Ein Buchtipp für Clemens Tönnies

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„Ich zielte auf das Herz der Menschen, aber ich traf nur den Bauch.“

Das schrieb Upton Sinclair über seinen Roman Der Dschungel, der eine weltweite Entrüstung über die entsetzlichen hygienischen und menschlichen Bedingungen auslöste, die in den Schlachthöfen Chicagos zu Beginn des 20. Jahrhunderts an der Tagesordnung waren. Die Qualität der amerikanischen Fleischkonserven besserte sich zwar daraufhin, die Situation der Arbeiter in den Fabriken aber nicht, was in dem berühmten Zitat des Autors zum Ausdruck kommt. Der Sozialkritiker Sinclair ist von Präsident Theodore Roosevelt halb verächtlich und halb respektvoll als „Dreckwühler“ (Muckraker) bezeichnet worden. Heute würde man sagen „investigativer Journalist“.

Im Hintergrund ist übrigens das Buch Das Schwein und der Wolkenkratzer von Marco d’Eramo zu sehen. Auch das sollte Clemens Tönnies unbedingt in seine Hausbibliothek aufnehmen. ;-)

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Brückenköpfe im Kabinett

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fialex / Pixabay

Mittwochs tagt in der Regel das Kabinett. Die Mitglieder der Bundesregierung kommen zusammen und fassen Beschlüsse, über die der Bundestag dann noch abstimmen muss. An diesem Mittwoch war die Tagesordnung aber kurz, weil sich die SPD mit ihrem Wunschthema mal wieder nicht durchsetzen konnte.

So hat die Union immer noch Beratungsbedarf bei der sogenannten Brückenteilzeit. Das ist natürlich eine Beschönigung, da seit exakt einem Jahr in dieser Frage rein gar nichts geschieht. Dabei sind feste Vereinbarungen in den Koalitionsverträgen von gleich zwei Regierungen getroffen worden. Darauf wies auch die SPD-Fraktionsvorsitzende kürzlich wieder hin, als sie mit resoluter Stimme sagte: „Es gibt nichts mehr zu reden, es gibt nur noch die Umsetzung.“ Auch Arbeitsminister Hubertus Heil erwartete keine weiteren Verzögerungen. Doch Anspruch und Wirklichkeit klaffen wie immer bei der SPD weit auseinander. Die Union will nicht, dann gibt es halt auch nichts, außer das Gejammer der SPD.

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GroKo beschließt weiteren Sozialabbau

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Wenn man noch einmal die Ergebnisse des gestrigen Koalitionsgipfels Revue passieren lässt, steht da unterm Strich eigentlich auch: Sozialabbau. So haben sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD auf eine Kürzung des Kindergeldes für EU-Ausländer verständigt. Da klingt es doch schon reichlich schräg, wenn SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann im Nachgang sagt:

„Bei allen Fragen, die mehr Gerechtigkeit betreffen, stoßen wir allerdings jetzt an die ideologischen Grenzen der Union.“

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Aus sittlich moralischen Gründen

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Diskriminierung ist halt Glaubenssache und Sonderrechte hätte auch die CDU ganz gerne.

In Erfurt sitzt das Bundesarbeitsgericht und natürlich auch der thüringische Landtag. Das erstere erklärte im Jahr 2011 die Entlassung eines Chefarztes für unrechtmäßig, der wegen ganz schweren Loyalitätsverstoßes, sprich einer Wiederheirat, seinen Arbeitsplatz in einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf verlor.

Da die katholische Kirche durch das Urteil einen Angriff auf ihr im Grundgesetz verbrieftes Selbstbestimmungsrecht erkannte, zog sie weiter vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Ergebnis heute Anno Domini 2014: Katholische Kirche darf Wiederverheirateten kündigen. Die Entlassung aus sittlich-moralischen Gründen bleibe auch weiterhin erlaubt.

Das ist natürlich kein Unrecht, sondern ein Sonderrecht, dem sich beispielsweise auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu fügen hat. Da steht nämlich drin, dass die Kirche Menschen auch ungleich behandeln darf. Diskriminierung ist halt Glaubenssache.

Es ist natürlich schon etwas verstörend, wenn die katholische Kirche in Karlsruhe aus „sittlich-moralischen Gründen“ Recht bekommt. Wenn es hingegen um sexuellen Missbrauch geht oder um die Ausstattung eines Bischofssitzes, regelt das die Kirche lieber allein, ohne die weltliche Gerichtsbarkeit und ohne den Verweis auf Sitte und Moral.

Über Unrecht ist in Karlsruhe also nicht verhandelt worden, dafür in Erfurt. Dort darf Bodo Ramelow jetzt Ministerpräsident werden, weil seine Partei Die Linke die DDR fortan als Unrechtsstaat bezeichnet. Das hält die Gegner eines rot-rot-grünen Bündnisses natürlich nicht davon ab, den Untergang des Abendlandes an die Wand zu malen.

Vor allem die christlichen Parteien schimpfen hörbar laut, weil sich die SPD zum Steigbügelhalter der Linken mache, deren Wurzeln bis tief in die SED-Vergangenheit zurückreichen würden. Die der CDU allerdings auch. Doch das ist ja nur weltliche Polemik.

Aus sittlich-moralischen Gründen hätte sich die SPD mit der Union ins Bett legen und noch einmal deren Anhängsel werden sollen. Leider gibt es noch kein Gericht, das auch in diesem Sinne urteilen würde, außer der mediale Schlachthof von FAZ bis Spiegel Online.


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Geh doch nach drüben

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Das Motto des Kirchentages lautete “Soviel du brauchst”. Es stand für Grundsätze wie, das richtige Maß finden, nicht über die Stränge schlagen und verantwortlich mit den Ressourcen umgehen. In Sachen Lohngerechtigkeit und Arbeitnehmerrechte weiß die Kirche, wie viel ihre Arbeitnehmer brauchen und was sie auf keinen Fall dürfen, denn, so Kirchentagspräsident Robbers, Mitarbeiter, die das Prinzip der Dienstgemeinschaft nicht mittragen könnten, sollten halt woanders arbeiten. So einfach ist das aber nicht.

Die Kirche ist ein ziemlich großer Arbeitgeber, der vor allem soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Altenpflegeheime, Krankenhäuser und sogar Schulen betreibt, also öffentliche Aufgaben übernimmt. Rund 450.000 Menschen sind allein in den sozialen Einrichtungen der evangelischen Kirche beschäftigt. Bestens ausgebildete Fachkräfte, Pflegepersonal, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer können nicht mal eben woanders arbeiten, wenn Kommunen und Länder gleichzeitig einen immer tieferen Sinn in der engen Zusammenarbeit mit den Kirchen sehen.

Die mit Steuergeldern unterstützte Kooperation mag in den Augen vieler Vorteile haben, sie ist aber für Arbeitnehmer dann niemals voraussetzungslos. Neben der Eignung durch Qualifikation ist das Bekenntnis zum Glauben offenbar unabdingbar und immer auch Teil der Stellenbeschreibung. Außerdem wird Mitarbeitern in Führungspositionen schon mal nahegelegt, sich öffentlich zum christlichen Glauben zu bekennen, um damit das kirchliche Profil der Einrichtung auch nach außen hin stets erkennbar zu halten. Der Grund dafür kann nur der Wettbewerb sein, in den die Politik auch die Kirchen getrieben hat. Sie müssen sich gegenüber privaten Anbietern, die ganz klar auf Profitmaximierung setzen, behaupten.

Doch was ist, wenn sich Mitarbeiter nur pro forma zum Glauben bekennen, weil sie es müssen, um den Job zu bekommen? Kann sich die Kirche dann überhaupt auf die im Grundgesetz verbrieften Sonderrechte berufen? Während sich Gewerkschaften und Kirchenvertreter über diese Frage streiten, hält sich die Politik freilich heraus und erklärt sich für nicht zuständig. Sowohl Kanzlerin Merkel als auch ihr Herausforderer Wahlhelfer Peer Steinbrück nutzten die Plattform Kirchentag, um Wahlkampf in eigener Sache zu führen. Die eine sprach von der Energiewende unter dem albernen Stichwort Schöpfung in der globalisierten Welt und der andere über eine schärfere Bankenregulierung.

Die Schlagzeilen zum Thema Lohn liefern beide aber nicht, sondern ausgerechnet die FDP auf ihrem Parteitag im fernen Nürnberg. Dabei hat diese marktradikale Splitterpartei überhaupt nichts beschlossen, was es nicht schon gibt. Dennoch plappern die Medien eine Agenturmeldung nach, wonach sich die Liberalen einer moderaten Öffnung bei Mindestlöhnen hingegeben hätten. So ein Blödsinn. Rösler versucht nur auf der Basis des Bestehenden alles, um sich und seine verkommene Partei über die 5-Prozent-Hürde zu hieven.

Zum Beispiel muss die Regierungs-FDP den gerade im Friseurhandwerk ausgehandelten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro für allgemeinverbindlich erklären. So steht es im Arbeitnehmerentsendegesetz, das bereits in vielen Branchen Mindestarbeitsbedingungen regelt. Wenn die FDP also öffentlichkeitswirksam über Mindestlöhne streitet, um dann ein politisches Programm zu verabschieden, das vorschlägt jene Regelungen umzusetzen, die bereits jetzt durch Schwarz-Gelb angewendet werden, so kann man nur von einem durchschaubaren Theater sprechen. Der FDP geht es dabei nur um ein verbessertes Image, nicht aber um eine bessere Politik.

Denn auch die Liberalen finden, dass in Sachen Lohnpolitik niemand, außer ihresgleichen, über die Stränge schlagen sollte, weil es die Ressource Arbeit angeblich gefährde. Und wer findet, zu wenig zu verdienen, soll doch einfach woanders hingehen, in eine andere Stadt vielleicht und zu einem anderen Betrieb. So einfach ist das aber nicht.

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Arbeitsrecht: Ein dummer Unternehmens-Anwalt vor Gericht

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Rechtsunwissenheit und Rechtsirrtümer sind ja weit verbreitet. Aber das sich geschulte Anwälte vor einem Arbeitsgericht so dumm verhalten, wie der, der die Geschäftsführung der Fluggesellschaft Germania vertrat, ist neu. Das Unternehmen hatte vor kurzem sechs Piloten entlassen, weil diese von ihrem Grundrecht der Vereinigungs und Koalitionsfreiheit nach Art. 9 GG Gebrauch machten. Die Kündigungen waren schon dumm, aber noch dümmer war nun der Auftritt der juristischen Vertretung vor dem zuständigen Arbeitsgericht Berlin.

Quelle: Junge Welt

Vor den Richtern bestätigte die Unternehmensseite auch noch ihren Verstoß gegen das Grundgesetz mit der inzwischen in Mode gekommenen Begründung einer akuten wirtschaftlichen Notlage, die durch das Verhalten der Piloten hervorgerufen worden sei. Es fiel sogar wörtlich der Satz:

„Die Geschäftsführung fühlte sich durch die Wahl der Tarifkommission erheblich unter Druck gesetzt.“

Wie kann ein Anwalt für Arbeitsrecht (die arbeitsrechtliche Kompetenz unterstelle ich jetzt mal) nur so etwas sagen? Aus taktischer Sicht ein lupenreines Eigentor. Wie heißt es doch gleich in Art. 9, Abs. 3 GG:

Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.

Wenn die Wahl der Tarifkommission als Grund für die Kündigungen angeführt wird, hat der Beklagte doch überhaupt keine Chance, den Fall zu gewinnen. Das hätte dem Germania-Anwalt doch klar sein müssen. Aber es kommt noch besser. Der redete sich regelrecht um Kopf und Kragen:

Die „Gefahr, daß Mitbestimmung etabliert wird“, habe man abwehren müssen, die Tarifkommission hätte „die Wettbewerbsfähigkeit der Germania gefährdet“, ein „Warnstreik könnte maximal einen Tag lang abgepuffert werden“ usw. usf.

:crazy:

Somit hatte die Klageseite leichtes Spiel und konnte quasi den Richterspruch vorweg nehmen:

„Dankenswerterweise hat die Gegenseite ausgesprochen, daß die Wahl in die Tarifkommission der eigentliche Grund für die Kündigung war. Und genau das macht sie sittenwidrig und damit unwirksam.“

:))

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Arbeitsgericht bewertet kirchliche Sonderrechte höher als das Grundrecht auf Streik

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Das kann ja sehr interessant werden. Das Arbeitsgericht Bielefeld hat entschieden, dass das kirchliche Selbstbestimmungsrecht Vorrang vor dem Streikrecht hat. Die Diakonie Westfalen-Rheinland-Lippe sowie die westfälische und die hannoversche Landeskirche hatten gegen die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geklagt. Die Gewerkschaft hatte im vergangen Herbst zu Streiks in diakonischen Einrichtungen aufgerufen, um bessere Bezahlung der Mitarbeiter sowie einen Tarifvertrag für Beschäftigte der Diakonie durchzusetzen.

Dieses Vorgehen der Diensleistungsgewerkschaft ver.di hat das Arbeitsgericht Bielefeld nun für nicht rechtmäßig erklärt, weil, und jetzt kommt’s, die kirchlichen Satzungen nicht nur das Streikrecht, sondern auch das Recht auf Aussperrung ausschließen. Die Kirchen gehen bei der Tariffindung einen sog. Dritten Weg, wonach Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer paritätisch besetzten Kommission die Tarife für die Beschäftigten aushandeln können. Bei Uneinigkeit würde eine Schiedskommission angerufen, deren Spruch dann aber für beide Parteien verbindlich sei. Diesen Weg sah das Arbeitsgericht als gangbar an, weshalb es das Argument, dem Grundrecht auf Streik Vorrang gegenüber Kirchenrecht einzuräumen, nicht folgte. Irre oder?

Ver.di hat angekündigt, durch alle Instanzen zu gehen. Am Ende wird sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage wohl beschäftigen müssen. Endlich, muss man hinzufügen. Das Grundrecht auf Streik, welches sich aus Art. 9 GG Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit ableitet, kann doch nicht hinter dem, ins Grundgesetz übernommenen, Staatskirchenrecht aus der Weimarer Reichsverfassung (siehe Art. 140 GG) zurücktreten? Oder stößt diese Frage nun an die Grenzen einer bürgerlichen Verfassung, die einerseits die institutionelle Trennung von Staat und Kirche vorschreibt und andererseits das kirchliche Selbstbestimmungsrecht öffentlich gewahrt und geschützt sehen will?

Auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bin ich da jedenfalls gespannt. Es wird wahrscheinlich sehr lang ausfallen. :>>

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Quellen:
http://presse.verdi.de/pressemitteilungen/showNews?id=42696eca-26cd-11df-4d33-0019b9e321cd

http://www.evangelisch.de/themen/wirtschaft/arbeitsgericht-kirchenmitarbeiter-duerfen-nicht-streiken13661

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