarte passieren

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Bisher hat die FDP den Stopp der elektronischen Gesundheitskarte gefordert, weil ihrer Meinung nach die hohen Anforderungen des Datenschutzes nicht eingehalten würden (siehe Deutschlandprogramm der FDP). Helmut Metzner, Abt.-Leiter Strategie und Kampagnen in der Bundesgeschäftsstelle der FDP antwortete auf eine Anfrage des Aktionsbündnisses „Stoppt die e-Card!“ im Mai 2009 wie folgt:

„Weder staatliche Stellen noch Kassen, Unternehmen oder andere „Dritte“ dürfen Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten der Bürger erhalten. Deshalb fordert die FDP, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu stoppen.“

Doch kaum ist ein neuer FDP-Gesundheitsminister im Amt hat sich das mit dem populistischen Wahlkampfgetöse bereits erledigt. Herr Rösler beruhigt alle Beteiligten, die mit der neuen Karte richtig Geld verdienen wollen. Die Gesundheitskarte kommt, weil die von der FDP beanstandete Online-Funktion, mit der Dritte auf die Daten der Karte zugreifen könnten, zunächst noch nicht aktiviert wird. (Quelle: u.a. Tagesspiegel). Denken sie sich ihren Teil, ich denke mir meinen und bleibe dabei, dass die FDP jede Sauerei bzgl. des Abbaus von Bürgerrechten mitmachen wird.

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