Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist getroffen und nun geht es an die Arbeit. Butter bei die Fische, haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble wohl gedacht. Da das Gericht zum Thema Fiskalpakt nicht viel gesagt hat (7 von 85 Seiten), wird hier der nächste Angriff auf demokratische Grundrechte gefahren. Der Währungskommissar soll gestärkt werden und bei Defizitverfahren ein alleiniges Entscheidungsrecht erhalten.
Hier rächt sich wohl die schwammig vorgetragene Einschätzung der Bundesrichter, wonach der Fiskalpakt im großen und ganzen der deutschen Schuldenbremse entspreche. Einen unmittelbaren Durchgriff der Organe auf die nationale Haushaltsgesetzgebung sei im Fiskalpakt laut Auffassung der Richter nicht vorgesehen. So kann man sich täuschen. Sollte sich die deutsche Position nun durchsetzen, müsste das BverfG noch einmal gründlich nachdenken. Doch so wie es aussieht, haben die die Verfassungsrichter nichts gegen ein Schuldenbremsenregime.
SEP
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.