Ohje, der Soli ist verfassungswidrig

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Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover hat den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt und die Klage eines Angestellten zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben. Die Begründung für das Urteil ist einleuchtend. Der Charakter einer temporär begrenzten Ergänzungsabgabe decke sich nicht mit der Daueraufgabe „Deutsche Einheit“, die aus den Mitteln des Solidaritätszuschlags finanziert werden soll.

Richterin Georgia Gascard sagte, das tragende Motiv für die Einführung des Soli seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen. „Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte.“ Eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag diene jedoch nach den Vorstellung des Verfassungsgesetzgebers aus dem Jahr 1954 nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen, betonte Gascard.

Quelle: Spiegel

Etwa 13 Mrd. trägt der Soli zum Gesamtsteueraufkommen bei. Wenn die künftig wegfallen sollten, reißt das ein weiteres Loch in die Staatskasse. Die spannende Frage wird daher sein, wie die Politik den Ausfall kompensieren könnte. Da Steuererhöhungen bei den Einkommen ausgeschlossen sind, vor allem bei den oberen, und zudem zusätzliche Vermögensabgeben unter dem Stichwort „Neiddebatte“ ebenfalls obsolet sind, wird es wohl die Mehrwertsteuer treffen. Deshalb in der Überschrift „Ohje“. Nach der NRW-Wahl wird man dann eben nicht auf 25 Prozent erhöhen, sondern 26 Prozent. Was macht das schon… ;)

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SH: Eine weitere Schande für den Parlamentarismus

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Was ist los in Schleswig-Holstein? Um diese Frage beantwortet zu bekommen, sollten sie es tunlichst vermeiden, Zeitung zu lesen oder sonstige Nachrichtenquellen zu bemühen. Denn überall schlägt einem die immer gleiche Botschaft entgegen. Die SPD hat’s verbockt. Ich möchte das mal anhand der Kommentierung in der Neuen Presse Hannover demonstrieren. Am Donnerstag kommentiert Horst Schmuda die Krise in der Landesregierung so. Gleich der erste Satz macht deutlich, warum es zum Bruch der Koalition kommen musste.

„Wer einen wie Ralf Stegner zum Koalitionspartner hat, braucht keine Feinde mehr.“

Und die Begründung folgt gleich im Anschluss.

„Ungeduldig, von sich selbst bis zum Übermaß überzeugt, der Zweck heiligt stets die Mittel. Der Mangel an anderweitiger politischer Potenz unter den schleswig-holsteinischen Genossen macht es ihm leicht, den Sozi-König zu spielen. Kein Wunder, dass Peter Harry Carstensen, der Ministerpräsident und Stegner wie auch umgekehrt in tiefer Abneigung verbunden, endgültig die Nase voll hat von der Profilierungssucht des Koalitionspartners auf seine Kosten – Neuwahlen.“

Der Regierungschef Carstensen ist also ein Getriebener. Nur wegen persönlicher Gründe platzt also die Koalition. Die beiden können halt nicht miteinander, will uns der Hardcore Horst sagen. Komisch nur, dass Herrn Schmuda bei seiner Begründung gar nicht aufgefallen zu sein schien, dass Ralf Stegner überhaupt kein Mitglied der Regierung ist. So hätte man wenigstens die Frage stellen können, warum man einen Bruch der Koalition gerade jetzt verkündet. Das hätte man doch auch schon Ende 2007 haben können. Damals hat Carstensen ebenfalls aufgrund persönlicher Animositäten Stegner aufgefordert, die Landesregierung zu verlassen. Der tat das auch brav und verkündete im Frühjahr 2008, künftig als Spitzenmann der SPD für die Wahl im Jahr 2010 aufzutreten. Die Drohung von Stegner, eine Art von Dauerprofilierung durchzuziehen, war Herrn Carstensen und der Öffentlichkeit also bereits 2008 bekannt. Warum hat der Ministerpräsident nicht schon zu diesem Zeitpunkt eine Auflösung des Parlaments vorgeschlagen?

Aber Horst Schmuda kann natürlich nicht verschweigen, dass Carstensen selbst einen Teil zum Chaos beigetragen hat und auch so am Ende gewesen wäre.

„Natürlich wäre es jetzt einfach, Stegner allein den schwarzen Peter zuzuschieben. Doch dass Carstensen eigentlich niemanden braucht, der ihn ins Stolpern bringt, weil er das selbst auch ganz gut kann, ist der andere Teil der Wahrheit. Er wäre auch ohne Stegners Nickeligkeiten am Ende. Der goldene Handschlag für den HSH-Chef darf getrost als gelungene politische Selbstvernichtung gelten.“

Ah ja. Aber weil Horst Schmuda nicht viel vom schwarzen Peter versteht und lieber durch eine schwarz-gelbe Brille zu blicken scheint, ist die Weigerung Stegners, einer Auflösung des Landtags zuzustimmen, in seinen Augen ein „gewagtes Spiel“. Denn andersherum sehen die Karten für schwarz-gelb ziemlich sicher aus, wenn es denn zum Wunschwahltermin am 27. September käme. Dann nämlich könnte neben dem Bund auch in Schleswig-Holstein eine Koalition aus CDU und FDP antreten. Damit spart man sich ja auch eine mögliche Denkzettelwahl im Jahre 2010, falls die schwarz-gelbe Regierung unter Merkel und Westerwelle doch für Enttäuschungen bei dem ein oder anderen sorgen sollte.

Oder wie es Horst Schmuda abschließend auf seinen ganz eigenen schwarz-gelben moralischen Punkt bringt:

„Die Moral von der Geschicht: Das kommt davon, wenn der Wähler nicht für klare Mehrheiten sorgt.“

Wählerbeschimpfung in der Neuen Presse Hannover. Da unterscheidet sich Schmuda dann auch nicht vom rot-schwarzen Müntefering, der der wachsenden Gruppe von Nichtwählern vor kurzem deren politische Teilnahmslosigkeit zum Vorwurf machte. Wie soll man das nennen. Altersstarrsinn? Dummheit? Oder vielleicht ein Defizit beim Lesen von Wahlergebnissen? Der hessische Wähler zum Beispiel muss sich verarscht vorgekommen sein. Der hat sich eine neue Regierung bestellt und als Antwort bekommen, Modell leider nicht lieferbar. Nun machts der Koch halt wieder. Im Bund kann der Wähler auch wählen, was er will, er bekommt immer Ulla Schmidt als Gesundheitsministerin.

Und in Schleswig-Holstein sind die Mehrheitsverhältnisse eigentlich auch klar. CDU und FDP haben eindeutig keine Mehrheit im Landtag. Es wollte auch sonst keiner mit denen. Also gibt es rechnerisch eine andere und zwar aus SPD, Grüne und SSW. Aber auch da, hieß es gar viermal hintereinander, Modell nicht lieferbar. Einem Abgeordneten war damals der Preis für seine Stimme offenbar zu niedrig. Oder ein anderer hat mehr bezahlt. Wer weiß das schon.

Jedenfalls ist es für den Parlamentarismus eine erneute Niederlage, wenn man sich, weil die Zeiten gerade günstig scheinen, einfach so selbst auflöst und damit den Wählerwillen zur Farce erklärt. In Hessen wählte man bis es passte und in Schleswig-Holstein will man wählen lassen, weil es gerade passt. Das ist noch einmal eine Steigerung. Aber das sieht er Schmuda nicht. Claus Lingenauber in der heutigen Ausgabe der Neuen Presse übrigens auch nicht.

Denn auch in seinem Leitkommentar auf Seite 1 geht das SPD-Bashing munter weiter. Erster Satz:

„Es hat schon groteske Züge, wie hartnäckig sich die schleswig-holsteinische SPD gegen Neuwahlen stemmt und das Bündnis mit der CDU fortsetzen will.“

Das ist schon ein wenig abartig. Sich gegen Neuwahlen zu stemmen, ist also grotesk. Auch Lingenauber muss es natürlich so sehen. Denn sollte die SPD ihre Zustimmung zur Auflösung des Landtags verweigern, ginge das Ganze nur noch mit Hilfe einer „fingierten Vertrauensfrage“. Sie kennen das noch? Das hat Schröder 2005 im Bundestag auch so gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Blödsinn dann auch noch gebilligt. Das muss man sich mal vorstellen. „Fingierte Vertrauensfrage“, allein schon die Bezeichnung. Warum nennt man es nicht richtig. Vortäuschung falscher Tatsachen oder schlicht Betrug.

In diesem Zusammenhang verstehe ich die Rechtslage wirklich nicht. Wenn die Landesverfassung es vorschreibt, dass sich der Landtag nur mit der hohen Hürde Zweidrittelmehrheit selbst auflösen kann, wozu dann noch das Instrument der Vertrauensfrage, bei der es ausreicht, die Regierungsmehrheit nicht zu erhalten, um den Landtag auch auflösen zu können? Wenn man mit dem alten Regierungschef nicht mehr kann, wählt das Parlament halt einen Neuen. Das nennt man konstruktives Misstrauensvotum. Wo ist das Problem? Das steht auch so in dem Artikel der Landesverfassung, der die Vertrauensfrage regelt:

Artikel 36 – Vorzeitige Beendigung der Wahlperiode durch die
Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten

(1) Stellt die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident in einem Antrag die Vertrauensfrage, ohne hierfür die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Landtages zu finden, so kann die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident binnen zehn Tagen die Wahlperiode vorzeitig beenden. Zwischen dem Antrag und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen. Artikel 13 Abs. 3 ist anzuwenden.

(2) Das Recht der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten zur vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode erlischt, sobald der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine andere Ministerpräsidentin oder einen anderen Ministerpräsidenten wählt.

In meinen Augen ist die Vertrauensfrage das Einfallstor für die Manipulation des Wählerwillens. Ein Parlament muss in der Zusammensetzung tagen und Beschlüsse fassen können, wie es durch den Souverän in freier, geheimer und gleicher Wahl bestimmt worden ist. Das Beispiel Hessen hat gezeigt, dass das sogar ohne Regierung wunderbar funktioniert. Die Möglichkeit, des vorzeitigen Abbrechens von Wahlperioden scheint aktuell immer mehr in Mode zu kommen. Diese Entwicklung wird letztlich auch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bestärkt, Vertrauensfragen auch in fingierter Form zuzulassen.

Dass das ganze Chaos in Kiel natürlich nur ein Ablenkungsmanöver ist, um von der HSH-Nordbank Geschichte oder auch Krümmel abzulenken, dürfte eigentlich klar sein.

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Das Grundgesetz ist passé

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Nach 60 Jahren ist das Grundgesetz dejure nicht mehr unsere Verfassung – zumindest würde ich das jetzt so sehen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben in ihrem heutigen Urteil über die Vereinbarkeit des EU-Reformvertrages mit dem Grundgesetz keinen Widerspruch erhoben. Der so genannte Lissabon-Vertrag ist demnach mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit beschneidet das oberste deutsche Gericht auch die eigene Stellung. Der EuGH urteilt nun als letzte Instanz auf Grundlage des EU-Vertrages. Denn der Vorrang von EU-Recht vor den Verfassungen der Mitgliedsstaaten ist Bestandteil dieses Vertrages.

Im Augenblick titeln zahlreiche Medien irreführend mit Stopp des Ratififzierungsprozesses. Dabei geht es nur um eine kleine Korrektur hinsichtlich der Mitspracherechte von Bundestag und Bundesrat. Danach darf der Ratifizierungsprozess abgeschlossen werden. Die Große Koalition hat diesbezüglich bereits ein schnelles Vorgehen angekündigt. Ausgerechnet an meinem Geburtstag, dem 8. September, wollen die Flachpfeifen im Bundestag über die Änderung des Begleitgesetzes abstimmen. Das wird sicherlich ein trauriger Tag. Auch weil man mal wieder feststellen muss, dass ein Gesetz zügig durchgepeitscht werden kann, auch ohne das gängige Abspulen nerviger Klagelieder, wie das von der Sommerpause zum Beispiel. Man fühlt sich da an das Ermächtigungsgesetz für Steinbrück im letzten Jahr erinnert, das ihm erlaubt, über Milliarden von Steuergeldern frei verfügen zu dürfen, ohne dem Parlament und der Öffentlichkeit dabei Rechenschaft ablegen zu müssen.

Doch warum ist dieses Urteil von heute so problematisch? Man kann ja durchaus die Auffassung vertreten, eine EU-Verfassung sei vom Grundgedanken her gar nicht so verkehrt. Das stimmt auch. Nur kennt kaum jemand diesen speziellen Vertrag, der eigentlich aus zweien besteht (EUV und AEUV) sowie deren Protokolle und endlosen Anhänge mit langen Paragraphen und Fußnoten. Schon allein die bloße Umbenennung der beim abstimmenden Wahlvolk kläglich gescheiterten EU-Verfassung in „Lissabon-Vertrag“ oder „EU-Reformvertrag“ und die anschließende Promotiontour von Frau Merkel, die so tat, als hätte sie etwas Neues anzubieten, sollte endlich einmal aufgearbeitet werden. Welche Interessen stecken hinter diesen Bemühungen?

Warum werden Transparenz und demokratische Kontrolle so erschwert? Warum thematisiert man nicht die widersprüchliche Struktur des Vertrages? Wieso werden die Grundrechte nachrangig behandelt? Warum widersprechen sich Artikel und zusätzliche Erläuterungen? Zum Beispiel Artikel 2, Abs. 2 Charta der Grundrechte der Europäischen Union:

Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

In dem anhängenden Zusatzprotokoll steht dann aber Folgendes:

Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK (Europäischen Menschenrechtskonvention, Anm. d. Verf.) und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:

a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
[…]

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.

b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.

Das ist ein krasser Widerspruch! Hier können sie nachvollziehen, wie Grundrechte ausgehölt und für unverbindlich erklärt werden, indem man die Regelungen versteckt und die Öffentlichkeit so darüber täuscht. Warum tut man das? Misstraut man seinen Bürgern? Wieso toleriert das Bundesverfassungsgericht solche grundsätzlichen Widersprüche bei den Grundrechten? Nach Art. 23, Abs. 1, Satz 1 Grundgesetz verpflichtet sich Deutschland, Mitglied in einer Europäischen Union zu sein, deren Menschenrechtsschutz dem des Grundgesetzes vergleichbar ist. Die obige Regelung spricht klar dagegen. Oder messen die Verfassungshüter dem Wort „vergleichbar“ eine besondere Deutungsvielfalt zu? Am Ende scheint es so wie immer. Das Grundgesetz schwindet unter dem Einfluss der Interessen. Das war schon bei der Kirchensteuer so und ist eben heute, wenn es um die ganze Verfassung geht auch so.

Die zahlreichen Zusatzprotokolle, Sonderregelungen und Erklärungen belegen jedenfalls, dass es in der EU kaum Einigung gibt. Worüber man sich offensichtlich aber sehr einig ist, ist die wirtschaftsliberale Ausrichtung. Wettbewerbsfähigkeit und militärische Aufrüstung stehen konkret im Vertrag. Ein Amt für Rüstung unter dem tollen Namen „Europäische Verteidigungsagentur“ arbeitet ja bereits. Die Verflechtung mit dem Militärbündnis NATO ist besiegelt. Wollen die EU-Bürger das eigentlich? Haben sie überhaupt jene Gestalten gewählt, die im Verfassungskonvent die Verträge ausgearbeitet haben? Haben sie, liebe Leserinen und Leser, jemals einen Stimmzettel zu Gesicht bekommen, auf dem der Name Roman Herzog stand, der für Deutschland in den Konvent entsandt wurde, um die EU-Charta auszuhandeln?

Demokratische Entwicklungen und Legitimationen sehen anders aus. Kein Wunder, dass der Bundeshorst oder Christian Wulff plötzlich medienwirksam mehr direkte Demokratie in Deutschland fordern. Das hat ja einen Grund. Sie wollen nicht mehr Demokratie wagen, sondern es nur so aussehen lassen. Denn mit dem EU-Reformvertrag können die Nationalstaaten so viel direkte Demokratie praktizieren, wie sie wollen. Das letzte Wort hat Brüssel!

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Steinbrücks Reaktion

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Die schallende Ohrfeige für Steinbrück aus Karlsruhe hat leider nicht dazu geführt, dass sich an den unsinnigen Gedanken im Kopf dieses Mannes etwas ändert. Er sagt, dass die Entscheidung des Gerichts, die Neuregelung zur Entfernungspauschale für verfassungswidrig zu erklären, im Grunde falsch sei, da die Kosten nun zukünftige Generationen zu tragen hätten. Schließlich müsse er jetzt mehr Schulden machen. (siehe hier)

Dieser Idiot hat noch immer nicht begriffen, was er, die Merkel und die Große Koalition angerichtet und was ihnen das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat. Steinbrücks Argumentation, eine Haushaltskonsolidierung unter Bruch des Grundgesetzes zu betreiben, wurde von den Richtern verworfen.

Zitat: BVerfG

Das im Gesetzgebungsverfahren fast ausschließlich angeführte Ziel der Haushaltskonsolidierung kann trotz aller auch verfassungsrechtlichen Dringlichkeit für sich genommen die Neuregelung nicht rechtfertigen, denn es geht bei der Abgrenzung der steuerlichen Bemessungsgrundlage um die gerechte Verteilung von Steuerlasten. Hierfür kann die staatliche Einnahmenvermehrung jedoch kein Richtmaß bieten, denn diesem Ziel dient jede, auch eine willkürliche Mehrbelastung.

Aber das schert diesen Sprücheklopfer nicht weiter. Er plappert weiter dummes Zeug. Dabei widerspricht er sich selbst. Wenn er nämlich der Auffassung ist, dass zukünftige Generationen nun zu leiden hätten, warum spart er dann nicht an anderer Stelle, wie er es in der Vergangenheit sonst immer getan hat? Nein, Steinbrück vollbringt nunmehr das Kunststück, Sparanstrengungen in der jetzigen konjunkturellen Situation auszuschließen und gleichzeitig den sonst so verhassten Konjunkturprogrammen das Wort zu reden.

Wenn man also plötzlich doch für Konjunkturprogramme ist, wie können dann jetzt aufgenommene Schulden zukünftige Generationen belasten? Ein Konjunkturprogramm macht man doch, um die Konjunktur, sprich das Wachstum, zu stützen. Wenn man nun vom Erfolg eines Konjunkturprogramms ausgeht, muss man auch damit rechnen, dass sich die Verschuldung verringert, denn das ist das Ergebnis eines erfolgreichen Konjunkturprogramms, welches ein Wachstum des BIP zur Folge hat.

Seine Aussagen lassen so gesehen nur einen Schluss zu. Peer Steinbrück glaubt nach wie vor nicht an den Erfolg eines Konjunkturprogramms oder versteht schlicht nicht, was dieses Instrument bewirkt. Immer noch nicht. Dabei ist er Diplom-Volkswirt. Man fasst es einfach nicht… :crazy:

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Eine weitere Niederlage für Peer Steinbrück

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Wie nicht anders zu erwarten, wurde die seit dem 01.01.2007 geltende Regelung zur Entfernungspauschale von den Karlsruher Richtern kassiert und für verfassungswidrig erklärt. Damit steht einmal mehr auch der unfähige Finanzminister Peer Steinbrück vor einem Scherbenhaufen. Noch zur mündlichen Verhandlung am 10.09.2008 zeigte sich der Sprüche klopfende Politclown überzeugt, seine Regelung würde Bestand haben. Im Falle einer Niederlage verkündete er drohend, dass Geld schon an anderer Stelle einsparen zu wollen.

Und nun hört man kleinlaute Töne sowie die nächste PR-Aktion. Die Bundesregierung verkündet voller Stolz, dass die alte Regelung zur Entfernungspauschale wieder in Kraft gesetzt bis Ende 2009 unangetastet bleibt. Einige begreifen das schon als eine Maßnahme zur Stabilisierung der schwächelnden Konjunktur. Nachdem sich die Regierung über zwei Jahre hin uneinsichtig gezeigt hat und jede jurisitsche Niederlage mit dem Gang vor die nächste Instanz beantwortete, tun nun alle so, als wäre nichts geschehen. Keine Entschuldigung, kein Eingeständnis politischen Versagens und keine Abkehr von einer falschen Haushaltspolitik.

Das alles wird die Protagonisten nicht weiter schädigen, denn in den Zeitungen wird morgen wieder nichts über dieses jämmerliche Versagen stehen. Im Gegenteil, Steinbrücks Macher-Image wird nur einen kleinen Kratzer bekommen und Merkels Hinhaltepolitik, die auf Abwarten und juristische Verschleppung setzt, wird auch nicht besonders herausgestrichen werden. Viel eher lesen wir morgen wieder etwas über Arbeitnehmer mit mehr Geld in der Tasche…

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Die NP und das BKA-Gesetz

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Es ist schon lustig mit der Neuen Presse. Heute kommentiert Petra Rückerl auf Seite Eins das BKA-Gesetz. Ziemlich deutlich wertet sie den Kompromiss zwischen Bund und Ländern herab und sagt voraus, dass das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht kassiert werden wird. Ihre Bedenken sind allesamt berechtigt. Schließlich greift das Gesetz derart in die Privatsphäre und die Rechte von Berufsgeheimnisträgern ein, dass Karlsruhe dort sicher auch eingreifen wird.

Lustig bzw. irritierend ist die Geschichte deshalb, weil Petra Rückerl am 19.11.2008 ebenfalls einen Kommentar über das geplante BKA-Gesetz schrieb. Damals wurde ja bekannt, dass einige SPDler aus den Bundesländern diesem Gesetz nicht zustimmen würden. Daraufhin verwandte Rückerl zweidrittel ihres Textes darauf, gegen die „Blockierer“ zu hetzen und sich mit Machtspielchen und Wahlkampftaktiken auseinanderzusetzen. Erst in den letzten beiden Sätzen ihres Kommentars kam Petra Rückerl dann zu dem Ergebnis, dass das geplante BKA-Gesetz eigentlich recht fragwürdig sei. :crazy:

Beim heutigen Kommentar hat sie dagegegen alle Sinne wieder beieinander und wohlgeordnet. Allerdings fordert sie am Schluss vom Gesetzgeber endlich eine Definition des Begriffes „Internationaler Terrorismus“. Dabei gibt es die schon. Und zwar wurde mit der Einrichtung der Anti-Terror-Datei 2006 auch der Terrorismusbegriff definiert. Und zwar im „Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtdiensten des Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz)“, wenn ich mich nicht irre. Nachzulesen im Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr.66 auf Seite 3409.

Darin werden diejenigen als Terroristen eingestuft, die „rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwenden oder eine solche Gewaltanwendung unterstützen…“ .

Folgt man dieser vom Parlament am 22.12.2006 beschlossenen Lesart, fallen darunter zum Beispiel Mitglieder des deutschen Bundestags, der noch amtierende Präsident der USA, George Bush, und der ehemalige britische Premierminister, Tony Blair. Wahrscheinlich ist das im Weihnachtstaumel des Jahres 2006 oder aufgrund der berauschenden Spätfolgen des Sommermärchens etwas untergegangen. Frau Rückerl will ich diesbezüglich mal keinen Vorwurf machen… ;)

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