Annette Schavan darf weiterhin ihren ergaunerten Doktortitel tragen. Zwar hat die Uni Düsseldorf ihr den akademischen Grad formal entzogen, jedoch entfaltet die angekündigte Klage gegen den Beschluss des Fakultätsrates eine aufschiebende Wirkung, wie die Süddeutsche oberschlau berichtet. Wir leben ja schließlich in einem Rechtsstaat, möchte man da anfügen, auch wenn die Bundesregierung, zu der Schavan ja immer noch gehört, anderen Menschen mit wenig Geld den Zugang zu den Gerichten und zum Recht deutlich erschweren will.
Allerdings stellen auch die von der Süddeutschen befragten Rechtsexperten fest, dass das juristische Vorgehen wenig Aussicht auf Erfolg haben wird. Bisher sei kein Fall bekannt, in dem ein Gericht die Aberkennung eines akademischen Grades zurückgenommen hätte. Zum anderen besitze die Hochschule einen Ermessenspielraum, in den fachfremde Richter wohl nicht so einfach eindringen werden.
Vor diesem Hintergrund wirken die vorgebrachten Argumente der Schavan-Anwälte noch abstruser. Sie meinen, Verfahrensfehler entdeckt zu haben. Doch was ändert ein möglicherweise fehlerhaftes Verfahren bei der Aufdeckung an dem nun vorliegenden Plagiat? Meint Schavan etwa, mit ihrem Vorgehen eine neue Kategorie des akademischen Grades einführen zu können?
Nachdem es schon Doktoren erster und zweiter Klasse (Kristina Schröder) gibt, könnte Schavan eine dritte schaffen. Sie müsste dann nur ihren Titel von Dr. phil. in Dr. plag. oder Dr. pseud. ändern.
Schavan hat nun einen Monat Zeit, ihrer Ankündigung auch Taten folgen zu lassen und die Klage einzureichen. Ich glaube ja nicht, dass es dazu kommen wird. Denn bis dahin wird sich doch wohl ein ruhiges und gutbezahltes Pöstchen auf EU-Ebene finden lassen.
FEB