Bei der Bundeswehr ist neuerdings alles freiwillig. Die Jugend wird nicht mehr eingezogen, sondern soll für den Dienst begeistert werden. Am 1. Juli war es soweit, die ersten Rekruten kamen freiwillig in die Kasernen und hatten offenbar gehofft, dass ihre mitgebrachte Faszination nun täglich durch den Dienstherrn erneuert würde. Aber der macht unfreiwillig weiter wie bisher. Er lässt um fünf Uhr wecken, um sechs Uhr antreten und prüft Anzug, Körperhygiene sowie die Ordnung in den Stuben.
So haben sich das einige Rekruten offenbar nicht vorgestellt und suchen bereits jetzt schon freiwillig das Weite bevor sie selbst in die Ferne geschickt werden, um die Sicherheit der deutschen Wirtschaft Deutschlands zu verteidigen. Geht das so weiter, könnte die Aussetzung der Wehrpflicht bald zum Bumerang werden und sozusagen ein Ausstieg aus dem Ausstieg drohen. Das ist ja ohne Weiteres möglich, denn abgeschafft ist die Wehrpflicht bekanntlich nicht. Sie ist nur ausgesetzt. Bei Wiedereinsetzung könnte man freiwillig Gehende auch wieder als Fahnenflüchtige bezeichnen und dem Disziplinararrest im Kasernenknast zuführen.
Nein, so weit wird es natürlich nicht kommen. Bundeskanzlerin Angela Merkel feiert die Aussetzung der Wehrpflicht als großen Erfolg ihrer Koalition und lässt dabei den Vorwurf, eine Gurkentruppe als Kabinett zu haben, nicht gelten.
ARD: (Zuschauerfrage) Warum haben Sie eine solche Gurkentruppe als Kabinett?
Merkel: Solche Worte benutzen wir ja nicht wieder. Das haben wir uns ja fest vorgenommen. Und insofern glaube ich, dass wir einiges geschafft haben und über anderes auch noch durchaus streiten. [ ] Und ich glaube, dass wir auch einiges wirklich auf den Weg gebracht haben. Wir haben eine Gesundheitsreform, die Wehrpflicht ist ausgesetzt.
Quelle: ARD-Sommerinterview
Vom Aussitzen zum Aussetzen oder beides in Kombination. So könnte man die Regierung Merkel beschreiben. Übrigens, heute nimmt der Bundespräsident, der nur kurz als Urlauber für eine halbe Stunde auf Norderney vor eine Kamera ausgesetzt wurde, aus Anlass des Jahrestages des 20. Juli 1944 an einem feierlichen Gelöbnis der Bundeswehr vor dem Reichstag teil. Es ist das erste Gelöbnis nach dem Aussetzen der Wehrpflicht. Aber auch dann wird es im Chor wieder heißen:
Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.
Nur müsste man diesmal hinzufügen, dass das längstens für die Dauer der sechsmonatigen Probezeit gilt oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Rekrut innerhalb dieser Probezeit von sich aus freiwillig geht, was er mit Sicherheit auch täte, wenn von ihm jene Tapferkeit und Verteidigungsbereitschaft plötzlich eingefordert werden würde. Vielleicht tritt ja einer der Soldaten heute freiwillig aus der Formation aus. Und damit meine ich nicht die ordnungsgemäß durchgeführte Ohnmacht infolge langen Stehens, wie sie regelmäßig bei solchen Veranstaltungen vorkommt, sondern mit Blick auf §61, Abs. 2, Satz 3 des Wehrpflichtgesetzes:
Auf schriftlichen Antrag der Soldatin oder des Soldaten ist sie oder er während der Probezeit jederzeit zu entlassen.
Das wäre doch mal was.
JUL
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.