Bekanntlich hat Deutschlands bester Politiker aller Zeiten seine juristische Ausbildung mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Auf das Zweite und damit den Status Volljurist hat er verzichtet, um Zeit zu haben, sich einen Doktortitel zu erschleichen, den er anscheinend dringender für seine Karriereplanung brauchte, obwohl der, wie wir heute von Frau Merkel wissen, gar nicht nötig gewesen wäre.
Der Tagesspiegel ist ja nun ganz nah dran an Bayreuth. Heute erreicht uns folgende Neuigkeit zu zu Guttenbergs Studienleistungen.
Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat nur mit der Ausnahmegenehmigung eines CSU-nahen Professors an der Universität Bayreuth promovieren dürfen. Dies erfuhr der Tagesspiegel aus Fakultätskreisen. Wie es hieß, sei Guttenbergs juristisches Prädikatsexamen, mit dem er auch in seinem Lebenslauf warb, nur ein sogenanntes kleines Prädikat mit der Note befriedigend im unteren Bereich. Mit einer solchen Examensnote sind juristische Promotionen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Guttenberg lehnte eine Stellungnahme dazu ab.
Quelle: Tagesspiegel
Es ist nicht zu fassen. Abschließend zum Plagiator, der keiner sein will, Volker Pispers von gestern mit seiner scharfen Analyse zum entweder oder. (Ich habe das Video an der entscheidenden Stelle starten lassen. Sie sollten aber ruhig den kompletten Auftritt anschauen.)
Entweder zu Guttenberg ist ein Lügner bzw. dreister Lügner und Betrüger oder gänzlich unzurechnungsfähig. Für was hat sich die Bundeskanzlerin beim Einstellungsgespräch wohl entschieden?
FEB
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.