Wer für eine höhere Kreditaufnahme des Bundes und der Länder plädiert, wird häufig mit dem Verweis auf die Schuldenbremse kritisiert, die schließlich in der Verfassung verankert sei und der Politik quasi vorschreibe, weiterhin sparsam zu sein und ausgeglichene Haushalte samt Schwarzer Null aufzustellen. Es wäre daher irgendwie illegal, diese Regel zu umgehen, mit Ausnahme des Eintritts einer Naturkatastrophe. Das ist leider grundfalsch, weil diese Behauptung erstens voraussetzt, dass die Schuldenbremse das einzige sei, was im Grundgesetz irgendwie von Bedeutung wäre und zweitens es keinerlei Hintertüren gebe, die eine Regierung nutzen könnte.
AUG