Versagen der Gewaltenteilung

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Bei der Aufarbeitung der Coronazeit spielen die Forderungen nach Konsequenzen eine wichtige Rolle. Die Schuldigen müssen nicht nur Verantwortung übernehmen, sondern zu eben jener gezogen werden. Das erlittene Leid fordert nach Genugtuung. Eine Entschuldigung reicht da nicht, ein Rücktritt auch nicht, sondern Bestrafung, wie auch immer die aussehen mag. Doch wichtig bei der Aufarbeitung der Coronazeit ist weniger, dass am Ende irgendein Politiker oder Wissenschaftler bestraft wird, sondern dass ein offenbar gewordener Mangel im System der Gewaltenteilung behoben wird. Denn deren Versagen wird immer deutlicher.

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Begründete Zweifel

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Der FDP-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Kubicki hat auf seiner Seite einen langen Aufsatz über die RKI-Files veröffentlicht, die er genauer gelesen haben will als andere. Nach Durchsicht der Protokolle kommt er zu interessanten Ergebnissen, insbesondere was die Einflussnahme der Politik auf das RKI anbelangt und das Verhalten der Behörde in seiner Stellungnahme als sachkundiger Dritter vor dem Bundesverfassungsgericht. Hier muss aufgearbeitet werden. Das stimmt, aber ist das auch ernst gemeint? Daran bestehen Zweifel.

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Hilflose Rufe

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Die SPD steht in einer Umfrage in Sachsen plötzlich bei 3 Prozent und fordert nun ein Verbot der AfD, die bei mittlerweile 37 Prozent gesehen wird. Der Bundeswirtschaftsminister warnt vor dem Hintergrund der Bauernproteste vor „Umsturzfantasien“ und ein Recherchenetzwerk liefert fast wie auf Bestellung Informationen über einen „Geheimplan gegen Deutschland“. Nun ist die Aufregung groß. Verbieten, verbieten oder ersatzweise den besonders schlimmen Einzelpersonen ein paar Grundrechte entziehen, damit sie sich nicht mehr zur Wahl stellen können. Das geht in der wehrhaften Demokratie. Die Forderung danach ist aber nicht mehr als ein weiterer hilfloser Ruf.

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Heinrich Brüning unterm Weihnachtsbaum

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Kürzungen im Sozialbereich heißen nicht mehr Kürzungen, sondern „mehr Treffsicherheit“ herstellen. Und Steuererhöhungen für die breite Masse heißen nicht mehr Steuererhöhungen, sondern gelten als Rückkehr zu „alten Preispfaden der GroKo“. Damit ist die stärkere Anhebung des CO2-Preises zum Jahreswechsel gemeint. Ein Klimageld als Kompensation, wie ursprünglich einmal vorgesehen, gibt es nicht. Dass solche Entscheidungen immer erst nach umjubelten SPD-Parteitagen getroffen werden, muss ein Zufall sein.

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Der Staat muss immer erst Geld ausgeben, bevor er es einnehmen kann

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Das Jahr neigt sich dem Ende und die Haushaltsfrage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist immer noch nicht gelöst. Dabei hatte die Ampelregierung zunächst signalisiert, einen Plan zu haben. Doch den gibt es nicht, weil weder in Politik noch in der Öffentlichkeit verstanden wird oder werden will, wie die Staatsfinanzen funktionieren. Daher wird permanent versucht, zwischen den ideologischen Überzeugungen mit Tricks hin und her zu navigieren. Das ist nun aber viel schwieriger geworden, weshalb ich auch in einer ersten Reaktion auf das Urteil aus Karlsruhe schrieb, dass das nun das Ende der Ampel sein muss.

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Verlockende Schuldenbremse

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Die Schuldenbremse ist nicht mehr zeitgemäß. So hört man es nun vielfach, unter anderem vom ehemaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, der 2009 die Verfassungsänderung der Großen Koalition vorantrieb. Das ist insofern bemerkenswert, da es sich ja nicht um ein einfaches Gesetz handelt, dass man parlamentarisch wieder ändern könnte, weil die Zeit nun eine andere ist, sondern um mehrere Verfassungsartikel, die durch einfache Mehrheit unantastbar bleiben. Man bräuchte mehr Mehrheit, eine Art Zeitenwende vielleicht, die aber nicht erkennbar ist, dafür ist der politische Wert der Schuldenbremse zu verlockend.

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Das war es wohl für die Ampel

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SPD, Grüne und FDP bilden seit der Bundestagswahl 2021 eine Regierung. Das Bündnis beschreibt sich selbst als „Fortschrittskoalition“, weil vor allem in gesellschaftspolitischen Fragen große Einigkeit herrscht. Sogar in Sachen Migration läuft die Koalition aus purer Not inzwischen stramm nach rechts. Auf dem wichtigsten Gebiet – der Staatsfinanzen – fehlt es aber an einer gemeinsamen Grundüberzeugung, weshalb man ein neues „fortschrittliches“ Finanzierungsinstrument erfand, um die Ampel überhaupt zum Leuchten zu bringen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dieser Weg verfassungswidrig ist. Damit dürfte die Ampel am Ende sein.

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Denkpause ohne Folgen

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte vor der Sommerpause noch unbedingt durchs Parlament, weil am 8. Oktober wichtige Landtagswahlen in Bayern und Hessen sind. Ende der Geschichte. Wäre da nicht ein Eilantrag eines Abgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht, dem stattgegeben wurde und die Regierung kalt erwischte. Nun soll der Bundestag erst nach der Sommerpause im September entscheiden. Die Denkpause will die Ampelkoalition aber nicht nutzen, um das Gesetz zu ändern oder gleich ganz darauf zu verzichten. Das Wählergedächtnis, das nun weniger Zeit zum Vergessen hat, wird es sicherlich zur Kenntnis nehmen.

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Wahlrecht der Bockigen

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Die Ampel-Koalition hat unter großem Protest der Opposition ein neues Wahlrecht durchgesetzt und damit fortgesetzt, was unter der Großen Koalition bereits begonnen worden ist. Die weitgehende Missachtung der Opposition. Nun droht aus purer Bockigkeit mit der nächsten Regierung eine abermalige Änderung des Wahlrechts zugunsten der dann gefundenen Mehrheit.

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Die Pflege-Impfpflicht bleibt unwirksam

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Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Hauptsacheverfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht liegt es nun am Gesetzgeber, das Gesetz wieder abzuschaffen. Denn ein entscheidendes Kriterium bei der Ablehnung der Verfassungsbeschwerden wird bei der allgemeinen Empörung, die nun wieder herrscht, übersehen. Die fehlende Wirksamkeit des Gesetzes.

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