Ich kann die Aufregung um den neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag, was für ein quälend langes Wortungetüm, nicht verstehen. Es wird sich doch nichts ändern. Einige Blogger hatten ja bereits mit einer Einstellung ihrer Angebote gedroht. Dabei wird kein Blogger gezwungen, seine Angebote mit einer Altersfreigabe zu kennzeichnen, noch bestraft, wenn er keinen Jugendschutzbeauftragten benennt oder Inhalte vor 22 Uhr zur Verfügung stellt. Das Gesetz an sich ist schon ein großer Schmarrn. Aber es gibt halt keine Pflicht zur Alterskennzeichnung und somit auch kein Recht, jemanden dafür abzumahnen, dass er keine Altersfreigabe gesetzt hat.
Im Übrigen sollte man sich einmal vor Augen halten, was das Geschlechtsteil der deutschen Boulevardzeitungen „Bild“ alles unter dem gesetzlichen Freibrief Journalismus im Internet rund um die Uhr verbreiten darf. Da werden Titten neben zerissenen Menschenleibern abgebildet und direkt unter dem Test von acht Online Sex-Shops findet man den Link „Ein Herz für Kinder“. Wenn dieses Zentralorgan des moralischen Analphabetismus (Zitat: Michael Naumann) keine Altersfreigabe braucht, dann wohl die zahlreichen Blogs auch nicht, die wenigstens den journalistischen Anspruch nach ordentlicher Recherche erfüllen.
DEZ
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.