Die Brennelementesteuer ist laut Urteil der Karlsruher Richter verfassungswidrig und damit nichtig. Sie ist im Jahr 2010 von Schwarz-Gelb beschlossen worden, um die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke besser verkaufen zu können. Schwarz-Gelb kündigte aus ideologischen Gründen den bestehenden Atomkompromiss auf, den die rot-grüne Bundesregierung zuvor mit den Konzernen im Einvernehmen ausgehandelt hatte. Ein arschteurer Fehler, wie sich heute einmal mehr herausstellt. Doch Kritik an Merkel und Schäuble bleibt wohl aus.
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