Wie erzeugt man Spannung vor einer klaren Abstimmung

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Nach der Sitzung des Haushaltsausschusses am Freitag hat Carsten Schneider, das finanzpolitische Milchgesicht der SPD-Bundestagsfraktion, die Zustimmung seiner Fraktion zum zweiten Griechenland Rettungspaket von der Rede der Kanzlerin abhängig gemacht. Sie müsse offener über Lasten und Risiken sprechen, hieß es. Da versucht offenbar jemand Spannung zu erzeugen.

Dabei ist doch die Reduzierung des Bundestags auf eine Versammlung von vermeintlichen Volksvertretern, die zusammenkommen, um die Bundesregierung regelmäßig und bereitwillig zu unterstützen längst vollzogen worden. Carsten Schneider bestätigt das. Und was ist, wenn Merkel in ihrer Rede nicht über Lasten und Risiken spricht? Wird dann die SPD morgen geschlossen gegen das Gesetz stimmen? Wohl kaum.

Man muss sich schon fragen, warum gerade einer wie Bundesinnenminister Friedrich am Wochenende den Austritt Griechenlands aus der Eurozone fordern und erneut eine alberne Diskussion lostreten darf. Der Mann, der sonst vor einer linksextremistischen Gefahr und dem islamistischen Terror warnt, schwingt sich plötzlich zum Experten in Finanzfragen auf, während der dafür zuständige Minister bereits das dritte Hilfspaket für Griechenland plant.

Am Montag wird es keine Überraschungen geben und die Bundeskanzlerin der Opposition auch den Gefallen tun, über die Lasten und Risiken zu referieren. Das wird dann dergestalt ausfallen, dass der Euro mit dem alternativlosen Paket einmal mehr gerettet werde, die Risiken überschaubar seien und Lasten nicht anfallen, weil der Euro als Ganzes stabilisiert werde. Dann wird ein Redner der SPD, vielleicht Herr Schneider, ans Pult treten und allenfalls handwerkliche Fehler bemängeln, wie der Streit um die bisher nicht abgerufenen 24,4 Mrd. Euro aus dem ersten Hilfspaket belegt.

Am Ende haben sich trotzdem alle lieb und ein weiteres Rettungspaket für Griechenland die Banken wird mit breiter Mehrheit und viel Pathos verabschiedet werden. Die Zweifel an dem Gesetz bleiben nur gespielt. Auch vor dem Hintergrund, dass Bundesinnenminister Friedrich allen anderen Maßnahmen zur Eurorettung, wie der Ausweitung des EFSF im vergangenen Jahr zum Beispiel, ohne zu murren zugestimmt hat und ansonsten gar nichts zur Debatte beisteuerte.

Für zusätzlich Spannung ist also nicht gesorgt.

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Unionsfraktion klagt über Informationsdefizit

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Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Johannes Singhammer (CSU), beklagte sich am Wochenende darüber, dass die Abgeordneten durch die Bundesregierung nicht ausreichend über die Risiken bei der Euro-Rettung informiert würden. Er fordert daher einen monatlichen Statusbericht über die aktuelle Haftungssumme des deutschen Steuerzahlers.

Sie erinnern sich. Als im letzten Jahr die Aufstockung des Rettungsschirms beschlossen wurde, sahen die Abgeordneten auf Nachfrage der Panorama-Redaktion am Abstimmungstag ziemlich ahnungslos aus. Viele wussten weder über die Höhe des deutschen Anteils am Rettungsschirm noch darüber bescheid, an wen zu diesem Zeitpunkt bereits Gelder geflossen waren.

Trotzdem stimmte eine breite Mehrheit, mit Ausnahme der Fraktion DIE LINKE und einiger FDP-Abweichler, am 29. September 2011 für die Aufstockung des Rettungsschirms, obwohl sie, wie jetzt Johannes Singhammer bestätigt, unzureichend informiert worden waren.

“Für jeden Aufsichtsrat eines Unternehmens ist die Kenntnis und Bewertung der Risiken und Haftungen in kurzen zeitlichen Abständen eine Pflichtaufgabe”, sagt der CSU-Politiker. Dies müsse künftig auch für die Parlamentarier gelten. Nicht nur angesichts der gewaltigen Summen, um die es bei der Euro-Rettung gehe, sei eine “größtmögliche Transparenz bei eingegangenen Verpflichtungen und Risiken unverzichtbar”.

Quelle: Süddeutsche

Als die Finanzkrise ausbrach und zahlreiche Sparer, die ihr Geld auf windige Zertifikate setzten, einen Totalverlust hinnehmen mussten, erklärten Banker und Politiker einträchtig, dass man künftig nichts mehr unterschreiben solle, was man nicht verstehe. Wenn eine große Mehrheit im deutschen Bundestag aber nicht verstanden hat, worüber sie abstimmen soll, wieso hat sie das Gesetz der Bundesregierung dann nicht einfach abgelehnt?

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Regiert vom organisierten Geld

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“Vom organisierten Geld regiert zu werden, ist genauso schlimm wie vom organisierten Verbrechen regiert zu werden”, sagte Sahra Wagenknecht heute Vormittag im Deutschen Bundestag. Um einzelnen Protesten aus dem Plenum gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen, fügte sie umgehend an:

“Meine Damen und Herren vom Verfassungsschutz: Sie müssen diesen Satz nicht mitschreiben. Er stammt nicht von einem Kommunisten – sie sagen Blödsinn – dieser Satz stammt von dem amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt. Und FDR hat den Satz nicht einfach nur dahergeredet, sondern er hat die Konsequenzen gezogen, indem er in seiner Regierungszeit den Finanzsektor massiv reguliert hat.”

Quelle: Bundestag

Sahra Wagenknecht hat es erneut geschafft, in der Debatte um neuerliche Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes, die Widersprüchlichkeit auf den Punkt zu bringen. Milliarden werden für Banken zur Verfügung gestellt und auf der anderen Seite bei den Menschen und der Infrastruktur gekürzt.

“Die Idee, sich das Geld von den Banken zurückzuholen, die wieder Boni ausschütten, liegt völlig außerhalb der Vorstellungskraft dieser Bundesregierung.”

Laut einer Schätzung von Peer Steinbrück hätte die Deutsche Bank beispielsweise 30 Mrd. Euro abschreiben müssen, wenn ihr nicht die Staaten mit ihren Rettungsmaßnahmen (IKB, HRE, AIG) unter die Arme gegriffen hätten.

Das Beispiel Commerzbank, bei der der Bund mit 18 Mrd. einstieg, auf Stimmrecht und Zinsen aber verzichtete, sei ein Beleg für die Harakiri-Politik der Bundesregierung. Die Commerzbank schreibe nämlich schon längst wieder Gewinne, Zinsen für die stille Einlage des Bundes zahle sie aber noch immer nicht. Eine abenteuerliche Konstruktion, meint Wagenknecht, mit der dem Bund mindestens 2 Mrd. Euro an zusätzlichen Einnahmen verloren gingen.  

“Mit diesen 2 Mrd. Euro hätten sie übrigens 20 Jahre lang, ohne Probleme, für alle Wohngeldempfänger in Deutschland den Heizkostenzuschuss zahlen können. Aber sie brauchen ja keinen Heizkostenzuschuss zu zahlen, weil der ja wegen unerbittlicher Sparzwänge von dieser neoliberalen Koalition mal eben gestrichen wurde. Den konnte man sich nicht mehr leisten.

Das zeigt doch offensichtlich: Wir müssen scheinbar immer nur deshalb sparen, um uns immer wieder solche Rund-um-sorglos-Pakete für die Banken leisten zu können.

Zum Schluss verwies Wagenknecht darauf, dass eine Behörde wie der Verfassungsschutz durchaus etwas zu tun hätte. Der könne sich nämlich um Leute kümmern, die zum Zwecke der Bankenrettung das Budgetrecht des Parlaments einschränken oder umgehen wollen oder um die, die der Meinung seien, dass parlamentarische Prozesse eigentlich nur stören, wenn sie denn die Märkte beunruhigen.

“Oder um die, die ins Gespräch bringen, dass wir plötzlich eine marktkonforme Demokratie brauchen. Keine dieser Absurditäten ist im Grundgesetz vorgesehen. Sie widersprechen ihm sogar ausdrücklich!”

Im Anschluss an Sahra Wagenknechts Äußerungen konnte sich der Bundesminister der Finanzen, Wolfgang Schäuble, die Feststellung nicht verkneifen, dass sie wohl die Überwachung anderer Parlamentarier durch den Verfassungsschutz wünsche. Im Übrigen blieb der Finanzminister auch auf Nachfrage die Zahlen schuldig, die der Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin bereits durch die Bankenrettung verloren hat. Die stünden abschließend noch nicht fest, hieß es von Schäuble lapidar, der nach eigener Aussage eine unnötige Verunsicherung vermeiden wolle. Vertreter von SPD und Grünen gaben jedenfalls an, die Zahlen öffentlich nicht nennen zu dürfen. Das spricht Bände.  

EDIT: Die Neuauflage des Ende 2010 stillgelegten Bankenrettungsfonds SoFFin ist beschlossene Sache. Der Bundestag billigte in Berlin mit der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition die bis Jahresende befristete Reaktivierung des 480 Milliarden Euro schweren Hilfsfonds. (Quelle: Augsburger Allgemeine)

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Gewissenlos

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In dieser Woche wurde darüber berichtet, dass die Abgeordneten des deutschen Bundestags bei einer ganz bestimmten Sachfrage frei nach ihrem Gewissen entscheiden dürften. So etwas käme höchst selten vor. Den Normalfall stelle der sog. Fraktionszwang dar, dem sich das Gewissen des einzelnen Abgeordneten bei Abstimmungen stets unterzuordnen habe. Offiziell ist dann von Empfehlungen die Rede, der ein jedes Mitglied einer Fraktion folgen möge, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten.

Bei der besagten Entscheidung ging es darum, ob es künftig erlaubt sein soll, im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersuchen zu dürfen und ggf. auszusortieren.

Um diese Frage, von der nur wenige Menschen betroffen sind, gewissenhaft entscheiden zu können, verzichteten die Mitglieder des deutschen Bundestages auf den üblichen Austausch von Gemeinheiten, wie Zwischenrufe, Gelächter und polemische Redebeiträge. Denn wenn es um eine Gewissensentscheidung gehe, zähle Sachlichkeit und verantwortungsbewusstes Handeln. Ulrike Flach (FDP) eröffnete daraufhin die Aussprache mit folgender Bemerkung:

“Drei Gruppen aus allen Fraktionen haben mit Leidenschaft und mit Sachlichkeit um die Unterstützung der Abgeordneten geworben. Anhörungen haben stattgefunden, Experten haben sich geäußert, die Medien haben die Debatte verantwortungsbewusst begleitet. Niemand – das will ich an dieser Stelle sehr deutlich sagen – hat es sich leicht gemacht. Das ist der Bedeutung dieser Entscheidung absolut angemessen.”

Quelle: Ulrike Flach (FDP), MdB

Wenn an gleicher Stelle binnen kürzester Zeit über Milliardenhilfen für die Banken, gigantische Rettungsschirme und über knallharte Sparprogramme entschieden wird, also Maßnahmen, von denen deutlich mehr Menschen direkt betroffen sind, dann gilt das mit dem freien Gewissen der Abgeordneten und der sachlichen wie verantwortungsbewussten Abwägung natürlich nicht. Wenn die Bundesregierung durch das Parlament unter Aufgabe des eigenen Budgetrechts ermächtigt wird, dauerhaft Steuergelder für oben genannte Zwecke zu verwenden, entscheidet nicht das Gewissen und auch nicht der Kopf, in dem man es vermuten würde, sondern die innere Gehorsamkeit gegenüber dem Fraktionsführer. Der Deutsche folgt halt noch immer blind dem Führer und nie seinem Gewissen.

Dabei hatten sich die vielen Väter und wenigen Mütter des Grundgesetzes bewusst Gedanken darüber gemacht, wem die Abgeordneten eines künftigen deutschen Parlaments zu folgen hätten. Sie wussten doch nur zu genau, dass es eine bürgerliche Mehrheit war, die erst Hitler zur Macht verholfen und sich selbst später per Abstimmung aller parlamentarischen und demokratischen Rechte beraubt hat.

Georg Schramm: “Weil wir gerade bei 1933 waren, sollten wir uns in Erinnerung rufen, wie die deutsche Regierung damals auf die Weltwirtschaftskrise reagierte: mit dem Gesetz „zur Beseitigung von Not und Elend des Volkes“, verabschiedet am 24. März 1933, bekannt geworden als „Ermächtigungsgesetz“, das die demokratischen Rechte außer Kraft setzte. Das bürgerliche Lager, inklusive Adenauers Zentrum und dem liberalen Theodor Heuss, haben damals zugestimmt. Der Grund für diese Zustimmung ist rückblickend ungeheuerlich: Hitler hatte ihnen versprochen, die Funktion des Reichspräsidenten Grußaugust Hindenburg zu erhalten.”

Quelle: Financial Crimes Deutschland

Der entsprechende Artikel im Grundgesetz lautet so:

Art 38, Grundgesetz

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Leider wird darüber eher müde lächelnd hinweggeblickt und so getan, als breche gleich das große Regierungschaos aus, wenn jeder im Bundestag so abstimmen könnte, wie er wollte oder genauer gesagt, wie es das Grundgesetz von ihm oder ihr verlangt. Was aber dabei herauskommt, wenn alle so abstimmen, wie es der Rollenverteilung (Regierungsparteien, Oppositionsparteien) entspricht, kann man immer dann erleben, wenn das Bundesverfassungsgericht mal wieder zu dem Ergebnis kommt, dass durch den Bundestag beschlossene Gesetze grundgesetzwidrig sind. (Man kann auch das Beispiel der plötzlichen Wende in der Atomkraftfrage nehmen)

Aktuell müssen sich die Verfassungshüter mit der Griechenland-Hilfe und dem Euro-Rettungsschirm beschäftigen. Dabei geht es erneut um die Frage, ob die Rechte des Parlaments gewahrt wurden, als sich die Bundesregierung nach kurzer Debatte durch eine Mehrheit ermächtigen ließ, über Milliarden an Steuergeldern frei verfügen zu dürfen. Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld hat in der am Dienstag stattgefundenen mündlichen Verhandlung die Vorwürfe der Beschwerdeführer wie folgt zurückgewiesen: 

Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass. Die rechtlichen Vorgaben zur Beteiligung des Bundestages seien eingehalten worden und die Durchführung eines den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Gesetzgebungsverfahrens in kürzester Zeit gerade ein Ausweis für die Leistungsfähigkeit des Bundestages in Krisenzeiten.

Quelle: Deutscher Bundestag

Demokratie sei ein neuartiges Grundrecht, das bisher gar nicht existiere. So gesehen kann der Bundestag im Prinzip auch geschlossen werden. Das lästige Gewissen dürfen sich die Leistungsträger beim Pförtner wieder abholen und unbeschädigt mit nach Hause nehmen.

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