Ohje, der Soli ist verfassungswidrig

Geschrieben von: am 25. Nov 2009 um 14:24

Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover hat den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt und die Klage eines Angestellten zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht weitergegeben. Die Begründung für das Urteil ist einleuchtend. Der Charakter einer temporär begrenzten Ergänzungsabgabe decke sich nicht mit der Daueraufgabe „Deutsche Einheit“, die aus den Mitteln des Solidaritätszuschlags finanziert werden soll.

Richterin Georgia Gascard sagte, das tragende Motiv für die Einführung des Soli seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen. „Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte.“ Eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag diene jedoch nach den Vorstellung des Verfassungsgesetzgebers aus dem Jahr 1954 nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen, betonte Gascard.

Quelle: Spiegel

Etwa 13 Mrd. trägt der Soli zum Gesamtsteueraufkommen bei. Wenn die künftig wegfallen sollten, reißt das ein weiteres Loch in die Staatskasse. Die spannende Frage wird daher sein, wie die Politik den Ausfall kompensieren könnte. Da Steuererhöhungen bei den Einkommen ausgeschlossen sind, vor allem bei den oberen, und zudem zusätzliche Vermögensabgeben unter dem Stichwort „Neiddebatte“ ebenfalls obsolet sind, wird es wohl die Mehrwertsteuer treffen. Deshalb in der Überschrift „Ohje“. Nach der NRW-Wahl wird man dann eben nicht auf 25 Prozent erhöhen, sondern 26 Prozent. Was macht das schon… ;)

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Über den Autor:

André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.
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