Geschrieben von: André Tautenhahn am 25. Mai 2023 um 8:07
Die Generalstaatsanwaltschaft München und das Landeskriminalamt Bayern haben die Gruppe Letzte Generation mal eben als „kriminelle Vereinigung“ eingestuft. Ein peinlicher Fehler, wie sich inzwischen herausstellte. Denn so eine Feststellung kann nur von einem Gericht getroffen werden, wie auch die Bundesregierung bestätigte, wobei die es ebenso peinlichst vermied, das Kommunikationsverhalten der betreffenden Landesbehörde zu bewerten. Dabei liegt hier der versuchte Missbrauch staatlicher Gewalt auf der Hand. An die Stelle der neutralen rechtlichen Bewertung eines Sachverhalts treten moralisch überfrachtete Argumentationsmuster, von denen man sich offenbar eine gewisse öffentliche wie auch rechtliche Wirkung verspricht. Dass diese Missachtung der Grundprinzipien des Rechtsstaates gehörig schiefgehen kann, hat neben den bayerischen Landesbehörden in dieser Woche auch eine Staatsanwältin aus Schleswig-Holstein erfahren, die offenbar zu faul war, ihre Beweismittel im Prozess gegen Sucharit Bhakdi zu sichten, um den schwerwiegenden Vorwurf der Volksverhetzung belegen zu können. Unklar ist, ob die Generalstaatsanwaltschaften das alles aus purer Dummheit tun oder wissentlich auf politische Anweisung, was durchaus nahe läge, da sie als Organ der Exekutive eben auch Teil der vollziehenden Gewalt sind und damit nicht unabhängig agieren. Die Frage ist also, ob der Staat hier in unzulässiger Weise, aber aus voller, meist wertegeleiteter Überzeugung, das Recht durch Weisungsgebundene missbrauchen lässt, um politische Gegner zu bekämpfen und einzuschüchtern.
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