Im Namen des Volkes

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Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse ist höchst irritierend. Die Ankündigung, dass das Gericht so etwas wie Orientierung für künftige Entscheidungen bieten wolle, hat sich nicht bewahrheitet. Der Beschluss, der mangels öffentlicher Anhörung eben kein Urteil ist, liest sich stattdessen wie eine Rechtfertigung der Regierungspolitik, getragen vom Geist jener Experten, die auch die Bundesregierung stets zu Rate zog. Der Spruch der Richter bleibt daher äußerst einseitig.

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Blame Game zwischen den Gewalten

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Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die Ausgangssperre abgelehnt. Die Begründung ist etwas peinlich, aber auch im Rahmen dessen, was man nach dem bisherigen Wirken in Sachen Corona erwarten konnte. Vermutlich spielen dann auch ganz andere Dinge eine Rolle, als die offensichtliche Verfassungswidrigkeit einer bundesweiten Regelung, die irgendwann in einem Hauptsacheverfahren noch festgestellt werden kann. Sehr wahrscheinlich drückt sich in dem Beschluss daher bloß eine Antwort an Legislative und Exekutive aus, die vielleicht mit einer richterlichen Ohrfeige gerechnet hatten. Was, wenn die Ausgangssperre nur ein Köder war?

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Weltfremd am Morgen

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Gleichbehandlungsgrundsatz: Wenn Unternehmen lediglich verpflichtende Testangebote auferlegt werden, dann sollte es auch nur eine Einladung zu Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren im privaten Bereich geben. Der Physiker und Corona-Modellierer der TU Berlin, Kai Nagel, ist allerdings anderer Meinung. Eine nächtliche Ausgangssperre wirke nur kurzfristig, sagte er im Deutschlandfunk. Sie bringe mittelfristig nicht sehr viel, da die Menschen ihre privaten Verabredungs-Routinen dann eben entsprechend anpassen würden, um die Regelungen zu umgehen. Effektiver sei seiner Ansicht nach ein vollständiges Verbot privater Kontakte in Innenräumen, auch wenn das sehr hart klinge. Ein vollständiges Verbot privater Kontakte in Innenräumen würde natürlich nicht umgangen, weil Kai Nagel persönlich in jedem Haushalt die Einhaltung dieser Regel überprüfen wird. Übrigens beginnt jetzt die sogenannte Dividendensaison. Unternehmen, die Corona-Staatshilfen angenommen haben, planen nun, Gewinne in Milliardenhöhe an ihre Aktionäre auszuschütten. #HarterLockdownJetzt!, wäre da wohl eine berechtigte Forderung.

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Interregnum

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Eine Ministerpräsidentenkonferenz gibt es heute nicht, bleibt also Zeit für etwas anderes. Das ist die Diskussion um den Kanzlerkandidaten der Union, die nicht möglich wäre, wenn sich die beiden Anwärter mit einem weiteren sinnlosen Beschlusspapier zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschäftigen müssten. Der Versuch eines Krisenmanagements ist jetzt erst einmal in einen Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ausgelagert, der so absurd ist, dass das parlamentarische Fußvolk damit befasst ist, ohne die Politaristokratie zu stören. Die Woche startet also mit einer Eierei zwischen Bundesnotbremse und Bundesfranke.

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Stand der Dinge

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Die Wirkung von Lockdowns ist weiterhin mehr als zweifelhaft. Wissenschaft und Politik liefern immer noch keine brauchbaren Antworten auf die Frage, welche Maßnahmen wie wirken. Die Debatte ist bestimmt von Modellen und weniger von gesicherten Erkenntnissen. Dass harte Ausgangsbeschränkungen die Ausbreitung der Mutation gebremst hätten, ist in diesem Zusammenhang reine Propaganda. Niemand hat das untersucht. Vielmehr hat man einfach nur den Rückgang der Meldezahlen mit der Ausgangsbeschränkung in Verbindung gebracht (Korrelation), ohne zu prüfen, ob es auch einen kausalen Zusammenhang gibt. In sozialen Netzwerken und Medien wird dennoch nach einem noch härteren und dafür kürzeren Lockdown verlangt. Dabei zeigt die Erfahrung, dass es den nur noch als löchrigen Dauerzustand geben kann.

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Ausgangssperre wieder aufgehoben

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Die Region Hannover hebt die seit dem 1. April geltende Ausgangssperre nach nur wenigen Tagen wieder auf. Die Vorschrift hatte bereits kurz nach Inkrafttreten gewackelt, als das Verwaltungsgericht Hannover am Karfreitag in einer Eilentscheidung die Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Allgemeinverfügung infrage stellte. Eine Beschwerde der Behörde vor der nächsten Instanz hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am heutigen Dienstag zurückgewiesen (Pressemitteilung). Die Kammer begründete ihren Beschluss damit, dass eine Ausgangsbeschränkung zwar begrenzt geeignet, aber nicht erforderlich sei. Die staatlichen Stellen müssten erst die bestehenden Maßnahmen vollständig durchsetzen. Die Region Hannover hat daher die entsprechende Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Regelung sah für den Zeitraum vom 1. bis 12. April eine allgemeine Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr vor. Regionspräsident Hauke Jagau sagte in einer Videobotschaft, dass er mit der Entscheidung gut leben könne. (Pressemitteilung)

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Ausgangssperre wackelt

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Das Verwaltungsgericht Hannover hat Eilanträgen gegen die seit 1. April geltende Ausgangssperre in der Region Hannover stattgegeben. Nur für die Kläger gilt die Beschränkung, die sich aus einer Allgemeinverfügung ergibt, daher nicht mehr. Die Region habe nicht hinreichend dargelegt, „dass der Verzicht auf die Ausgangsbeschränkungen zu einer wesentlichen, im Umfang der Gefahrenrealisierung gewichtigen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führen würde. Es bestünden ferner durchgreifende Bedenken, ob die Anordnung der Ausgangssperre verhältnismäßig sei – insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob es sich bei der angeordneten Maßnahme um das mildeste – gleich geeignete – Mittel handele.“ Das zeichnete sich ab, da der Regionspräsident während einer Pressekonferenz selbst einräumte, nicht genau zu wissen, ob das alles richtig sei. So kann man dann auch vor Gericht nicht bestehen. Ob die Ausgangsbeschränkung bis zum 12. April hält, bleibt daher fraglich. (Pressemitteilung)

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