Die gestrige Sendung Neues aus der Anstalt war mal wieder ein Highlight. Für mich besonders herausstellenswert war der Auftritt von Oberstleutnant Sanftleben, der mit Erwin Pelzig zunächst ein kleines Bilderrätsel veranstaltete. Richtig oder Falsch? Die Kanzlerin verlieh am 6. Juli 2009 zum ersten Mal die neue Tapferkeitsmedaille der Bundesrepublik, die Verteidigungsminister Jung am 13. August 2008 gestiftet hatte, unter anderem an einen Hauptfeldwebel der Bundeswehr. Welcher Fehler verbirgt sich nun in diesem Bild?
Pelzig wusste es nicht, bekam darüber hinaus aber einen köstlichen Anfall, bei dem er sich über den Militäreinsatz in Afghanistan aufregte. Frage an Sanftleben: „Wie war das denn mit den Tanklastzügen.“ Pelzig habe immer gedacht, die Bundeswehr bohre in Afghanistan Brunnen, doch nun sei man wohl auf Öl gestoßen. Vor dem Bild der Orden verleihenden Kanzlerin verlangt Pelzig vom Oberstleutnant eine Erklärung für den siebenjährigen Einsatz, der viel Geld kostet, viele Soldaten benötigt und zahlreiche Opfer fordert. Schließlich müsse man ja aktuell erfahren, dass eine Wahl dort total gefälscht wurde und ein korruptes Regime von uns Unterstützung erhält. Mit der Aufforderung endlich Antworten zu geben, reißt Pelzig dem Oberstleutnant vor Wut die Knöpfe vom Anzug und geht ab.
Sanftleben sieht die Heimatfront bröckeln und klärt dann erst einmal in Ruhe das Bilderrätsel auf. Falsch an dem Bild sei die Kanzlerin. Denn die Verleihung militärischer Ehrenabzeichen obliegt in Friedenszeiten ausschließlich dem Bundesverteidigungs-minister. Die Kanzlerin dürfe solche Orden nur im Kriegsfalle verleihen, weil sie dann den Oberbefehl über die Streitkräfte inne hätte. Mit dem Satz: „Das Bild kann weg.“ beendete Sanftleben dann die Tassenfrage, um dann etwas über den Kriegsbegriff im Verständnis unserer Verfassung zu referieren. Einfach genial, wie der Oberstleutnant erklärt, warum sich der Verteidigungsminister so sehr scheut, das Wort Krieg zu benutzen. Weil er keine Eier hat, wie Oli Kahn sagen würde.
Denn in unserem Grundgesetz steht im Artikel 26 das Verbot, einen Angriffskrieg zu führen oder an einem solchen teilzunehmen. Zuwiderhandlungen sind unter Strafe zu stellen. Die Bundesregierung müsse nun halt die Eier haben, dass Verbot entweder abzuschaffen oder sich stolz hinter diesen Artikel zu stellen. Dann müssten die Soldaten auch nicht blöd als Feiglinge auf dem Gefechtsfeld herumeiern, sondern könnten sagen, sie seien die Vertreter eines Verfassungsauftrages. Die Regierung könne aber auch den Verteidigungsfall nach Artikel 115 Grundgesetz ausrufen, um von Krieg sprechen zu können. Dann fielen aber solange die Bundestagswahlen aus, wie der Verteidigungsfall andauere. Da könne man sich gut vorstellen, so Sanftleben, dass der Abzugsbefehl für Afghanistan recht zügig ausgestellt würde. :)) :)) :)) :)) :))
SEP
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.