Was die Medien derzeit wirklich interessiert, kann man in einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Hannover nachlesen, die ich soeben per Mail erhalten habe:
Vorwürfe gegen Bundespräsident Wulff
Die zahlreichen Anfragen zum Vorgehen der Staatsanwaltschaft Hannover geben Anlass zu folgender Stellungnahme:
Die bisher erhobenen Vorwürfe zu Kreditgewährungen und Urlaubsreisen begründen weiterhin keinen strafprozessualen Anfangsverdacht. Das gilt auch unter Berücksichtigung der Ausführungen von Prof. von Arnim.
Die neu bekannt gewordenen Vorgänge im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in München anlässlich des Oktoberfestes 2008 werden derzeit geprüft.
Na dann, wenn es sonst nichts Wichtigeres gibt.
JAN
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.