Aus aktuellem Anlass weise ich auf einen Bericht des NDR hin, der sich mit dem Rauchverbot in niedersächsischen Gaststätten beschäftigt. Bis zum Ende des Jahres muss die Landesregierung eine Bilanz über die Auswirkungen des „Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes“ vorlegen (siehe NDR-Info).
Seit August 2007 gilt in Niedersachsen ein Nichtraucherschutzgesetz, das das Rauchen in Gaststätten, Cafés, Bistros, Eiscafes und Festzelten grundsätzlich untersagt. Das Rauchen ist, sofern gewünscht, nur noch in einem gesondert gekennzeichneten abgeschlossenen Nebenraum erlaubt. In Kneipen, die nicht größer als 75 qm sind und in denen keine Speisen angeboten werden sowie Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben, darf ebenfalls geraucht werden, sofern ein Schild am Eingang die Kneipe als Rauchergaststätte ausweist.
Im Vorfeld der Regelungen gab es viel Streit und Diskussionen darüber, ob ein Rauchverbot in Gaststätten zu Umsatzeinbußen der Betreiber führen würde. Nun aber geht aus einem internen Bericht des Sozialministeriums hervor, dass keinerlei Umsatzeinbußen erkennbar seien. Im Grunde bestätigt sich also das, was man in anderen Ländern längst studieren konnte. Das Rauchverbot in Gaststätten wird durch die Bevölkerung akzeptiert.
Nun hindert diese Erkenntnis den niedersächsischen Gaststättenverband und die lobbyhörige Schnöseltruppe von der FDP nicht daran, weitere Lockerungen beim Rauchverbot einzufordern. Völlig grundlos und zum Schaden der Mehrheit. Aber so sind sie halt, immer für den eigenen Geldbeutel unterwegs.
NOV
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.