Wie nicht anders zu erwarten, wurde die seit dem 01.01.2007 geltende Regelung zur Entfernungspauschale von den Karlsruher Richtern kassiert und für verfassungswidrig erklärt. Damit steht einmal mehr auch der unfähige Finanzminister Peer Steinbrück vor einem Scherbenhaufen. Noch zur mündlichen Verhandlung am 10.09.2008 zeigte sich der Sprüche klopfende Politclown überzeugt, seine Regelung würde Bestand haben. Im Falle einer Niederlage verkündete er drohend, dass Geld schon an anderer Stelle einsparen zu wollen.
Und nun hört man kleinlaute Töne sowie die nächste PR-Aktion. Die Bundesregierung verkündet voller Stolz, dass die alte Regelung zur Entfernungspauschale wieder in Kraft gesetzt bis Ende 2009 unangetastet bleibt. Einige begreifen das schon als eine Maßnahme zur Stabilisierung der schwächelnden Konjunktur. Nachdem sich die Regierung über zwei Jahre hin uneinsichtig gezeigt hat und jede jurisitsche Niederlage mit dem Gang vor die nächste Instanz beantwortete, tun nun alle so, als wäre nichts geschehen. Keine Entschuldigung, kein Eingeständnis politischen Versagens und keine Abkehr von einer falschen Haushaltspolitik.
Das alles wird die Protagonisten nicht weiter schädigen, denn in den Zeitungen wird morgen wieder nichts über dieses jämmerliche Versagen stehen. Im Gegenteil, Steinbrücks Macher-Image wird nur einen kleinen Kratzer bekommen und Merkels Hinhaltepolitik, die auf Abwarten und juristische Verschleppung setzt, wird auch nicht besonders herausgestrichen werden. Viel eher lesen wir morgen wieder etwas über Arbeitnehmer mit mehr Geld in der Tasche…
DEZ
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.