Abgefärbt: Nachschlag

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Beim vorangegangenen Beitrag „Abfärben“ über virtuelle Säue, die anlässlich der Winterpause gleich reihenweise durchs Social Media-Dorf getrieben werden, ist eine Geschichte über Twitter gänzlich untergegangen. Die Bewegung Aufstehen hat seit heute ein „Grafik-Gate“. Sie soll bei der AfD in skandalöser Weise abgekupfert haben. Das muss wohl Querfront sein, schallt es nun aus allen Rohren.

Die linke Sammlungsbewegung hat ein sogenanntes Meme erstellt, also ein Bild mit einer Botschaft in Textform darauf. Die gesamte Komposition samt weiteren Begleittext, so wird unterstellt, sei nun AfD-nah. Begründung: Die AfD hätte das gleiche Bild in einem ähnlichen Zusammenhang kurz zuvor verwendet. Das mit dem Bild stimmt, das mit dem Zusammenhang aber nicht.

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Die große Luftnummer

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RyanMcGuire / Pixabay

Der Beitrag von Andrea Nahles „Für eine große Sozialstaatsreform“ aus der FAZ vom 16. November ist nun auch auf der Seite der SPD erschienen. Um es vorwegzunehmen: Der Text ist eine herbe Enttäuschung, da die SPD-Führung einmal mehr eine große Luftnummer verbreitet, die zwar viel Wirbel erzeugt, im Kern aber nichts Neues enthält. Denn die Fragestellung, was nach Hartz IV kommen soll, rührt eben nicht aus einer Kritik an Hartz IV selbst. Im Gegenteil. Die Agenda-Politik wird weiterhin als Erfolgsgeschichte verklärt.

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Neuer Prüfauftrag: Ein Beispiel für das Weiter so

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Die linke Mehrheit im Bundestag ist seit dem 24. September 2017 passé. Dennoch gab es auch jetzt noch Gesetzentwürfe, die mit Hilfe einer parlamentarischen Mehrheit jenseits der Union hätten beschlossen werden können. So auch das geplante Vorhaben zur Streichung des Paragrafen 219a (Werbe- und Informationsverbot für Abtreibungen). Die SPD-Bundestagsfraktion wollte ihren Antrag zur Abstimmung stellen und hätte vermutlich eine Mehrheit mit FDP, Linken und Grünen zu Stande bringen können. Doch statt einer Abstimmung gab es nun den Rückzieher in Form eines Prüfauftrages. Ein Beispiel für das Weiter so.
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Kein Sieg für Nahles

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Ein Sieg für Nahles, ist nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum umstrittenen Tarifeinheitsgesetz zu lesen. Doch stimmt das? Nahles sagte über ihr Gesetz bei der mündlichen Verhandlung im Frühjahr, dass es eine Stärkung der Tarifautonomie ermögliche. Doch genau in diesem Punkt mahnen die Richter nun Nachbesserungen an.

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Richter urteilen über Tarifeinheitsgesetz

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Ein typischer GroKo-Deal hat zu dem Tarifeinheitsgesetz geführt, über das heute das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hat. Damit die SPD von der Union die Zustimmung zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns bekam, erklärten sich die Sozialdemokraten im Rahmen der Koalitionsverhandlungen 2013 bereit, den Arbeitnehmern mit einem Tarifeinheitsgesetz in den Rücken zu fallen. Glauben Sie nicht, steht aber so im Tagesspiegel.

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Nachfrage zwecklos: Merkel zieht die Zügel an

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Nach der gestrigen Bundespressekonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel herrschte zunächst Ratlosigkeit bei den Hauptstadtjournalisten vor, welche Schlagzeile man denn nun produzieren solle. An der Regierungschefin prallten wie üblich alle Fragen ab, sofern sie denn klar formuliert worden waren und nicht wie üblich als gebündelte, meist schwer zu verstehende, Paketsendung zugestellt wurden. Sie wich aus und lullte die Runde mit ihren nichtssagenden Sprechblasen ein. Als Schlagzeile hätte man da eigentlich nur schreiben können, Merkel bricht ihren Urlaub ab und ansonsten fühle sie sich nicht „unterausgelastet“ (Das Programm sagt Rechtschreibfehler). Doch in Wirklichkeit zieht sie die Zügel weiter an.

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Am Problem vorbei diskutiert

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Quelle: pixabay

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Das Bundesverfassungsgericht hat heute gleich mehrere Beschwerden gegen die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) zu den Akten gelegt. Die einen kritisieren das Urteil der obersten deutschen Richter, andere wiederum begrüßen die Entscheidung. Doch im Kern wird am eigentlichen Problem weiterhin vorbei diskutiert.


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Das Grundrecht ist im Weg

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160422 de MaizièreDer Bundesinnenminister, der ja mal Verteidigungsminister war, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz in dieser Woche kritisiert. Es sei nicht Aufgabe der Richter, „ständig dem Gesetzgeber in den Arm zu fallen“, wird der Minister im Spiegel zitiert.

Die Entscheidung des Gerichts erschwere seiner Meinung nach den Kampf gegen den Terrorismus. Mit anderen Worten: Die Grundrechte sind im Weg. Denn über nichts anderes, als deren Wahrung befindet das Bundesverfassungsgericht, wenn es um die Prüfung von Gesetzen angerufen wird.

Das scheint der Minister, wie übrigens auch einer seiner Amtsvorgänger, Wolfgang Schäuble, noch immer nicht begriffen zu haben. Schäuble führte seinerzeit sogar ein Streitgespräch mit dem ehemaligen und inzwischen verstorbenen Verfassungsrichter Winfried Hassemer. weiterlesen

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Allgemeine Herbstbelebung

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Was für eine Herbstbelebung: Die Arbeitslosenzahlen sinken, die VWs stinken und der Springer Konzern muss Jörg Kachelmann ein Rekordschmerzensgeld zahlen. Das kurbelt die Berufsfälscher von Springer aber mal richtig an. Sie wollen in Berufung gehen: Begründung: „da wir unsere umfassende Berichterstattung über das Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann nicht auf diese Weise diskreditiert sehen möchten“. Das ist interessant. Denn in einem anderen Verfahren, an dem der Springer-Konzern diesmal als Kläger beteiligt ist, dient der Journalismus offenbar nur als Mittel zum Zweck.

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