Tests sind überflüssig

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Nun gibt es ab heute keine kostenlosen Corona-Schnelltests mehr und das ist auch gut so. Diese Tests liefern in den meisten Fällen ohnehin ein negatives Ergebnis. Die Bilanz der Tests ist erschreckend. Zum Beispiel wurden laut der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen von Anfang März bis Ende September rund 15,3 Millionen Schnelltests in Niedersachsen gemacht. Davon waren, einem Bericht der HAZ zufolge, knapp 82.700 positiv. Das entspricht einem Anteil von etwas mehr als 0,5 Prozent. Dieses magere Ergebnis rechtfertigt den Aufwand in keiner Weise.

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Zutrittslogik

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Eine Impfung ohne Nachweis von Antikörpern zählt immer als Immunisierung und damit auch als neue moderne Zutrittsberechtigung, obwohl eine fehlende Immunantwort bei wenigen Menschen durchaus vorkommen kann, was wiederum Antikörpertests bereits belegt haben. Der Nachweis von Antikörpern per Test auch ohne Impfung gilt hingegen nicht als erfolgreiche Immunisierung. Folglich berechtigt nur die Impfung zum automatischen Zutritt, die Vorlage eines positiven Antikörpertests jedoch nicht. Die Infektionen von Ungeimpften müssen laut Verordnungsgeber weiterhin vermieden werden, die Infektionen von Geimpften aber nicht, weshalb auf Tests für diese Gruppe verzichtet werden kann. Nur die Infektionen von Ungeimpften bleiben damit relevant, weshalb Zugangsbeschränkungen wie 3G mit einer Testpflicht für Ungeimpfte erforderlich sind. Der Ungeimpfte ohne negativen Test bekommt keinen Zutritt, er könnte ja auch positiv sein. Folglich bekäme auch der Ungeimpfte mit einem positivem Test keinen Zutritt. Der Geimpfte mit negativem Test bekommt Zutritt, auch ohne negativen Test. Folglich bekäme auch der Geimpfte mit positivem Test immer Zutritt, weil der Test bei ihm ja keine Rolle spielt. Dass der Verordnungsgeber diesen Unsinn für vertretbar hält, ist mit Logik nicht mehr zu erklären.

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Es bleibt beim „Weiter so“

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Wie wird die Bundestagswahl wohl ausgehen? Ein bisschen Kaffeesatzleserei gefällig? Nun, die Union wird gewinnen, deren Trend zeigte zuletzt wieder leicht nach oben und Jörg Schönenborn baut bereits vor mit der Feststellung, dass Umfragen keine Vorhersagen seien. Damit will er wohl deutlich machen, dass das tägliche Feuerwerk der Meinungsforscher zunächst nur Blendwerk ist, das für reichlich Stimmung sorgt. Auf den Rausch folgt bekanntlich die Ernüchterung. Kann natürlich trotzdem sein, dass alles so kommt wie die Demoskopen in ihren Umfragen erfühlt haben, klar bleibt aber. Es ändert sich nichts, es geht einfach weiter so.

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3G, 2G, ach geh!

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Die Politik ist inzwischen Gefangene ihrer eigenen Regeln, denn die Pandemie mit dem Ordnungsrecht zu bekämpfen, erweist sich zunehmend als unlösbare Aufgabe. Die Verordnungen, die gerade wieder erneuert werden, sind administrativ gar nicht umsetzbar, weshalb das auch die Gesellschaft für die Regierung erledigen soll. Man nennt das dann Optionsmodell. Falls es noch niemand aufgefallen sein sollte. 3G, 2G oder was auch immer werden in der Anwendung kaum bis gar nicht überprüft. Womit auch? Die öffentliche Hand hat besseres zu tun. Zum Beispiel den Mangel zu verwalten, der durch jahrelange Sparpolitik angerichtet worden ist.

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Eine G-Punkt Posse

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Nach diesem Wochenende müssen wir alle wieder umdenken, vor allem was den G-Punkt anbelangt. Es gibt ja drei davon. Geimpft, Genesen und Getestet. Und zwar genau in der Reihenfolge, was visuell mit farbigen Männchen durch die Regierenden unterstrichen wird: ein sattes grün für sicher, nicht ganz so grün für nicht ganz so sicher und gelb für halb gefährlich. Diese Reihenfolge ist nun aber offenbar falsch.

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Zwischen Test und Simulation

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Die Impfquote bereitet Sorgen. Sie ist nach Einschätzung der Experten wie Christian Drosten zu niedrig. Der Herbst könnte damit wieder zu einem klinischen Problem werden, eigentlich ziemlich sicher. Drosten geht davon aus, dass es ohne Kontaktbeschränkungen nicht gehen wird. Auf der anderen Seite gibt es vermehrt Impfdurchbrüche, die sich nicht mehr ignorieren lassen. Diese seien aber unproblematisch, da schwere Krankheitsverläufe eher selten sind. Das ist eine interessante wie auch manipulative Sichtweise, weil im Subtext erklärt wird, dass Ungeimpfte als Ungeschützte hauptsächlich mit schwerer Erkrankung rechnen müssen. Dabei sind niedrige Krankheitslasten die Regel und nicht der stationäre Aufenthalt in einer Klinik. Man könnte daher auch zu der Einschätzung kommen, dass der vorhandene natürliche Schutz bei Jüngeren bereits sehr gut ist, insbesondere bei Kindern.

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Mal wieder nicht zuständig

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Ob man die Corona-Regeln beachtet oder nicht, spielt keine Rolle mehr. Eine gewisse Ordnung, die es dafür bräuchte, um den niedergeschriebenen Paragraphen-Irrsinn zu begreifen und umzusetzen, gibt es nicht mehr. Sie existiert allenfalls noch als verklärte Vorstellung längst vergangener Tage. In der Wirklichkeit haben wir es mit einer organisierten Verantwortungslosigkeit zu tun, die hier schon oft thematisiert worden ist. Die Regierung erlässt wohlklingende und scharfe Vorschriften, fühlt sich für deren Umsetzung aber anschließend nicht mehr zuständig.

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Neues Thesenpapier der Autorengruppe

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Die Thesenpapier-Autorengruppe hat ihr 8. Thesenpapier erarbeitet (Datum 29.8.2021), das auf insgesamt 151 Seiten zu vier Aspekten Stellung nimmt. Es enthält wieder interessante und nützliche Informationen, die auch dem gängigen Narrativ widersprechen. Hier einige Auszüge aus der Zusammenfassung des Papiers.

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Sind 2 und 3G Eingriffe in Grundrechte Geimpfter?

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Die Corona-Maßnahmen sind ein Fest für Juristen, weil sich spannende Fragen stellen, die von den Verordnungsgebern, also der Politik, aufgeworfen und vermeintlich leicht beantwortet werden. Neuerdings gelten Zugangsbeschränkungen in Form von 3G oder auch 2G wie in Hamburg. Es besteht also eine Nachweispflicht für alle Menschen, die beispielsweise im Gastraum eines Restaurants sitzen möchten. Sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein oder nur geimpft und genesen. In der Diskussion geht es aber nur darum, ob die Ausgrenzung der Ungeimpften rechtskonform ist. Auf der anderen Seite erklärt die Politik, dass sie den Geimpften und Genesenen bestimmte Freiheitsrechte zurückgeben muss. Aber geschieht das auch mit 3G oder 2G? Vielleicht werden ja durch die Nachweispflicht die Grundrechte der Geimpften immer noch unzulässig eingeschränkt und zwar dann, wenn die 3G oder 2G-Regel nur dazu dient, die Ungeimpften indirekt zur Impfung zu nötigen (Impfpflicht durch die Hintertür). Falls das zuträfe, wofür einzelne Äußerungen der zuständigen Minister sprechen, wäre eine allgemeine Impfpflicht das mildere Mittel.

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