Steinbrücks persönliche Boni nach dem Ausscheiden aus dem Amt

Geschrieben von: am 18. Aug 2010 um 21:32

Peer Steinbrück ist nach wie vor Mitglied des Bundestags und damit im Hauptberuf Abgeordneter. Nur hat man davon in letzter Zeit kaum etwas gemerkt. Ganz im Gegenteil. Statt an der Parlamentsarbeit mitzuwirken (at: Ich habe ihn jetzt aber auch nicht vermisst!), bei Abstimmungen oder Redebeiträgen etwa, hielt Steinbrück lieber Vorträge in den Spiegelsälen der durch Steinbrücks Politik reich beschenkten Finanzwirtschaft (siehe abgeordnetenwatch.de Blog). Für diese Vorträge wird er fürstlich entlohnt, zusätzlich zu den Diäten und Pensionsansprüchen, die ihm der Steuerzahler garantiert.

Jens Berger über Peer Steinbrücks sprunghaft angestiegene Nebentätigkeiten nach seiner Abwahl im Herbst 2009.

„Das hat nichts mehr mit einem „G´schmäckle“ zu tun. Es ist vielmehr so, als ob ein ehemaliger Innenminister, der die Ermittlungen gegen die Organisierte Kriminalität eingestellt hat, kurz nach seiner Amtszeit gut dotierte Vorträge bei der Mafia hält, in denen er Tipps für kreative Geschäftsmodelle zur Geldwäsche gibt und sich von den Capos feiern lässt. Das ist nicht nur Betrug am Wähler, sondern auch Betrug am Staat, vertritt ein Minister doch die Interessen des obersten Souveräns. Und dieser Souverän ist – auch wenn das heutzutage kaum jemand mehr glaubt – immer noch das Volk, so will es das Grundgesetz.“

Quelle: Spiegelfechter

Was steht doch gleich im Abgeordnetengesetz § 44a Ausübung des Mandats?

(2) Für die Ausübung des Mandats darf ein Mitglied des Bundestages keine anderen als die gesetzlich vorgesehenen Zuwendungen oder andere Vermögensvorteile annehmen. Unzulässig ist insbesondere die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen, die nur deshalb gewährt werden, weil dafür die Vertretung und Durchsetzung der Interessen des Leistenden im Bundestag erwartet wird. Unzulässig ist ferner die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen, wenn diese Leistung ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Bundestages gewährt wird.

Tja, dagegen lässt sich immer sagen, dass der Abgeordnete und Minister a.D. Steinbrück die Geldleistung ja nicht vorher, sondern nachher erhalten hat. Er könnte immer behaupten, gar keine Interessenpolitik mehr vertreten zu können. Der Tatbestand der nachgelagerten Korruption wird durch das AbgG gar nicht berücksichtigt. Aber der letzte Punkt ist natürlich schon interessant. Der Abgeordnete darf nur Geld annehmen, wenn er eine angemessene Gegenleistung erbracht hat. Das kann man bei einem Vortrag, der vielleicht nicht länger als 1,5 Std. dauert und für den es einen fünfstelligen Eurobetrag als Honorar gibt, schon bezweifeln. Steinbrück wird dann wahrscheinlich auch deutlich kürzer gesprochen haben. Er kommt ja gerne mit markigen Worten auf den Punkt. Das unterscheidet ihn im Prinzip von seinem Bruder im Geiste Guido Westerwelle, der auch gern viele Honorar-Reden hält.

Nur wenn dieser eine Vortrag 29 mal wiederholt wird und jedesmal die gleiche Summe fließt, wird es kriminell. Ob man da noch von einer angemessenen Leistung sprechen kann? Mal ganz unabhängig von der Tatsache, dass der Politiker Steinbrück in allen seinen Ämtern stets gescheitert ist.

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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Kommentare

  1. Ormuz  August 19, 2010

    Wenn ich was zu sagen hätte gäbe es das nicht, da würde ich ein Gesetz erlassen, daß jeden verpflichtet, der ein Mandat erhält – und dafür die Diäten – für die Dauer des Mandats alle anderen Ämter ruhen zu lassen.
    Stell dir das mal an einem normalen Arbeitsplatz vor für den dein Chef dir Gehalt zahlt, aber anstatt zu arbeiten gehst Du lieber woanders tingeln und kassierst da auch noch, na der würde dir aber was husten.