Unter anderem in der Wirtschaftswoche lese ich einen Bericht zur morgigen Sendung. Darin heißt es:
Trotz Intervention des Medienanwalts Matthias Prinz will die ARD eine Dokumentation über den Finanzunternehmer Carsten Maschmeyer senden.
Der bekannte Hamburger Medienanwalt Prinz hatte für seinen Mandanten Maschmeyer nach eigenen Angaben ein 80-seitiges Schreiben an alle ARD-Intendanten geschickt. Darin werden die Intendanten aufgefordert zu prüfen, ob der Film die journalistische Sorgfaltspflicht erfülle. Es gebe hieran Zweifel, da Maschmeyer nicht Gelegenheit erhalten habe, angemessen zu Wort zu kommen. Es habe zwar immer wieder Interviewanfragen, aber keine konkreten Fragen gegeben, die sein Mandant gerne beantwortet hätte, sagte Prinz.
Das ist natürlich eine schwache Begründung vom Medienanwalt. Was versteht die Finanz- und Politikelite eigentlich unter konkreten Fragen? Vielleicht möchten die Herren Maschmeyer, Wulff und Ex-Kanzler Schröder selber welche stellen und darauf antworten. Jedenfalls ist klar, dass der Reporter Lütgert schon für seinen letzten Bericht über Maschmeyer im September 2010 Interviewanfragen gestellt und jedesmal eine Absage erhalten hat. An ihm oder dem NDR hat es mit Sicherheit nicht gelegen…
Sowohl Carsten Maschmeyer, als auch Ex-Kanzler Gerhard Schröder und Bundespräsident Wulff lehnten wiederholt Interview-Wünsche von NDR-Reporter Lütgert ab.
Quelle: Panorama
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ARD-exclusiv: Der Drückerkönig und die Politik, Mittwoch, 12.01.2011, 21:45 – 22:15 Uhr.
JAN
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.