Nun soll die epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November also auslaufen, danach dürfen aber jene Instrumente weiter angewendet werden, die sich bislang auf die Feststellung der epidemischen Lage beziehen. Mit anderen Worten: Der Ausnahmezustand wird aufgehoben, um ihn mit anderen Mitteln fortzusetzen. Natürlich ist das komplett bescheuert, aber auch begründbar.
OKT