Das neue Wahlrecht in Hamburg ist auf den ersten Blick kompliziert. Aber nicht, weil es neuerdings viele Stimmen zu verteilen gibt, sondern weil immer nur von zehn Stimmen gesprochen wird, obwohl es zwanzig sind. Bei der Wahl zur Bürgerschaft, also zum Landesparlament, hat der Wähler zehn Stimmen zur Verfügung. Jeweils fünf für die Landes- und Wahlkreisliste. So weit so gut. In Hamburg werden heute aber auch die Bezirksversammlungen, also die kommunalen Vertretungen, gewählt. D.h. dem Wähler werden nicht nur zwei Listen für die Bürgerschaftswahl ausgehändigt, sondern auch zwei Listen für seinen Bezirk. Und da hat er auch wieder zehn Stimmen zu vergeben, jeweils fünf für die Bezirks- und Wahlkreisliste.
Alles klar?
Es wäre schön, wenn Medien und Blogger das auch so genau wiedergeben würden.
Quelle 1: Landeswahlamt Hamburg
Wie viele Stimmen kann ich abgeben?
Für die Bürgerschaftswahl können Sie 10 Stimmen abgeben: 5 auf dem gelben Landeslisten-Stimmzettel und 5 auf dem roten Wahlkreis-Stimmzettel. Für die Bezirksversammlungswahlen können Sie ebenfalls 10 Stimmen abgeben: Auch dort haben Sie jeweils 5 Stimmen auf dem grünen Bezirkslisten-Stimmzettel und dem blauen (Bezirks-)Wahlkreis-Stimmzettel.
Quelle 2: Wahlbroschüre „20 Stimmen für Hamburg“
FEB
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.