In der Pressemitteilung zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein heißt es:
Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Wahl zum 17. Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 27. September 2009 in Anwendung eines verfassungswidrigen Wahlgesetzes durchgeführt wurde.
Für die Schaffung einer mit der Landesverfassung übereinstimmenden Rechtslage hat das Gericht dem Parlament eine Frist bis spätestens zum 31. Mai 2011 gesetzt. Im Anschluss daran sind in Anwendung des dann verfassungskonformen Wahlgesetzes spätestens bis zum 30. September 2012 Neuwahlen herbeizuführen. Die damit einhergehende Verkürzung der Legislaturperiode sei geboten, um den Bestand des auf verfassungswidriger Grundlage gewählten Landtags nicht länger als erforderlich andauern zu lassen.
Bis zur geforderten Neufassung dürfen die genannten Normen des Landeswahlgesetzes in ihrer Gesamtheit nicht mehr angewendet werden. Eine Neuwahl soll erst nach Änderung des Gesetzes und annehmbar Neuschneidung der Wahlkreise erfolgen. So wird sichergestellt, dass die nächste Wahl auf verfassungskonformer Grundlage erfolgt. Bis zu diesem Zeitpunkt behält der Landtag seine volle Handlungs- und Arbeitsfähigkeit.
Ich werde solche Entscheidungen nie verstehen. Offensichtlich haben die Verfassungsrichter einstimmig festgestellt, dass die Zusammensetzung des Kieler Landtags auf illegale Weise erfolgte. Das Parlament befindet sich also in einem Zustand, der rasch beendet werden müsste. Doch was tut man? Man setzt eine großzügige Frist und betont, dass das illegal zusammengesetzte Parlament seine volle Handlungs- und Arbeitsfähigkeit beibehalten darf. Wieso nur? Damit es noch mehr Millionen für Herrn Nonnenmacher absegnen kann? Warum löst man nicht sofort auf? Sind denn Entscheidungen, wie etwaige Sparpakete überhaupt noch legal? Es muss sich doch kein Bürger Gesetze gefallen lassen, die von einer verfassungswidrig herbeigeführten Volksvertretung beschlossen wurden?
Man hätte doch auch einfach Neuwahlen auf der Grundlage eines Wahlgesetzes abhalten können, das vor der Einführung der verfassungswidrigen Grundlage durch rot-grün gegolten hat oder sich eins borgen können aus anderen Bundesländern, wo die Wahlgesetze noch in Ordnung sind. Oder vom Bund? Nein, lieber nicht. Denn auch das bundesdeutsche Wahlgesetz mit seiner Überhangmandateregelung ist ja bereits durch die zuständigen Karlsruher Richer beanstandet worden (negatives Stimmgewicht ist verfassungswidrig, BverfG, Urteil vom 3. Juli 2008). Aber auch da gilt eine großzügige Änderungsfrist bis zum 30. Juni 2011.
Wohin man schaut verfassungswidrige Zustände, was die Vertretung des Souveräns anbelangt. Und die Politik darf, dank höchstricherlicher Sanftmütigkeit, die Korrektur dieser im strengen Sinne illegal herbeigeführten Mehrheitsverhältnisse auf die lange Bank schieben. Ich halte das für ein Armutszeugnis. Einer Politik, die es fertig bringt, binnen einer Woche ein Gesetz zu beschließen, bei dem mal eben rund 500 Mrd. Euro Steuergelder für die Rettung von Banken bereitgestellt werden, um einer angeblich „systemischen Krise“ zu begegnen, einer solchen Politik kann man es dann doch allemal zumuten, binnen kürzester Zeit, ein verfassungskonformes Wahlgesetz zustande zu bringen.
Offensichtlich nicht. Wenigstens hat Peter Harry Carstensen angekündigt, nicht wieder für den CDU-Landesvorsitz kandidieren zu wollen (siehe FAZ). Wieder einer weniger. So scheint es immerhin auszusehen.
AUG.
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.