Karlsruhe hat heute abzuwägen, ob die Folgen bei einer einstweiligen Anordnung schwerwiegender sind als bei einem Inkrafttreten eines völkerrechtlich bindenden Vertrages, den keine parlamentarische Mehrheit in diesem Land mehr kündigen kann. Dabei geht es noch gar nicht um die Verfassungsmäßigkeit. Diese soll erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden, verkündete Gerichtspräsident Voßkuhle vor Verhandlungsbeginn.
Wenn das aber gilt, müsste die Entscheidung leicht sein und zu Gunsten jener ausfallen, die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines geltenden Gesetzes haben, das später nicht mehr zurückzunehmen ist, selbst dann nicht, wenn die Richter im Hauptsacheverfahren dessen Verfassungswidrigkeit feststellen würden.
Das einzige, was die Regierung nun als Begründung für ihre Position vorzubringen hat, ist bloß eine weitere Verunsicherung der Märkte, die im Falle einer ausgesprochenen einstweiligen Anordnung also dem vorübergehenden Stopp des Gesetzes ausbrechen würde. Es drohen erhebliche wirtschaftliche Verwerfungen mit unabsehbaren Folgen, heißt es vom Mitarchitekten von ESM und Fiskalpakt, Wolfgang Schäuble.
Als Jurist könnte man das Argument leicht mit dem Hinweis zerflücken, dass unabsehbare Folgen sowohl etwas Schlimmes wie auch etwas Gutes bedeuten könnte, mit Sicherheit aber eine gewisse Ahnungslosigkeit desjenigen, der sich in diese absurde Begründungsstrategie flüchtet. Doch sollte man Ahnungslosen vertrauen?
Die Unfähigkeit der handelnden Akteure, in der Finanzkrise und bei der Rettung eines Währungssystems etwas absehen zu können, sollte die Alarmglocken bei den Verfassungsrichtern schrillen lassen.
JUL
Über den Autor:
André Tautenhahn (tau), Diplom-Sozialwissenschaftler und Freiberuflicher Journalist. Seit 2015 Teil der NachDenkSeiten-Redaktion (Kürzel: AT) und dort mit anderen Mitarbeitern für die Zusammenstellung der Hinweise des Tages zuständig. Außerdem gehört er zum Redaktionsteam des Oppermann-Verlages in Rodenberg und schreibt für regionale Blätter in Wunstorf, Neustadt am Rübenberge und im Landkreis Schaumburg.